20. Januar 2023 von Hartmut Fischer
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Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wurde?

Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wurde?

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20. Januar 2023 / Hartmut Fischer

Die Zeit drängt! Am 31.01.2023 endet die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Knapp die Hälfte aller Meldungspflichtigen hat noch keine Erklärung abgegeben. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte man so schnell wie möglich reagieren. Grundsätzlich kann sonst ein Zuschlag von 25 € pro Verspätungsmonat erhoben werden. Auch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € droht. Allerdings scheinen die meisten Bundesländer kulant zu sein. Eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip ergab, dass man zunächst säumigen Meldungspflichtigen eine Erinnerung zusenden wird. Dennoch empfiehlt Finanztip, die Grund­steu­er­er­klä­rung so schnell wie möglich abzugeben.

Die Umfrage bei den Finanzbehörden ergab, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedlich auf nicht pünktlich abgegebene Grundsteuererklärungen reagieren.

Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz

Diese Bundesländer versenden eine Erinnerung an die Meldungspflichtigen. Wird darauf nicht reagiert, muss man allerdings mit Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern rechnen.

Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Meldungspflichtige erhaltenb zunächst ein Mahnschreiben. Ob und wann Verspätungszuschläge verlangt werden oder andere Maßnahmen greifen, ist noch nicht eindeutig entschieden.

Bayern

Im Freistaat werden nur auf Antrag und in Ausnahmefällen Fristverlängerungen eingeräumt. Hier stehen Zwangsmaßnahmen (Verspätungszuschläge und Bußgelder) im Raum. Allerdings werden die Behörden die Dauer der Abgabefrist und das neue Erhebungsverfahren berücksichtigen.

Hamburg

Die Hansestadt hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, wie nach Ablauf der Abgabefrist am 31.1.2023 verfahren werden soll. Mit einem Verspätungszuschlag müssen säumige Steuerzahler rechnen. Ein Bußgeld wird allerdings vorher schriftlich angekündigt.

Geduld der Behörden nicht überstrapazieren

wie die Umfrage von Finanztip zeigt, scheinen sich die einzelnen Bundesländer recht kulant gegenüber den Steuerzahlern zu verhalten, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgeben. Dennoch sollte man die Geduld der Behörden nicht überstrapazieren. Betroffene sollten deshalb möglichst bald die Erklreäung abgeben.


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