WISO MeinBüro Desktop

So erledigen Unternehmer
Ihre Buchhaltung
schnell & rechtssicher

Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

Buchhaltung erledigen mit WISO MeinBüro

WISO MeinBüro ist bekannt aus

Buchhaltung mit WISO MeinBüro Desktop

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Davon profitieren Sie in Ihrem Büroalltag

WISO MeinBüro Rechnungen: Rechtssichere Rechnungen schreiben

Erbrachte Leistungen in Rechnung stellen

Rechtssichere Rechnungen erstellen Sie in WISO MeinBüro Desktop mit wenigen Klicks. Pflichtangaben werden dabei automatisch ergänzt, wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro Desktop Sie bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind. Übrigens: Ihr Anlagevermögen verwalten Sie ebenfalls mit nur wenigen Klicks!

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WISO MeinBüro Rechnungen: Buchführung

Buchhaltung effizient erledigen

Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch und lückenlos in WISO MeinBüro Desktop erfasst. Passende Buchungssätze werden automatisch nach DATEV Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 erstellt. Die zugehörigen Buchungsbelege digitalisieren Sie dank Schnittstelle zu WISO MeinBüro Dokumente auch unterwegs bequem per mobiler Scan-App (iOS & Android).

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WISO MeinBüro Rechnungen: Kreditoren & Debitoren

Debitoren und Kreditoren verwalten

Die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist mit WISO MeinBüro Desktop ganz einfach: Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) legen Sie mit wenigen Klicks an. Bei angebundenem Online-Banking werden ein- und ausgehende Zahlungen automatisch auf den entsprechenden Konten verbucht und mit offenen Rechnungen abgeglichen.

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WISO MeinBüro Rechnungen: UStVA und EÜR übermitteln

Steuerliche Pflichten erfüllen

WISO MeinBüro Desktop unterstützt Sie bei der Einhaltung steuerlicher Vorgaben: Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich schnell erstellen und anschließend per ELSTER-Schnittstelle direkt an das Finanzamt übermitteln. Für die EÜR ist zudem ein direkter Übertrag nach WISO Steuer möglich.


Alternativ können Sie dies auch komplett Ihrem Steuerberater überlassen, indem Sie ihm alle buchhalterischen Daten digital per DATEV-Export übermitteln!

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Ihre Vorteile auf einen Blick

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Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Desktop

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Das sagen unsere Kunden

Daniel Grill von GRILL & Partner als Testimonial für WISO MeinBüro

"Ich habe mich für WISO MeinBüro entschieden, weil es mir eine schnelle und einfache Handhabung meiner Unternehmensaktivitäten bei zeitgleich großer Übersichtlichkeit bietet."

Daniel Grill, GRILL & Partner
www.grillundpartner.de - Kunde seit 2019

Milena Schmidt von Milena Schmidt Fotografie als Testimonial für WISO MeinBüro

"Mit WISO MeinBüro habe ich alle Kundendaten direkt auf einen Blick. Ich kann blitzschnell Rechnungen erstellen und Dokumente wie z.B. Verträge verwalten."

Milena Schmidt, Milena Schmidt Fotografie
www.milenaschmidtfotografie.com - Kunde seit 2020

Florian Gnegel von Ladermanufaktur als Testimonial für WISO MeinBüro

"Durch die ganzen Erweiterungsmöglichkeiten konnte ich WISO MeinBüro immer mitwachsen lassen und so alles machen, was ich wollte. Das ist der größte Pluspunkt."

Florian Gnegel, Ladermanufaktur GmbH
www.ladermanufaktur.de - Kunde seit 2014

Preise für WISO MeinBüro Desktop

Bei Kauf innerhalb der Testphase: 40% Rabatt5)

Ihren Rabattcode erhalten Sie nach Teststart automatisch per E-Mail.

