13. August 2013 von Hartmut Fischer
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Teures Rauchvergnügen

Teures Rauchvergnügen

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13. August 2013 / Hartmut Fischer

3.000 Euro muss eine Raucherin für die Entsorgung von 30 Zigarettenkippen beziehungsweise deren Asche ihrer WG-Mitbewohnerin bezahlen.

In dem Verfahren stritten zwei Mitglieder einer Wohngemeinschaft miteinander. Sie hatten zwei übereinanderliegende Balkone. Die Nutzerin des unteren Balkons beklagte sich nun, dass die Nutzerin des oberen Balkons ihre Zigarettenkippen und die Asche auf ihrem Balkon entsorgte. Vor Gericht schlossen Sie einen Vergleich, nach dem die Raucherin der Mitbewohnerin für jede weitere „Entsorgungsaktion“ 100 Euro an die Geschädigte zahlen müsse.

Doch noch immer landeten Kippen und Asche auf dem unteren Balkon. Die Bewohnerin der unteren Etage verlangte deshalb wegen 57 Verstöße gegen den Vergleich 5.700 Euro. Doch die Raucherin wollte nicht zahlen. Sie habe lediglich in der Wohnung geraucht. Seit geraumer Zeit sei sie außerdem auf sogenannte E-Zigaretten umgestiegen. Darüber hinaus habe sie am Balkon ein Katzennetz angebracht, was es unmöglich mache, dass Asche oder gar Kippen auf den unteren Balkon gelangten. Die Kontrahenten gingen vor Gericht.

Der Richter am Amtsgericht München kam nach Zeugenbefragungen zu dem Ergebnis, dass die Raucherin in mindestens 30 Fällen gegen den Vergleich verstoßen habe. Entscheidend sei nicht, ob die Asche überhaupt auf den unteren Balkon gelangt sei. Der Vergleich verbiete grundsätzlich die Entsorgung nach unten. Außerdem, so der Richter, könne man eine Kippe problemlos durch ein Katzennetz hindurchstecken. Die Raucherin muss nun 3.000 Euro an die Klägerin zahlen.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.07.2013 – Aktenzeichen: 483 C 32328/12 WEG

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