Übergabeprotokoll – oft unterschätzt
Übergabeprotokoll – oft unterschätzt
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Weil das Mietverhältnis problemlos verlief, wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Aber auch für den Mieter ist es von Vorteil, wenn bei der Übergabe Klarheit herrscht. Darum sollten sich Mieter und Vermieter nicht ohne ein Übergabeprotokoll in der Tasche verabschieden.
Noch vor dem Protokoll
Wenn der Auszugstermin feststeht, sollte man sich möglichst schon 6-8 Wochen vor diesem Termin mit dem Mieter zu einem Besichtigungstermin treffen. Hier können meist etwaige Mängel frühzeitig erkannt werden. Der Mieter hat dann noch genügend Zeit, entsprechende Arbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Beim Übergabeprotokoll Zeit nehmen
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass nach einem unterschriebenen Übergabeprotokoll weitere Mängel nur noch schwer durchsetzbar sind. Darum gilt als oberster Grundsatz, dass man sich für die Wohnungsübergabe und das Übergabeprotokoll Zeit nimmt.
Mängel auch fotografieren
Oft ist es hilfreich, wenn man erkannte Mängel an der Mietsache auch fotografiert. Ich die Fotos werden dann als Anlage zum Protokoll genommen. Auch wenn die Daten und Aufnahmen digitalisiert vorliegen, sollte man dennoch Ausdrücke anfertigen, die sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden.
auch wirklich alles gesehen?
Die Begehung als Basis für das Übergabeprotokoll sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem in der Wohnung gute Lichtverhältnisse herrschen. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Taschenlampe zur Hand haben, damit sie schlecht einsehbare Bereiche ausleuchten können.
Gehen Sie sehr gewissenhaft vor. Häufig wird beispielsweise vergessen, dass Beschädigungen nicht nur an Wänden und Fußböden entdeckt werden können, sondern auch die Decke während der Mietzeit gelitten haben kann.
Nicht nur der optische Eindruck zählt. Darum sollten Sie Fenster und Türen auch öffnen und schließen, um zu kontrollieren, dass die Schließmechanismen noch in Ordnung sind.
Auch Lösungen protokollieren
Wenn möglich, sollten Sie mit dem Mieter im Übergabeprotokoll auch vermerken, wie die Arbeiten ausgeführt werden sollen, wenn Schäden entdeckt wurden. Wichtig: Sie können vom Mieter aber nicht verlangen, dass die Arbeiten von einem Handwerker ausgeführt werden. Sie haben lediglich Anspruch, auf fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Verfügt der Mieter über das notwendige Geschick, kann er die Leistungen auch selbst erbringen.
einigung ist besser, als ein prozess
Abnutzungsspuren müssen Sie als Vermieter selbst tragen. Oft kommt es hierüber zum Streit. Überlegen Sie aber, ob sie wegen vergleichsweiser geringer Schäden eventuell einen Rechtsstreit riskieren, der auch dazu führen kann, dass eine Weitervermietung zunächst ausgeschlossen wird.
verbrauchswerte und zurückgegebene schlüssel
Vergessen Sie nicht, im Übergabeprotokoll auch die Angaben auf Wasseruhren, Gas- und Stromzählern zu notieren. Wenn es bei der Begehung zu einer endgültigen Übergabe kommt, halten sie auch fest, welche Schlüssel zurückgegeben wurden.
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