Trotz verweigerter Belegeinsicht: keine Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten
Wenn der Vermieter seinem Mieter die Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung verweigert, kann der Mieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zurückhalten. Bereits geleistete Zahlungen kann ... Weiterlesen