25. August 2010 von Hartmut Fischer
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Will Berlin die Pleite der Vermieter?

Will Berlin die Pleite der Vermieter?

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25. August 2010 / Hartmut Fischer

Vermieter werden staatlicherseits immer häufiger gezwungen, beträchtliche Investitionen zu stemmen. Ob Umweltschutz oder Lebensraum für Senioren – die Immobilieneigentümer sollen es richten – die kriegen ja die Miete. Doch die Mieten reichen in vielen Fällen schon lange nicht mehr.Statt eines fairen Mietrechts überlegt man sich jetzt im Land Berlin, die Möglichkeiten der Mietanpassung weiter einzuschränken.

Die Senatorin für Stadtentwicklung in Berlin hat nun angekündigt, dass man im Herbst eine Gesetzesinitiative im Bundesrat starten will. Ziel: Die Möglichkeiten der Mietanpassung weiter einzuschränken. Die Senatorin Ingeborg Junge-Reyer spricht dabei von einem Kampf gegen den Mietwucher und gegen Vermieterwillkür. Doch das scheint nur vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es darum, die legitimen Einkünfte der Vermieter zu kürzen. In Verbindung mit den vom Staat verordneten Auflagen entstehen dadurch Belastungen, die manchen Vermieter überlegen lassen, ob es nicht doch besser wäre, die Vermietung aufzugeben.

In der derzeitigen Kappungsgrenze, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % steigen darf, sieht die forsche Senatorin augenscheinlich schon „Mietwucher“. Sie will diese Grenze auf 15 % herabsenken und gleich auf vier Jahre ausdehnen. Würde der Vermieter also jährlich die Miete anheben, würde diese Möglichkeit von derzeit 6,33 %  auf 3,75 % pro Jahr gesenkt.

Auch bei den Modernisierungsmaßnahmen soll der Vermieter weiter bluten. Geht es nach der Meinung der Berliner Senatorin für Stadtentwicklung können die Kosten hierfür nicht mehr mit 11 % auf die Jahresmiete abgewälzt werden, sondern nur noch mit 9 %.  Weiter will die Senatorin durchsetzen, dass neuen Mietern der Energieausweis grundsätzlich vorgelegt werden muss (bisher musste dieser nur vorgelegt werden, wenn es der Mieter verlangte) und der Mieter bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen der Energieeinsparung ein Recht auf Mietminderung erhält.

Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Szenario auf dem parlamentarischen Wege nicht durchsetzt.

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