WEG: Haftung des Verwalters
WEG: Haftung des Verwalters
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft haftet grundsätzlich für die Folgen seiner Arbeit. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 20.02.2020 festgestellt, dass die Haftung für einfache Fahrlässigkeit in einem Formularmietvertrag nicht vollständig ausgeschlossen werden kann (Aktenzeichen 2-13 S 94/19).
In dem Verfahren hatten einige Wohnungseigentümer diverse Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters angefochten. Dabei ging es auch um Fälle, bei denen dem Verwalter zumindest leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde. Der Verwalter verwies jedoch auf einen Vertrag, in der die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt wurde. Grundsätzlich bezweifelte aber das Gericht, ob dieser Vertrag aufgrund seines Alters noch dem aktuellen Vertragsverhältnis entspreche.
Außerdem sei die Klausel, die den Verwalter von der Haftung bei Fällen leichter Fahrlässigkeit befreite, nicht wirksam. In einem Formular-Verwaltervertrag könne die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Generelle Freizeichnungsklauseln für einfache Fahrlässigkeit seien bereits nach § 309 Nr. 7 unwirksam. In der strittigen Klausel sei keine Ausnahme für Körper- und Gesundheitsschäden vorgesehen, was § 309 BGB widerspreche.
§ 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Auszug):
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam …
… (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen …
Das könnte Sie auch interessieren:
WEG: Verantwortung des Verwalters
WEG: Was die Versammlung bei Verwalterbestellung festlegen muss
WEG: Verwalter haftet für Jahresabrechnung