WEG: Fortsetzungsversammlung ohne neue Einladung
WEG: Fortsetzungsversammlung ohne neue Einladung
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WEG: Fortsetzungsversammlung ohne neue Einladung.
Eigentümerversammlungen laufen nicht immer so harmonisch ab, wie man es sich wünscht. Häufig ziehen sich Diskussionen in die Länge, sodass man sich entschließen muss, die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Für diese Fortsetzung muss nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf keine erneute Einladung erfolgen (Urteil vom 21.9.2020 – Aktenzeichen 290a C 189/19).
In dem Verfahren ging es um eine Eigentümerversammlung, die sich in die Länge gezogen hatte. Gegen 21:45 Uhr stand fest, dass sich die Debatten noch einige Zeit hinziehen würden. Der Verwalter erregte deshalb an, die Versammlung auf einen anderen Tag am gleichen Ort fortzusetzen. Dieser Vorschlag wurde per Geschäftsordnungsbeschluss angenommen.
In der zweiten Hälfte der Eigentümerversammlung wurden eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die von einigen Wohnungseigentümern vor dem Amtsgericht angefochten wurden. Unter anderem monierten die Kläger, dass zur zweiten (Fortsetzungs-) Versammlung nicht erneut eingeladen wurde.
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied jedoch, dass im vorliegenden Fall keine erneute Einladung zur zweiten Versammlung notwendig war. Um eine Vertagung vorzunehmen, reiche es aus, wenn die Versammlung einen Geschäftsordnungsbeschluss beschließe. Eine erneute Einladung, wie zur ersten Versammlung sei bei einer Fortsetzungsversammlung nicht notwendig.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die formelle Einladung zu einer Eigentümerversammlung vorwiegend dazu diene, die Wohnungseigentümer über die Tagesordnungspunkte zu informieren, damit sie sich auf die Versammlung vorbereiten können. Dieses Ziel sei bereits mit der Einladung zur ersten Eigentümerversammlung erreicht worden. In der Fortsetzungsversammlung würden keine neuen Tagesordnungspunkte behandelt, auf die sich die Teilnehmer erneut hätten vorbereiten müssen.
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