Warmwasserzähler werden Pflicht
Warmwasserzähler werden Pflicht
Derzeit können Sie den Wärmeverbrauch, der für die Warmwasserbereitung genutzt wird, rechnerisch ermitteln. Dies wird jedoch ab dem 31.12.2013 nicht mehr möglich sein. Dann schreibt die Heizkostenverorodnung vor, dass der Verbrauch nur noch über Wärmezähler ermittelt werden darf. Für die Installation sind Sie als Hauseigentümer verantwortlich.
Da erfahrungsgemäß bei solchen Neuregelungen von vielen bis auf den letzten Moment gewartet wird, ist damit zu rechnen, dass die Preise für die Wärmezähler dann steigen werden. Man dürfte also einige Euros sparen, wenn man sich früh genug um den Einbau der Zähler bemüht.
Haben Sie den Betrieb der Heizung an Dritte vergeben, klären Sie mit dem Betreiber, ob er für den Einbau zuständig ist. Auch die Kostenfrage sollte hier geklärt werden.
Die Heizkostenverorodnung schreibt vor, dass pro Heizungsanlage mindestens ein Zähler notwendig wird. Lediglich bei einem „unzumutbaren Aufwand“ kann man von der Pflicht, die Zähler anzubringen, befreit werden. Von eine Unzumutbarkeit kann man ausgehen, wenn die Kosten der Zähler-Installation über einem Viertel der Brennstoffkosten liegen.