Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtige Parkplätze?
Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtige Parkplätze?
Ein „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Parkplatzangebot in der Nähe“ ist ein den Wohnwert erhöhendes Merkmal. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete würde es also für den Vermieter einen „Pluspunkt“ darstellen. Doch muss auch ein gebührenpflichtiger Parkplatz als „wohnwerterhöhend“ angesehen werden? „Ja“ sagt das Landgericht Berlin in einem Urteil. Vom 14.01. 2019 (Aktenzeichen 64 S 92/18).
In dem Verfahren ging es um einen Streit über ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Er strebte eine Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete an. Dabei berücksichtigte er den dem Mieter zur Verfügung gestellten Stellplatz für dessen PKW als wohnwerterhöhend. Dies wollte der Mieter nicht akzeptieren. Er zahle schließlich für den Parkplatz zusätzlich monatlich 69,00 €. Der Streit wurde letztlich vor dem Landgericht Berlin ausgetragen. Doch auch dort konnte sich der Mieter mit seiner Meinung nicht durchsetzen.
Die Richter des Landgericht Berlin stellten fest, dass der Parkplatz die Voraussetzungen des wohnwerterhöhenden Merkmals „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ erfülle. Die Wohnwerterhöhung sei unabhängig davon zu sehen, ob der Mieter hierfür zusätzlich zahlen müsse oder nicht.