Grundsätzlich muss ein Mieter mit Feuchtigkeit im Keller eines Altbaus rechnen. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist ... Weiterlesen
Wird eine Souterrainwohnung für Wohnzwecke angeboten, handelt es sich bei Wandfeuchte um einen Sachmangel. (§ 434 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 ... Weiterlesen
Es gibt noch eine ganze Reihe von Altbauten, in denen die Abdichtung der Kellerräume nicht durchgeführt wurde, weil dies zu Bauzeit der Immobilien noch ... Weiterlesen