31. März 2016
Verzicht auf Mieterhöhung
Verzicht auf Mieterhöhung
Wird eine Wohnung modernisiert, muss der Vermieter darauf hinweisen, dass er aufgrund der Modernisierungsmaßnahme die Miete erhöhen wird.
Wird der Mieter nicht entsprechend informiert, kann dies als stillschweigender Verzicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung darstellen.
Hierauf weist das Landgericht Berlin in einem Urteil hin. Im Streitfall ging es um die Modernisierung einer Wohnung und einer Mieterhöhung nach § 558 BGB. Allerdings hatte der Vermieter nicht darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur gleichzeitigen oder späteren Mieterhöhung bestehen würde. Dies könne als stillschweigender Verzicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung angesehen werden.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.07.2015, Aktenzeichen 67 S 130/15
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