20. Februar 2014
Vermieterbescheinigung kommt wieder
Vermieterbescheinigung kommt wieder
Die 2002 abgeschaffte Vermieterbescheinigung wird zum 01.05.2015 wieder eingeführt. Dann müssen Mieter diese Bescheinigung bei ihrer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen.
Die Bescheinigung muss neben dem Namen und der Anschrift des Vermieters die Adresse der vermieteten Wohnung und den Namen des Mieters beinhalten. Außerdem muss das Aus- beziehungsweise Einzugsdatum angegeben werden. Sie muss vom Vermieter bei der Behörde binnen zwei Wochen vorgelegt werden (schriftlich oder elektronisch möglich). Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, droht ein Bußgeld.
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