19. Juli 2017 von Hartmut Fischer
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Wann ist Teppichboden abgewohnt?

Wann ist Teppichboden abgewohnt?

19. Juli 2017 / Hartmut Fischer

Ein sieben Jahre alter Teppichboden gilt als abgewohnt. Der Vermieter kann dann keine Schadenersatzansprüche mehr geltend machen. Das entschied das Amtsgericht Schönberg am 8. August 2011 (Aktenzeichen 13 C 91/11).

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren warf der Vermieter seinem ausgezogenen Mieter, er sei an Schäden am Teppichboden schuld. Der Teppichboden wurde erneuert. Der Vermieter zog die hierdurch entstandenen Kosten von der Kaution ab. Hiergegen klagte der Mieter, da nach seiner Meinung keine schuldhafte Beschädigung des Bodenbelags vorlag.

Das Amtsgericht gab ihm Recht. Der Vermieter dürfe die Kosten des Austausches nicht von der Kaution abziehen. Das Gericht argumentierte, dass selbst bei einer Überbeanspruchung des Teppichbodens durch den Mieter der Belag innerhalb von sieben Jahren abgewohnt sei. Er hätte also auch ohne eine verstärkte Abnutzung ausgetauscht werden müssen.

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