WISO MeinBüro Desktop
So erledigen Unternehmer
Ihre Buchhaltung
schnell & rechtssicher
- Rechnungen schreiben mit wenigen Klicks
- Geschäftsvorfälle verbuchen nach DATEV SKR 03 oder SKR 04
- Buchungsbelege digital ablegen
- Kunden, Lieferanten und Zahlungen verwalten
- Buchhaltung digital für den Steuerberater vorbereiten
WISO MeinBüro ist bekannt aus
Buchhaltung mit WISO MeinBüro Desktop
Davon profitieren Sie in Ihrem Büroalltag
Erbrachte Leistungen in Rechnung stellen
Rechtssichere Rechnungen erstellen Sie in WISO MeinBüro Desktop mit wenigen Klicks. Pflichtangaben werden dabei automatisch ergänzt, wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro Desktop Sie bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind. Übrigens: Ihr Anlagevermögen verwalten Sie ebenfalls mit nur wenigen Klicks!
Buchhaltung effizient erledigen
Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch und lückenlos in WISO MeinBüro Desktop erfasst. Passende Buchungssätze werden automatisch nach DATEV Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 erstellt. Die zugehörigen Buchungsbelege digitalisieren Sie dank Schnittstelle zu WISO MeinBüro Dokumente auch unterwegs bequem per mobiler Scan-App (iOS & Android).
Debitoren und Kreditoren verwalten
Die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist mit WISO MeinBüro Desktop ganz einfach: Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) legen Sie mit wenigen Klicks an. Bei angebundenem Online-Banking werden ein- und ausgehende Zahlungen automatisch auf den entsprechenden Konten verbucht und mit offenen Rechnungen abgeglichen.
Steuerliche Pflichten erfüllen
WISO MeinBüro Desktop unterstützt Sie bei der Einhaltung steuerlicher Vorgaben: Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich schnell erstellen und anschließend per ELSTER-Schnittstelle direkt an das Finanzamt übermitteln. Für die EÜR ist zudem ein direkter Übertrag nach WISO Steuer möglich.
Alternativ können Sie dies auch komplett Ihrem Steuerberater überlassen, indem Sie ihm alle buchhalterischen Daten digital per DATEV-Export übermitteln!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Rechtskonforme Rechnungen:
Pflichtangaben werden automatisch ergänzt, wie z. B. die Rechnungsnummer.Zeitersparnis:
Prozesse wie z. B. das Vorkontieren oder Mahnwesen erledigt die Software für Sie.Echtzeit-Daten:
Sie haben immer einen aktuellen Überblick über Ihre Buchhaltung.Sicherheit:
Datenspeicherung auf unseren mehrfach geschützten Servern in Deutschland.
Fehlerhafte Rechnungen:
Unzureichende Angaben auf Rechnungen führen zu Problemen mit dem Finanzamt.Zeitverlust:
Alle Aufgaben müssen aktiv von Ihnen durchgeführt werden.Intransparenz:
Ein vollständiger Überblick über die eigene Buchhaltung ist oft schwierig.Eigenständige Sicherung:
Sie müssen Ihre buchhalterischen Daten selbst speichern und schützen.
Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Desktop
Das sagen unsere Kunden
Preise für WISO MeinBüro Desktop
Für Gründer und Nebenberufler
Weitere Firmen zubuchbar
Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt voneinander in WISO MeinBüro Desktop. Gebuchte Erweiterungen sind automatisch mit allen Firmen nutzbar. 15,00 € je weitere Firma pro Monat 1)
Auftragsabwicklung
Erstellen Sie Angebote und Rechnungen mit wenigen Klicks. Lieferscheine und Mahnungen werden automatisch erzeugt.
Kunden, Interessen und Lieferanten
Artikel und Dienstleistungen
Online-Banking mit 2 Bankkonten
Vorb. Buchhaltung inkl. SKR03 / SKR04
Anlagenbuchhaltung
EÜR & UStVA inkl. ELSTER-Schnittstelle
WISO Steuer-Schnittstelle
Kassenbuch
Statistiken & Auswertungen
Schriftlicher Support
Für kleine Unternehmen
Lastschriften
Erfassung von Eingangsrechnungen
5 weitere Bankkonten
DATEV-Export & -Schnittstelle
Telefonischer Support
Für etablierte Unternehmen
Erweiterung: Auftrag & ERP
Erweiterung: Dokumente & Verträge
Erweiterung: Planung & CRM
Erweiterung: eCommerce
Erweiterung: Kasse & POS
Erweiterung: Sicherung
Premium-Onboarding
Wir helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Anwendung effektiv nutzen können, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Persönlicher Ansprechpartner
Auch nach dem Premium-Onboarding steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt Sie zuverlässig bei allen anfallenden Fragen zur Software und unseren Services.
