Wohneigentümergemeinschaft: Umsetzung baurechtlicher Verfügungen
Verfügt eine Bauaufsichtsbehörde Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Wohneigentümergemeinschaft der Ansprechpartner der Behörde. Sie muss die Verfügung erfüllen. Ein Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft ist nicht ... Weiterlesen