13. Dezember 2017 von Hartmut Fischer
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Verwandte helfen beim Hausbau

Verwandte helfen beim Hausbau

13. Dezember 2017 / Hartmut Fischer

Selbst wenn Verwandte über 500 Stunden beim Hausbau helfen, kann es sich dabei um Gefälligkeitsleistungen handeln, so dass für den Bauherrn keine Unfallversicherungspflicht entsteht. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn am 15.11.2017 entschieden (Aktenzeichen des Urteils: S 6 U 138/17).

Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zwischen einem Ehepaar und der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) zugrunde. Beim Hausbau des Ehepaars hatten die Väter und Brüder geholfen. Sie leisteten hierbei mehr als 500 Arbeitsstunden, wofür die Berufsgenossenschaft einen Beitrag von rund 1.000 Euro verlangte. Sie argumentierte, dass bei einer so hohen Anzahl von Arbeitsstunden nicht mehr von einer familiären Gefälligkeit ausgegangen werden könne.   Außerdem – so die BG – handele es sich bei den von den Verwandten geleisteten Arbeiten nicht um Hilfsarbeiten, sondern Leistungen von erheblichen Gewicht. Darum müssten die Verwandten wie Beschäftigte des Ehepaars behandelt und entsprechend unfallversichert werden. Das Ehepaar sah dies aber nicht ein und klagte gegen die BG.

Mit Erfolg. Die Beitragsbescheide der BG wurden vom Sozialgericht Heilbronn aufgehoben. Das Gericht sah nicht, dass das Ehepaar als Unternehmer einzustufen seien und die Verwandten als Beschäftigte zu behandeln wären. Von sogenannten „Wie-Beschäftigten“ könne hier nicht die Rede sein, da es an den entsprechenden Voraussetzungen fehle. Hier gehöre beispielsweise, dass einem Unternehmen dienende Leistung von wirtschaftlichen Wert erbracht würde. Gefälligkeitsleistungen von Verwandten würden von der Regelung für „Wie-Beschäftigte“ nicht erfasst. Eine zeitliche Begrenzung, ab wie vielen Stunden solche Gefälligkeitsleistungen nicht mehr als solche gesehen werden dürften, gäbe es aber nicht.

Zwischen den Helferinnen und Helfern und dem Ehepaar hätten starke Bindungen bestanden, die durch gemeinsame Feiern und der gegenseitigen Unterstützung der verschiedensten Art dokumentiert würden. Auch ergäbe sich über den gesamten Zeitraum durchschnittlich eine Unterstützungsleistung von weniger als 3 ½ Stunden pro Helfer und Woche.

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