WEG: Was muss der Verwalter können?
WEG: Was muss der Verwalter können?
Grundsätzlich muss ein Bewerber keine fachspezifische Ausbildung oder entsprechende Erfahrung nachweisen, um als WEG-Verwalter eingesetzt zu werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Berufung eines Verwalters durch die Wohnungseigentümerversammlung. Hier wurde ein Miteigentümer als Verwalter berufen, der aber keine Vorkenntnisse oder Ausbildung für diese Tät5igkeit nachweisen konnte. Dies nahmen einige Miteigentümer zum Anlass, den Beschluss vor Gericht anzufechten. Vor dem zuständigen Amtsgericht hatte man jedoch keinen Erfolg und auch im Berufungsverfahren konnte man sich nicht durchsetzen.
Auch die Richter beim Landgericht Stuttgart bestätigten, dass die Ernennung des Miteigentümers zum Verwalter nicht im Widerspruch zur ordnungsgemäßen des Gemeinschaftseigentums stehe. Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass der Bewerber zugesagt habe, sich aus- und weiterzubilden und sich ausreichend versichern wolle. Da es sich bei dem Verwalter um eine Polizistin handele, können die Person auch vor diesem Hintergrund als zuverlässig angesehen werden.
Das Landgericht stellte in seinem Urteil noch einmal klar, dass man grundsätzlich nicht von einer fehlenden Eignung ausgehen könne, wenn der Bewerber nicht entsprechende fachbezogene Aus- ode4r Fortbildungen nachweisen könne und auch noch nicht selbstständig tätig war.
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.07.2015 – Aktenzeichen 10 S 68/14