Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung
Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung
Auch der Winterdienst auf öffentlichem Gelände kann eine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung darstellen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil.
In dem Verfahren ging es um die Kosten der Schneeräumung auf öffentlichem Eigentum. Um den Schnee vor seinem Haus zu entfernen hatte der Immobilieneigentümer ein Unternehmen mit der Räumung beauftragt. Die hierbei entstandenen Kosten von etwas über 140,00 € machte er in seiner Steuererklärung als haushaltnahe Dienstleistung geltend. Dies lehnte das zuständige Finanzamt jedoch mit der Begründung ab, da die Dienstleistung außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht wurde. Solche Arbeiten seien nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG (Einkommensteuergesetz) begünstigt.
Das sah der Bundesfinanzhof anders. Die Richter stellten klar, dass der Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen nicht räumlich zu verstehen sei. Er müsse vielmehr funktionsbezogen verstanden werden. Zum Haushalt im Sinne des § 35 a EStG genüge es, wenn die Dienstleistung zum Nutzen des Haushalts erbracht wurde. Entscheidend sei hier jedoch, dass es sich um eine Tätigkeit handele, die sonst von Familienmitgliedern erbracht würde und dass sie in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dient.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.03.2014 – Aktenzeichen VI R 55/12
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