Urinspritzer des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters
Urinspritzer des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters
Ein im wahrsten Sinne des Wortes leicht anrüchiges Urteil musste das Amtsgericht Düsseldorf fällen. Es ging um einen Marmorboden in der Toilette einer Mietwohnung. Da der Mieter dort im Stehen urinierte, kam es zu Spritzern, wodurch der Boden abstumpfte. Beim Auszug wollte der Vermieter für diesen Schaden einen Teil der Kaution einbehalten. Da der Mieter hiermit nicht einverstanden war, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der Vermieter konnte sich vor dem Richter jedoch nicht durchsetzen. Zwar glaubte das Gericht einem Fachmann, der festgestellt hatte, dass die Abstumpfung des Marmorbodens auf Urinspritzer zurückzuführen sei. Dennoch könne der Vermieter kein Geld von der Kaution einbehalten, um die „Urinschäden“ zu beseitigen. Zum einen sei das Urinieren im Stehen weit verbreitet, so dass der Vermieter mit einer entsprechenden Nutzung rechnen musste. Andererseits sei aber weitgehend unbekannt, dass Marmorböden durch Urinspritzer zu den genannten Schäden führen könnten. Deshalb habe der Vermieter seinen Mieter hierauf hinweisen müssen.
Im Urteil formulierte der Richter das folgendermaßen: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 – Aktenzeichen 42 c 10583/14
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