16. September 2011 von Hartmut Fischer
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Unternehmerbescheinigung schützt vor Bußgeldern

Unternehmerbescheinigung schützt vor Bußgeldern

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16. September 2011 / Hartmut Fischer

Bauen ist eine teure Angelegenheit. In vielen Fällen ist die Finanzierung sehr eng gestrickt. Wenn dann noch ein Bußgeldbescheid ins Haus platzt, kann der Traum von der Immobilie schnell zum Albtraum werden. Doch das kann schneller passieren, als man vermutet. Wer die Vorgaben der Einenergieeinsparverordnung (EnEV) bei Neubauten oder Sanierungsarbeiten nicht berücksichtigt, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € bestraft werden.

Zu hoffen, dass eine Umgehung der Bestimmungen nicht auffallen würde, ist mehr als leichtsinnig. Die Einhaltung wird von den zuständigen Baubehörden kontrolliert. Werden Verstöße gegen die EnEV oder das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festgestellt, muss der Eigentümer dafür geradestehen.

Das Problem: Als Laie kann er in den meisten Fällen nicht erkennen, ob die Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Deshalb sollte man sich in jedem Fall vom ausführenden Unternehmen eine Unternehmerbescheinigung aushändigen lassen, aus der hervorgeht, dass die Ausführungen der Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Bescheinigungen sollte man mit den Bau-Unterlagen gut aufbewahren, damit sie bei Bedarf verfügbar sind.

Auch vor dem Hintergrund, dass der Bauherr für die ausgeführten Arbeiten eine fünfjährige Gewährleistung des Unternehmers beanspruchen darf, ist es wichtig, die Bescheinigungen zu verwahren. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Unternehmer-Bescheinigungen auszustellen. Weigern sie sich, stellen die Besche8inigungen zu spät oder mit unwahren Angaben aus, muss auch der Unternehmer mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Experten beraten lassen. Bausachverständige oder -gutachter wissen, worauf es ankommt und können die Bescheinigungen auf ihre Richtigkeit hin prüfen.

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