WISO MeinBüro
Desktop
14,90 €1)
8,94 €pro Monat5)

24,90 €1)
14,94 €pro Monat5)

139,90 €1)
83,94 €pro Monat5)

Für Gründer und Nebenberufler

Weitere Firmen zubuchbar

Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt voneinander in WISO MeinBüro Desktop. Gebuchte Erweiterungen sind automatisch mit allen Firmen nutzbar. 15,00 € je weitere Firma pro Monat 1)

Auftragsabwicklung

Erstellen Sie Angebote und Rechnungen mit wenigen Klicks. Lieferscheine und Mahnungen werden automatisch erzeugt.

Kunden, Interessen und Lieferanten

Artikel und Dienstleistungen

Online-Banking mit 2 Bankkonten

Vorb. Buchhaltung inkl. SKR03 / SKR04

Anlagenbuchhaltung

EÜR & UStVA inkl. ELSTER-Schnittstelle

WISO Steuer-Schnittstelle

Kassenbuch

Statistiken & Auswertungen

Schriftlicher Support

Für kleine Unternehmen

Zusätzlich zu Basis:

Lastschriften

Erfassung von Eingangsrechnungen

5 weitere Bankkonten

DATEV-Export & -Schnittstelle

Telefonischer Support

Für etablierte Unternehmen

Zusätzlich zu Pro:

Erweiterung: Auftrag & ERP

Erweiterung: Dokumente & Verträge

Erweiterung: Planung & CRM

Erweiterung: eCommerce

Erweiterung: Kasse & POS

Erweiterung: Sicherung

Premium-Onboarding

Wir helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Anwendung effektiv nutzen können, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Persönlicher Ansprechpartner

Auch nach dem Premium-Onboarding steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt Sie zuverlässig bei allen anfallenden Fragen zur Software und unseren Services.

Top-Seller
+ Cloud
52,50 €pro Monat2) zzgl. einmalig 169,00 €
Bereitstellungsgebühr3)

Für ortsunabhängiges Arbeiten

Cloud-Nutzer enthalten

1
Zusätzlich zum gewählten Plan:

Erweiterung: Grundmodul Cloud

Weitere Cloud-Nutzer zubuchbar

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Daten in der Cloud zugreifen. 30,00 € je weiterer Nutzer pro Monat2)

Windows Terminal Server

Der Windows-Terminal Server ermöglicht es mehreren Nutzern, gleichzeitig per Remote-Verbindung auf WISO MeinBüro Desktop zuzugreifen.

Automatische Datensicherung

Firewall & Virenschutz

Regelmäßige Sicherheitsupdates

Serverstandort Deutschland

AVV gemäß DSGVO

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, um die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU zu gewährleisten.

Hier finden Sie weitere Informationen zur WISO MeinBüro Desktop Cloud.

Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Desktop.

Erweiterungen für WISO MeinBüro Desktop

Weitere Firmen

Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt von einander in WISO MeinBüro Desktop.

Mehr erfahren

je weitere Firma

15,00 / Monat1)
Weitere Arbeitsplätze

Arbeiten Sie mit mehreren Mitarbeitern gleichzeitig in WISO MeinBüro Desktop.

Mehr erfahren

je weiterer Arbeitsplatz

10,00 / Monat1)
Auftrag & ERP

Bilden Sie Ihre Warenwirtschaft ab: Aufträge, Artikel, Inventur, Produktionsplanung.

Mehr erfahren
20,00 / Monat1)
Dokumente & Verträge

Digitalisieren Sie Dokumente und Verträge und verknüpfen Sie diese mit Vorgängen.

Mehr erfahren
15,00 / Monat1)
Planung & CRM

Verwalten Sie Interessenten und Kunden und legen Sie kundenspezifische Projekte an.

Mehr erfahren
15,00 / Monat1)
eCommerce

Binden Sie Webshops und Marketplaces an und verarbeiten Sie eingehende Bestellungen.

Mehr erfahren
10,00 / Monat1)
Kasse POS

Bar- und Kartenzahlungen abwickeln. Erweiterbar durch optionale Hardware.

Mehr erfahren
10,00 / Monat1)
Sicherung

Schützen Sie Ihre Geschäftsdaten durch automatische Backups.