Für ortsunabhängiges Arbeiten
Cloud-Nutzer enthalten
Erweiterung: Grundmodul Cloud
Weitere Cloud-Nutzer zubuchbar
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Daten in der Cloud zugreifen. 30,00 € je weiterer Nutzer pro Monat2)
Windows Terminal Server
Der Windows-Terminal Server ermöglicht es mehreren Nutzern, gleichzeitig per Remote-Verbindung auf WISO MeinBüro Desktop zuzugreifen.
Automatische Datensicherung
Firewall & Virenschutz
Regelmäßige Sicherheitsupdates
Serverstandort Deutschland
AVV gemäß DSGVO
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, um die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU zu gewährleisten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur WISO MeinBüro Desktop Cloud.
Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Desktop.
Erweiterungen für WISO MeinBüro Desktop
Erweitern Sie die Erweiterung Kasse POS durch optionale Hardware:
- Panel mit Full-HD Display: FEC XPOS 15.6
- Barcodescanner: Honeywell Voyager
- Kartenlesegerät: CCV Basic Next oder CCV Mobile A920
- Bondrucker: FEC TP100-Thermaldrucker
- Abschließbare Kassenschublade: FEC Kassenlade S4141
- Bis zu 3 Jahre Next-Day-Hardwaretausch
Hinweis: Die Erweiterung Sicherung ist bei diesem Kassenpaket verpflichtend.
Jetzt loslegen und die erste Rechnung schreiben!
Einfach ein kostenloses buhl:Konto anlegen und WISO MeinBüro Desktop testen!
- 14 Tage kostenlos testen
- Testphase endet automatisch
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Was ist Buchhaltung?
Die Buchhaltung ist die Abteilung eines Unternehmens, die sich mit der Buchführung befasst. Sie ist für die systematische Aufzeichnung, Analyse und Interpretation der Finanzen des Unternehmens verantwortlich. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören:
- Vollständige, sachlich und rechnerisch korrekte sowie zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- Überwachung und Verwaltung von Konten
- Erstellung von Rechnungen, Jahres-, Quartals- und Monatsabschlüssen
- Prüfung von Zahlungseingängen und -ausgängen
- Kurzfristige Finanzplanung und Beratung in finanziellen/steuerlichen Fragen
Ziel der Buchhaltung ist es, einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu schaffen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, steuerliche Verpflichtungen zu berechnen und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?
Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden oft synonym verwendet, sind aber nicht ganz identisch. Buchhaltung bezeichnet die Abteilung innerhalb eines Unternehmens, das für die Buchführung verantwortlich ist. Die Buchführung ist die eigentliche Tätigkeit, nämlich die Erfassung aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen anhand von entsprechenden Buchungsbelegen.
Was ist ein Geschäftsvorfall?
Ein Geschäftsvorfall ist ein Ereignis, das finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Geschäftsvorfälle umfassen beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Gehaltszahlungen, Investitionen, Darlehensaufnahmen, Zahlung von Steuern oder den Erhalt von Zinsen.
Jeder Geschäftsvorfall muss chronologisch erfasst und durch entsprechende Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) nachgewiesen bzw. dokumentiert werden. Generell gilt: Kein Geschäftsvorfall ohne Buchungsbeleg!
Was ist ein Buchungsbeleg?
Ein Buchungsbeleg ist ein Dokument, das als Grundlage für die Verbuchung eines Geschäftsvorfalls in der Buchhaltung dient. Buchungsbelege dokumentieren und belegen die wirtschaftlichen Vorgänge eines Unternehmens.
Der Buchungsbeleg muss alle Informationen enthalten, damit der Geschäftsvorfall revisionssicher und nachvollziehbar verbucht werden kann, mindestens aber die folgenden: Datum und Betrag des Vorgangs, eine aussagekräftige Beschreibung sowie Name des Ausstellers.
Es gibt verschiedene Arten von Buchungsbelegen, wie z. B. Rechnungen, Kassenbons oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Wer darf die Buchhaltung machen?
