Ein Mieter kann die Mietwohnung seinem Kind überlassen. Dies stellt an sich noch keine unbefugte Gebrauchsüberlassung nach den §§ 540 und 553 BGB dar. Voraussetzung ... Weiterlesen
Wird die Mietwohnung an die Tochter des Mieters übergeben und gleichzeitig weiter als Zweitwohnung der Eltern genutzt, stellt dies keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar. Der ... Weiterlesen