Vorsicht vor Frühjahrskälte
Vorsicht vor Frühjahrskälte
Wenn die Temperaturen langsam steigen, wollen viele Mieter verständlicherweise ihre Heizungen so früh wie möglich abstellen. Doch noch immer ist mit Temperatur-Einbrüchen zu rechnen, bei denen es zu Kälteschäden an abgestellten Heizungsanlagen kommen kann.
Weisen Sie deshalb Ihre Mieter durch Aushang am Schwarzen Brett oder auch per Rundschreiben darauf hin, dass sie die Heizung noch nicht abstellen sollten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Heizung so zu betreiben, dass diese nicht einfrieren kann. Auch wenn es zur Feuchtigkeitsschäden durch falsches Heizen kommt, kann der Mieter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Gleiche gilt für Schimmel-Befall.
Sollte die Heizung ausfallen, ist der Mieter auch verpflichtet, den Vermieter umgehend zu benachrichtigen, damit es nicht zu weitergehenden Schäden kommt. Den Handwerker darf der Mieter allerdings nur dann beauftragen, wenn er nachweislich versucht hat den Hauseigentümer und seinen Verwalter zu benachrichtigen und dieser Versuch fehl geschlagen ist.
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