20. Februar 2014 von Hartmut Fischer
Teilen

Vermieterbescheinigung kommt wieder

Vermieterbescheinigung kommt wieder

Teilen
20. Februar 2014 / Hartmut Fischer

Die 2002 abgeschaffte Vermieterbescheinigung wird zum 01.05.2015 wieder eingeführt. Dann müssen Mieter diese Bescheinigung bei ihrer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen.

Die Bescheinigung muss neben dem Namen und der Anschrift des Vermieters die Adresse der vermieteten Wohnung und den Namen des Mieters beinhalten. Außerdem muss das Aus- beziehungsweise Einzugsdatum angegeben werden. Sie muss vom Vermieter bei der Behörde binnen zwei Wochen vorgelegt werden (schriftlich oder elektronisch möglich). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, droht ein Bußgeld.

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.