Grundsätzlich hat ein Mieter auch das Recht, die Zahlungsbelege einzusehen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 09.12.2020 entschieden ... Weiterlesen
Wenn der Vermieter seinem Mieter die Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung verweigert, kann der Mieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zurückhalten. Bereits geleistete Zahlungen kann ... Weiterlesen