7. August 2013 von Hartmut Fischer
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Zigaretten-Zwist geht in die nächste Runde

Zigaretten-Zwist geht in die nächste Runde

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7. August 2013 / Hartmut Fischer

Der Mieter, dem gekündigt wurde, weil der Zigarettenrauch aus seiner Wohnung ins Treppenhaus zog und dort andere Mieter belästigte, geht in die Berufung. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Kündigung für rechtens erklärt.

Fälschlicherweise wird in den Medien immer wieder berichtet, dass dem Mieter wegen seines Rauchens gekündigt wurde. Das Gericht hat aber ausdrücklich klargestellt, dass das Rauchen zum normalen Gebrauch der Mietsache gehört. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass der Mieter nicht ausreichend lüftete und dadurch die Belästigung im Treppenhaus entstand.

In der Begründung zu seiner Berufung führt der Kläger beziehungsweise sein Anwalt aus, dass das Amtsgericht die Geruchsbelästigung auch als Gesundheitsgefährdung angesehen habe, was aber nicht zwingend der Fall sein müsse. Um die Gesundheitsgefährdung feststellen zu können, fehle dem Gericht jedoch der ausreichende medizinische Sachverstand.

Außerdem, so heißt es in der Berufungsbegründung würde es für den Mieter – nicht zuletzt durch das Medieninteresse an dem Fall – sehr schwer, eine neue Wohnung zu finden. Schließlich wurde noch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Kündigung um eine außerordentliche Härte handele. Der Miete lebe bereits seit 40 Jahren in der Wohnung, die für ihn voller Erinnerungen sei. Zusammen mit seiner Frau habe er 30 Jahre hier gelebt. Sie war von 10 Jahren verstorben.

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