Wer die Buchhaltung in einem Unternehmen machen darf, hängt maßgeblich von der vorliegenden Rechtsform des Unternehmens ab. Die Rechtsform legt fest, welche buchhalterischen Pflichten ein Unternehmen hat und welche Qualifikationen die dafür zuständigen Personen mitbringen müssen.
Bei Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €) reicht eine einfache Buchführung aus. Es genügt, wenn eine sog. Buchführungshilfe ohne formale Ausbildung diese übernimmt. Dazu gehören neben der Erstellung der EÜR und Einkommenssteuererklärung auch die Erfassung von laufenden Geschäftsvorfällen, das Erstellen von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Lohnsteueranmeldungen.
Buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz ab 600.000 € und Gewinn ab 60.000 €) sowie Kapitalgesellschaften sind hingegen zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie müssen also Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen. Dies erfordert fundierte Kenntnisse der Rechnungslegungsvorschriften und der Buchführung. Sie müssen daher eine ordnungsgemäße Buchführung durch qualifizierte Fachkräfte wie Steuerberater, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter gewährleisten.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?
Der Hauptunterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung liegt in der Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht werden.
Die einfache Buchführung erfasst die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens in einer einfachen Auflistung, jeder Geschäftsvorfall wird nur einmal gebucht. Die Gewinnermittlung erfolgt über die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Sie ist typischerweise für Freiberufler sowie für nicht buchführungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €) geeignet.
Die doppelte Buchführung hingegen erfasst jeden Geschäftsvorfall doppelt, einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Buchungskontos. Dadurch ist immer nachvollziehbar, woher Gelder stammen und wofür sie verwendet werden. Die doppelte Buchführung bietet daher eine umfassendere und genauere Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens, ist aber deutlich aufwändiger und erfordert genauere Kenntnisse der Buchführung – insbesondere für die Erstellung von Bilanzen sowie von Gewinn- und Verlustrechnungen, die in der einfachen Buchführung nicht nötig sind. Für Kapitalgesellschaften sowie für buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Jahresumsatz ab 600.000 € und Gewinn ab 60.000 €) ist die doppelte Buchführung verpflichtend.
Was sind die GoBD?
GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Es handelt sich dabei um Richtlinien des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 2014, die festlegen, wie Unternehmen ihre Buchhaltungsunterlagen digital führen und aufbewahren müssen.
Die Kernpunkte der GoBD zusammengefasst:
- Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos, korrekt, zeitnah und chronologisch erfasst werden.
- Die Aufzeichnungen müssen unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit für Finanzbehörden verfügbar sein.
- Maßnahmen zur Datensicherung müssen getroffen werden.
Die GoBD sind für alle Selbstständigen und Unternehmen bindend, unabhängig von der Rechtsform oder Unternehmensgröße. Bei Verstößen gegen die GoBD drohen Probleme mit dem Finanzamt, wie z. B. Steuernachzahlungen oder Ordnungsgelder.
Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden?
Die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen sind in § 257 HGB und § 147 AO festgelegt.
Zehn Jahre aufbewahrt werden müssen folgende Dokumente: Buchungsbelege, Handelsbücher, Konten, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte. Sechs Jahre aufbewahrt werden müssen folgende Dokumente: Geschäftsbriefe, Kassenberichte und sonstige Unterlagen, sofern Sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Verträge, Personalakten und Lohnabrechnungen.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht wurde oder das Dokument erstellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Sind Dokumente für ein schwebendes Verfahren relevant (z. B. Steuerprüfung oder Gerichtsverfahren), müssen sie so lange aufbewahrt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist, auch wenn die reguläre Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist.
Die Dokumente müssen in einer Form aufbewahrt werden, die jederzeit lesbar und maschinell auswertbar ist. Elektronische Dokumente unterliegen dabei den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Papierdokumente.
Kann WISO MeinBüro Desktop doppelte Buchführung?
In WISO MeinBüro Desktop werden Transaktionen, wie bei der doppelten Buchführung üblich, im Soll und Haben verbucht. Die angebotenen Kontenrahmen umfassen eine Auswahl der gängigsten Konten der DATEV SKR 03 und SKR 04. Somit unterstützt WISO MeinBüro Desktop Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, in der Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater.
Ist WISO MeinBüro Desktop mit DATEV kompatibel?
Ja, WISO MeinBüro Desktop ist mit DATEV kompatibel. Mit wenigen Klicks erzeugen Sie für einen ausgewählten Zeitraum einen Export im DATEV-Format, den Sie Ihrem Steuerberater anschließend zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellen.