Wann kommt das neue Mietrecht?
Wann kommt das neue Mietrecht?
Änderungen des Mietrechts verspricht der im Mai 2011 vorgelegte Gesetzesentwurf. Das von der Immobilienwirtschaft befürwortete Papier hat allerdings noch nicht zu einem zu einem endgültigen Regierungsentwurf geführt. Der Fortgang des Verfahrens bleibt deshalb offen. Ein rascher Abschluss der Vorbereitungen und ein Gesetzesbeschluss wären allerdings wünschenswert. Der Entwurf enthält längst überfällige Änderungen.
Sehr positiv bewerten die immobilienwirtschaftlichen Verbände, dass die finanzielle Überforderung eines einzelnen Mieters nicht mehr die Gesamtmaßnahme blockieren kann. Die Geltendmachung eines Härtefalls bei der Durchführung der energetischen Modernisierung muss erstmals in einer bestimmten Frist erfolgen (§ 555 d Abs. 3 BGB).
Die Definitionserweiterung der energetischen Modernisierung, die in dem neuen § 555 b BGB geregelt werden soll, wird dann auch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien umfassen. Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen (§ 555 d BGB). Eine Mietminderung soll während der Modernisierungsmaßnahme für drei Monate ausgeschlossen sein (§ 536 BGB).
Der Gesetzentwurf stellt dem Vermieter auch bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung von Mietnomaden zur Verfügung. Die Aufnahme der „Berliner Räumung“ in das Gesetz, die Möglichkeit der schnelleren Räumung von Wohnungen bei unberechtigter Nutzung durch Untermieter und die neue Hinterlegungsanordnung können hier dem Vermieter helfen, besser und schneller zu seinem Recht zu kommen.