Mehr erfahren
15,00 / Monat1)

Erweitern Sie die Erweiterung Kasse POS durch optionale Hardware:

Hinweis: Die Erweiterung Sicherung ist bei diesem Kassenpaket verpflichtend.

ab 99,00 / Monat1)
Cloud

Arbeiten Sie online. Speichern Sie Ihre geschäftlichen Daten sicher in der Cloud.

1 Nutzer

52,50 / Monat2)
Weitere Cloud-Nutzer

Lassen Sie auch Ihre Mitarbeiter auf die Daten in der Cloud zugreifen.

je weiterer Nutzer

30,00 / Monat2)
Zusätzlicher Speicher

Erweitern Sie Ihren Cloudspeicher für mehr Daten und Dokumente.

je 50 GB

5,00 / Monat2)
MS Office Standard

Nutzen Sie MS Office unterwegs. Die Nutzung eigener MS Office Lizenzen ist unzulässig.

je Nutzer

15,00 / Monat2)

Jetzt loslegen und die erste Rechnung schreiben!

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  • 14 Tage kostenlos testen
  • Testphase endet automatisch
  • Keine Zahlungsdaten erforderlich
Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Buchhaltung?

Die Buchhaltung ist die Abteilung eines Unternehmens, die sich mit der Buchführung befasst. Sie ist für die systematische Aufzeichnung, Analyse und Interpretation der Finanzen des Unternehmens verantwortlich. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören:

  • Vollständige, sachlich und rechnerisch korrekte sowie zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Überwachung und Verwaltung von Konten
  • Erstellung von Rechnungen, Jahres-, Quartals- und Monatsabschlüssen
  • Prüfung von Zahlungseingängen und -ausgängen
  • Kurzfristige Finanzplanung und Beratung in finanziellen/steuerlichen Fragen


Ziel der Buchhaltung ist es, einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu schaffen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, steuerliche Verpflichtungen zu berechnen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?

Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden oft synonym verwendet, sind aber nicht ganz identisch. Buchhaltung bezeichnet die Abteilung innerhalb eines Unternehmens, das für die Buchführung verantwortlich ist. Die Buchführung ist die eigentliche Tätigkeit, nämlich die Erfassung aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen anhand von entsprechenden Buchungsbelegen.

Was ist ein Geschäftsvorfall?

Ein Geschäftsvorfall ist ein Ereignis, das finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Geschäftsvorfälle umfassen beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Gehaltszahlungen, Investitionen, Darlehensaufnahmen, Zahlung von Steuern oder den Erhalt von Zinsen.

Jeder Geschäftsvorfall muss chronologisch erfasst und durch entsprechende Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) nachgewiesen bzw. dokumentiert werden. Generell gilt: Kein Geschäftsvorfall ohne Buchungsbeleg!

Was ist ein Buchungsbeleg?

Ein Buchungsbeleg ist ein Dokument, das als Grundlage für die Verbuchung eines Geschäftsvorfalls in der Buchhaltung dient. Buchungsbelege dokumentieren und belegen die wirtschaftlichen Vorgänge eines Unternehmens.

Der Buchungsbeleg muss alle Informationen enthalten, damit der Geschäftsvorfall revisionssicher und nachvollziehbar verbucht werden kann, mindestens aber die folgenden: Datum und Betrag des Vorgangs, eine aussagekräftige Beschreibung sowie Name des Ausstellers.

Es gibt verschiedene Arten von Buchungsbelegen, wie z. B. Rechnungen, Kassenbons oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Wer darf die Buchhaltung machen?

Wer die Buchhaltung in einem Unternehmen machen darf, hängt maßgeblich von der vorliegenden Rechtsform des Unternehmens ab. Die Rechtsform legt fest, welche buchhalterischen Pflichten ein Unternehmen hat und welche Qualifikationen die dafür zuständigen Personen mitbringen müssen.

