Zu wenig Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten
Zu wenig Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten
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Die Antworten von 2.510 Wohnungseigentümern aus 2.407 WEGs mit knapp 100.000 Wohnungen belegen, dass ein Durchführungsstau bei den Eigentümerversammlungen in Deutschland besteht. Dies ist eine wichtige Erkenntnis einer Umfrage des Vereins „Wohnen im Eigentum“ (WiE) über Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten. Zwei Drittel der Befragten sehen negative wirtschaftliche, bauliche wie finanzielle Folgen durch die verspätete Durchführung oder die Nichtdurchführung von Versammlungen.
In der üblicherweise jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung treffen die Eigentümer von rund 10 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland die für ihre WEG-Verwaltung zentralen und wichtigen Entscheidungen. Finden keine Eigentümerversammlungen statt oder können keine Versammlungen stattfinden, fehlen der Verwaltung Vor- und Freigaben und „Grünes Licht“ für viele Aufgaben. Verwaltungsaufgaben können teilweise nicht durchgeführt werden. Es kommt zum Stillstand oder zum eigenmächtigen Handeln der Verwalter. Es fehlt an Kontrollen durch den Beirat.
In über 40 % der WEG fand seit 2019 keine Versammlung mehr statt
Die Umfrage ergab, dass …
… in 42% der WEGs seit 2019 keine Eigentümerversammlung mehr stattfanden,
… in 60% der WEGs in diesem Jahr noch keine Eigentümerversammlung stattfand. Ob der Stau bis Ende des Jahres abgearbeitet wird, ist fraglich.
Rund 2/3 der Befragten sahen negative Auswirkungen der fehlenden Eigentümerversammlungen. Unter anderem wurde genannt: Fehlende Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen; höhere Kosten für die WEG-Verwaltung; Verschlechterung der Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Wohnungseigentümern, unter den Wohnungseigentümern, zwischen Beirat und Wohnungseigentümern; verzögerte oder ausstehende Beschlussfassungen, damit die Verwaltung handeln kann; erhöhte Kosten für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen; Probleme bei der Abberufung der Verwaltung oder der Bestellung des Verwaltungsbeirats.
Negative Folgen für die WEG und alle Beteiligten:
Wenn Eigentümerversammlungen mit größer Verspätung oder gar nicht stattfinden (können) und keine Alternativstrategien zur klassischen Eigentümerversammlung entwickelt werden, dann leiden darunter …
… die Verwaltungsarbeiten. Sie werden nur verzögert durchgeführt, unterbleiben oder werden eigenmächtig vom Verwalter entschieden und durchgeführt.
… die Verwaltungsbeiräte. Sie wissen häufig nicht, wie sie ihre Kontrollaufgaben durchführen sollen. Ein besonderes Problem für Beiräte: Manche WEGs haben keinen Beirat mehr oder konnten keinen neuen Verwaltungsbeirat bestellen, weil im Rahmen der „Pandemiegesetze“ der Bundesregierung, also dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ von 2020 nur die Bestellung der Verwaltungen gesetzlich fortgeschrieben wurde, aber nicht die Bestellung der die Verwaltungen kontrollierenden Beiräte.
… die Wohnungseigentümer: Sie müssen mit höheren Verwaltungskosten rechnen, mit zunehmenden Schäden, wenn Notmaßnahmen oder Erhaltungsmaßnahmen unterbleiben und höheren Schadensbeseitigungs- und Sanierungskosten anfallen. Außerdem werden sie über den „Zustand“ ihrer WEG nicht mehr angemessen informiert (sein).
Digitale Alternativen werden kaum genutzt
Trotz fehlender Zusammenkünfte gab es keinen breiten Digitalisierungsschub in den WEGs. Der Einsatz und die Nutzung von Sozialen Medien, SMS, Messenger Diensten etc. bleibt in den WEGs unter 10%.
Die gesetzlich neu eingeführte Möglichkeit der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen wurde zwar von über der Hälfte der Befragten begrüßt – die Mehrheit räumte aber auch ein, diese Teilnahmemöglichkeit selbst nur im Notfall nutzen zu wollen.
Sollten sich die WEGs dafür entscheiden – in jeder WEG muss zur Umsetzung dazu erst ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden – wären zumindest die Türen geöffnet für eine größere Beteiligung von Wohnungseigentümern an den Eigentümerversammlungen. Zukünftige Pandemie-Lockdowns würden die WEGs nicht oder weniger hart treffen. Die Beschlussanträge dazu müssen allerdings angesichts des komplexen Themas sorgfältig formuliert werden.
Wohnungseigentümer, Beiräte und insbesondere die Verwaltungen sollten die kommenden Wochen unbedingt nutzen, bevor möglicherweise im Herbst die nächsten Einschränkungen kommen. Ausstehende Beschlüsse zu Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, aber auch zu allen anderen Belangen der WEG, zu Erhaltungsmaßnahmen und Sanierungen und nicht zuletzt zur Neubestellung von Verwaltungsbeiräten oder zur Abberufung der Verwaltung sowie neu zur Online-Teilnahme müssen zeitnah gefasst werden, um die Folgen und möglichen Schäden nicht noch weiter zu erhöhen.
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