Vorkaufsrecht: Angehöriger hat Vorrang
Vorkaufsrecht: Angehöriger hat Vorrang
© Lusia83 / vecteezy
Wird einem Familienangehörigen vom Eigentümer einer Wohnung ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt, hat dieses Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters. Dies ergibt sich aus der Bewertung der Regelung des § 577 Abs, 1 Satz 2 BGB, wie sie vom Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 27.04.2023 vorgenommen wurde (Aktenzeichen V ZB 58/22).
Den Original-Beschluss können Sie hier nachlesen
Ex-ehefrau hatte dingliches Vorkaufsrecht
In dem Verfahren ging es um das Vorkaufsrecht an einer Wohnung, das der Eigentümer seiner – inzwischen von ihm geschiedenen – Ehefrau eingeräumt hatte. Als er die Wohnung verkaufte, machte auch der Mieter sein Recht nach § 577 Abs, 1 Satz 1 BGB geltend. Dadurch entstand ein Streit zwischen der Ex-Ehefrau und dem Mieter, welches Vorkaufsrecht vorrangig zu behandeln sei. Da man sich nicht einigen konnte, ging man vor Gericht.
mieter pocht auf sein Recht
Der Mieter konnte sich vor dem zuständigen Amtsgericht und in der Berufung auch vor dem Oberlandesgericht durchsetzen. Beide Gerichte räumten ihm den Vorrang vor dem Recht der Ex-Ehefrau ein. Hiergegen wehrte sich die Frau und legte Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein.
bundesgerichtshof: angehöriger hat vorrang vor dem Mieter
Hier sahen die Richter das Recht der Ex-Gattin vorrangig vor dem Recht des Mieters. Sie verwiesen hier auf § 577 Abs. 1 Satz 2, wonach das Vorkaufsrecht eines Familienangehörigen vor dem Recht des Mieters rangiert. Auch bei der geschiedenen Ehefrau handele es sich um eine Familienangehörige im Sinne des Gesetzes.
Wenn auch die Regelung des § 577 Abs. 1 Satz 2 nicht in direkter Form angewandt werden könne, so sei die Bestimmung doch so auszulegen, dass der Gesetzgeber dadurch eine Regelung zugunsten eines Familienangehörigen priorisiere.
Rechtsmissbrauch muss ausgeschlossen sein
Allerdings wies der BGH ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmung nicht greife, wenn sie rechtsmissbräuchlich angewandt werde. Das ist der Fall, wenn das Vorkaufsrecht des Angehörigen nur eingeräumt wird, um das Vorkaufsrecht des Mieters zu umgehen.
das könnte sie auch interessieren:
Schadenersatz bei vereiteltem Vorkaufsrecht
Vorkaufsrecht des Mieters
Vermietung an Angehörige