Bei Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €) reicht eine einfache Buchführung aus. Es genügt, wenn eine sog. Buchführungshilfe ohne formale Ausbildung diese übernimmt. Dazu gehören neben der Erstellung der EÜR und Einkommenssteuererklärung auch die Erfassung von laufenden Geschäftsvorfällen, das Erstellen von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Lohnsteueranmeldungen.

Buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz ab 600.000 € und Gewinn ab 60.000 €) sowie Kapitalgesellschaften sind hingegen zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie müssen also Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen. Dies erfordert fundierte Kenntnisse der Rechnungslegungsvorschriften und der Buchführung. Sie müssen daher eine ordnungsgemäße Buchführung durch qualifizierte Fachkräfte wie Steuerberater, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?

Der Hauptunterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung liegt in der Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht werden.

Die einfache Buchführung erfasst die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens in einer einfachen Auflistung, jeder Geschäftsvorfall wird nur einmal gebucht. Die Gewinnermittlung erfolgt über die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Sie ist typischerweise für Freiberufler sowie für nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €) geeignet.

Die doppelte Buchführung hingegen erfasst jeden Geschäftsvorfall doppelt, einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Buchungskontos. Dadurch ist immer nachvollziehbar, woher Gelder stammen und wofür sie verwendet werden. Die doppelte Buchführung bietet daher eine umfassendere und genauere Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens, ist aber deutlich aufwändiger und erfordert genauere Kenntnisse der Buchführung – insbesondere für die Erstellung von Bilanzen sowie von Gewinn- und Verlustrechnungen, die in der einfachen Buchführung nicht nötig sind. Für Kapitalgesellschaften sowie für buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz ab 600.000 € und Gewinn ab 60.000 €) ist die doppelte Buchführung verpflichtend.

Was sind die GoBD?

GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Es handelt sich dabei um Richtlinien des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 2014, die festlegen, wie Unternehmen ihre Buchhaltungsunterlagen digital führen und aufbewahren müssen.

Die Kernpunkte der GoBD zusammengefasst:

  • Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos, korrekt, zeitnah und chronologisch erfasst werden.
  • Die Aufzeichnungen müssen unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit für Finanzbehörden verfügbar sein.
  • Maßnahmen zur Datensicherung müssen getroffen werden.

Die GoBD sind für alle Selbstständigen und Unternehmen bindend, unabhängig von der Rechtsform oder Unternehmensgröße. Bei Verstößen gegen die GoBD drohen Probleme mit dem Finanzamt, wie z. B. Steuernachzahlungen oder Ordnungsgelder.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?

Die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen sind in § 257 HGB und § 147 AO festgelegt.

Zehn Jahre aufbewahrt werden müssen folgende Dokumente: Buchungsbelege, Handelsbücher, Konten, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte. Sechs Jahre aufbewahrt werden müssen folgende Dokumente: Geschäftsbriefe, Kassenberichte und sonstige Unterlagen, sofern Sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Verträge, Personalakten und Lohnabrechnungen.

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht wurde oder das Dokument erstellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.

Sind Dokumente für ein schwebendes Verfahren relevant (z. B. Steuerprüfung oder Gerichtsverfahren), müssen sie so lange aufbewahrt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist, auch wenn die reguläre Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist.

Die Dokumente müssen in einer Form aufbewahrt werden, die jederzeit lesbar und maschinell auswertbar ist. Elektronische Dokumente unterliegen dabei den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Papierdokumente.

Kann WISO MeinBüro Desktop doppelte Buchführung?

In WISO MeinBüro Desktop werden Transaktionen, wie bei der doppelten Buchführung üblich, im Soll und Haben verbucht. Die angebotenen Kontenrahmen umfassen eine Auswahl der gängigsten Konten der DATEV SKR 03 und SKR 04. Somit unterstützt WISO MeinBüro Desktop Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, in der Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater.

Ist WISO MeinBüro Desktop mit DATEV kompatibel?

Ja, WISO MeinBüro Desktop ist mit DATEV kompatibel. Mit wenigen Klicks erzeugen Sie für einen ausgewählten Zeitraum einen Export im DATEV-Format, den Sie Ihrem Steuerberater anschließend zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellen.