Was bringt die „GroKo“
Was bringt die „GroKo“
Auf 177 Seiten haben CDU/CSU und SPD zusammengefasst, was Sie bei einer gemeinsamen Regierung für die nächsten Jahre planen. Auch für Immobilienbesitzer ergeben sich hieraus einige Veränderungen.
Wohnraum schaffen
Ein zentrales Thema ist die Schaffung von Wohnraum. Hier soll sowohl der frei finanzierte, wie auch der öffentliche Bau von Wohnraum gefördert werden. Für eine „Wohnraumoffensive“ soll ein Gesetzespaket geschnürt werden, das noch in diesem Jahr zusammen mit den Ländern und Kommunen, der Bau- und Immobilienwirtschaft, den Mieter- und Vermieterverbänden und den Gewerkschaften im Rahmen eines „Wohngipfels 2018“ geschnürt werden soll.
2020 und 21 sollen zwei Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen. Darüber hinaus soll es weitere Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern geben.
Der frei finanzierte Wohnungsbau soll durch eine Sonderabschreibung gefördert werden. Neben der linearen Abschreibung können dann zusätzlich fünf Prozent abgeschrieben werden – allerdings nur bis Ende 2021.
Mietpreisbremse
Die umstrittene Mietpreisbremse soll überprüft aber nicht abgeschafft werden. Vermieter sollen verpflichtet werden, bei einer Neuvermietung gegenüber Interessenten die zuvor geforderte Miete offen zu legen. Gleichzeitig sollen die Rechte der Miete bezüglich einer Rüge gegen die Miethöhe verstärkt werden.
Mietspiegel
Es ist geplant den sogenannten qualifizierten Mietspiegel verstärkt zum Einsatz zu bringen. Er soll eine verlängerte Bindungszeit (drei statt zwei Jahre) erhalten. Der Betrachtungszeitraum als Basis des qualifizierten Mietspiegels soll geprüft werden. Kleinere Kommunen sollen verstärkt den einfachen Mietspiegel anwenden.
Umlage von Kosten für Modernisierungen
In Bereichen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze (15 statt 20 % maximale Mietsteigerung in drei Jahren) sollen nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Diese Regelung soll nach fünf Jahren überprüft werden. Außerdem soll die Miete innerhalb von sechs Jahren nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen dürfen.
Gleichzeitig soll aber das Mieterhöhungsverfahren für kleinere Modernisierungen vereinfacht werden.
WEG – Wohneigentum
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) soll dahingehend geändert werden, dass die Vorbereitung und die Durchführung der Beschlüsse der Wohneigentümergemeinschaft über bauliche Maßnahmen vereinfacht werden sollen. Im Zentrum stehen dabei Beschlüsse bezüglich der Barrierefreiheit von Wohnungen, der energetischen Sanierung, der Förderung von Elektromobilität und des Einbruchsschutzes.
Grundsteuer
Die Grundsteuer soll dahingehend reformiert werden, dass eine Grundsteuer C eingeführt wird, mit der nicht genutztes Bauland höher besteuert werden soll. Ziel ist es auf der einen Seite Bauland als Spekulationsobjekt unattraktiver zu machen und auf der anderen Seite einen weiteren Anreiz zum Bau von Immobilien zu schaffen.
Familien
Familien, deren Einkommen sich im unteren und mittleren Bereich befinden, sollen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Hierzu soll ein sogenanntes „Baukindergeld eingeführt werden, das zehn Jahre lang gezahlt werden soll (1.200 Euro pro Jahr). Dieses Baukindergeld soll Familien zugutekommen, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 75.000 Euro erzielen. Pro Kind soll ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro eingeplant werden.
Grunderwerbsteuer
Den Bundesländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einem erstmaligen Grunderwerb den Erwerber von der Grunderwerbsteuer zu befreien oder zumindest hierauf Freibeträge zu gewähren.
„Share Deals“ soll ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Als „Share Deal“ bezeichnet man den Verkauf von Immobilien, wobei nicht die Immobilie sondern Anteile am Unternehmen des Immobilieneigentümers erworben werden. Da es sich dann um eine Unternehmensbeteiligung handelt, entfällt die Grunderwerbsteuer.
Energetische Sanierung
Die Bestimmungen der unterschiedlichen Gesetze wie Energieeinsparverordnung, Energieeinspargesetz und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz sollen in einem Gesetz (Gebäudeenergiegesetz) zusammengefasst werden. Die Programme zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung sollen fortgeführt, aber besser aufeinander abgestimmt werden.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll im europäischen Raum erhalten bleiben
Soweit die Vorstellungen, wie sie von den Beteiligten an den Koalitionsverhandlungen festgelegt wurden. Nun bleibt abzuwarten, was hiervon umgesetzt wird. Im Extremfall könnte das ganze Konzept ins Wasser fallen, wenn die SPD-Mitglieder bei der Abstimmung über das Kompromisspapier dieses ablehnen. Dann würde keine große Koalition gebildet werden und die 117 Seiten wären lediglich Makulatur.