Wärmepumpe mit günstigerem Strom
Wärmepumpe mit günstigerem Strom
© Olga Guiskaya / Vec teezy
Der Einbau von Wärmepumpen ist auf dem Vormarsch zu sein. Die Heizungsbranche verzeichnete für das Jahr 2022 rund 236.000 eingebaute Geräte. Das war eine Absatzsteigerung von mehr als 50 %. Allerdings benötigen Wärmepumpen für ihren Betrieb Strom. Die Kosten hierfür spielen deshalb eine entscheidende Rolle, wenn man die Amortisierung der Anlage berechnen will. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, den Strom für die Pumpe über einen eigenen Stromzähler abzurechnen.
wärmepumpen-Strom günstiger
Viele Anbieter bieten nämlich für den Energieverbrauch der Wärmepumpen attraktivere Tarife an, als für den gewöhnlichen Haushaltsstrom. Hintergrund hierbei ist, dass die Energielieferanten den Strompreis selbst festlegen können. Da für den Wärmepumpen-Strom in vielen Fällen die Netzentgelte geringer sind, nutzen eine Reihe von Anbietern diesen Vorteil, um ihn an die eigenen Kunden weiterzugeben.
preisvorteil bis zu 30 %
Die Zeitschrift Finanztest hat ermittelt, dass ein Preisvorteil von durchscnittlich 15 % gegenüber dem auf dem Vergleichsportal Check24 Haushaltsstromangebot möglich ist. Nach den Ermittlungen der Finanztester bieten in vielen Fällen gerade örtliche Anbieter (Stadtwerke) preiswerte Konditionen. Bei den Vergleichen ermittelte man Preisnachlässe von bis zu 30 %.
zwei zähler – doppelte Grundgebühr
Ob sich der Einbau eines zusätzlichen Zählers für die Wärmepumpe lohnt, muss genau berechnet werden. Denn bei zwei Zählern fallen auch zweimal Grundgebühren an. Allerdings kommt man, wenn man den günstigeren Tarif nutzen will, nicht an einem zweiten Ablese-Gerät herum. Mit nur einem Stromzähler können keine unterschiedlichen Tarife abgeschlossen werden.
geringere Netzentgelte senken strompreis
Wärmepumpen sind normalerweise sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“. Hier haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, vorher festgelegten Zeiten die Stromzufuhr kurz zu unterbrechen. Damit haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, in Spitzenzeiten ihr Stromnetz zu entlasten. Im Gegenzug erhalten die Energielieferanten einen günstigeren Netzentgelt-Tarif. Diesen Vorteil kann der Energielieferant an seine Kunden weitergeben – er ist aber nicht dazu verpflichtet.
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