25. Januar 2012
Verlängerte Kündigungssperrfristen in NRW
Verlängerte Kündigungssperrfristen in NRW
In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben.
Die am 24.01.2012 im Kabinett beschlossene Verordnung verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre.
In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen. Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Betroffen sind:
- Verlängerung auf 8 Jahre: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
- Verlängerunf auf 5 Jahre:
Im Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen
Im Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn
Im Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich
Im Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen
Im Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop
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