Widerspruch gegen abgelehnte Grundsteuererlass-Anträge stellen
Widerspruch gegen abgelehnte Grundsteuererlass-Anträge stellen
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund empfiehlt jedem Vermieter, der einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer gestellt hat und dem dieser abgelehnt wurde, zunächst Widerspruch einzulegen und dabei auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen II R 36/10 zu verweisen.
In dem Verfahren streitet ein Vermieter mit Unterstützung von Haus & Grund über die Frage, ob der 2006 geänderte § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) rechtens ist. Während dieser § bis 2006 die Möglichkeit der teilweisen Grundsteuerbefreiung einräumte wenn ein unverschuldeter Einnahmeausfall mehr als 20 % betrug, galt dies ab 2007 nur noch für Fälle, die über 50 % Ausnahmeausfall nachweisen konnten.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft erwartet in naher Zukunft eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH).