WISO MeinBüro Rechnungen

So schreiben Unternehmer schnell & rechtssicher Rechnungen

Die Testphase endet automatisch. Keine Kündigung nötig. Keine Zahlungsdaten nötig.

Rechnungen schreiben mit WISO MeinBüro

WISO MeinBüro ist bekannt aus

Rechnung schreiben mit WISO MeinBüro Rechnungen

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Davon profitieren Sie in Ihrem Büroalltag

WISO MeinBüro Rechnungen: Gesamte Auftragsabwicklung abwickeln

Vom Angebot zur Rechnung

Mit WISO MeinBüro Rechnungen lassen sich nicht nur Rechnungen erstellen, sondern die gesamte Auftragsabwicklung abbilden. Dadurch können Sie z. B. angenommene Angebote per Klick in fertige Rechnungen umwandeln. So sparen Sie effektiv Zeit und vermeiden teure Fehler. Übrigens: Alle erstellten und erhaltenen Dokumente archivieren Sie sicher digital und kommen so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!

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WISO MeinBüro Rechnungen: Rechtssichere Rechnungen schreiben

Rechtssicher und finanzamtkonform

Sämtliche Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer oder Steuernummer werden automatisch ergänzt. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro Rechnungen Sie bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind.

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WISO MeinBüro Rechnungen: Buchhaltung vorbereiten

Buchhaltung vorbereiten und übermitteln

Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellen Sie Ihrem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.

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WISO MeinBüro Rechnungen: UStVA und EÜR übermitteln

Steuerliche Pflichten erfüllen

Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ können Sie diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

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Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Rechnungen

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Das sagen unsere Kunden

Daniel Grill von GRILL & Partner als Testimonial für WISO MeinBüro

"Ich habe mich für WISO MeinBüro entschieden, weil es mir eine schnelle und einfache Handhabung meiner Unternehmensaktivitäten bei zeitgleich großer Übersichtlichkeit bietet."

Daniel Grill, GRILL & Partner
www.grillundpartner.de - Kunde seit 2019

Milena Schmidt von Milena Schmidt Fotografie als Testimonial für WISO MeinBüro

"Mit WISO MeinBüro habe ich alle Kundendaten direkt auf einen Blick. Ich kann blitzschnell Rechnungen erstellen und Dokumente wie z.B. Verträge verwalten."

Milena Schmidt, Milena Schmidt Fotografie
www.milenaschmidtfotografie.com - Kunde seit 2020

Florian Gnegel von Ladermanufaktur als Testimonial für WISO MeinBüro

"Durch die ganzen Erweiterungsmöglichkeiten konnte ich WISO MeinBüro immer mitwachsen lassen und so alles machen, was ich wollte. Das ist der größte Pluspunkt."

Florian Gnegel, Ladermanufaktur GmbH
www.ladermanufaktur.de - Kunde seit 2014

Preise für WISO MeinBüro Rechnungen

50

%
Ersparnis auf das erste Vertragsjahr2)
00
Tage
00
Stunden
00
Minuten
00
Sekunden

E-Rechnungen: Ab dem 01.01.25 Pflicht, heute schon bestens vorbereitet!

Free
0,00 €3)

Für E-Rechnungen

nach EU-Norm EN 16931

Nutzer enthalten

1

E-Rechnungen erstellen

Alle E-Rechnungen werden im XRechnung-Format erstellt. Ab Ausbaustufe XS auch ZUGFeRD-Format möglich.

E-Rechnungen auslesen

In der kostenpflichtigen Version ab Ausbaustufe S verfügbar.

XS
9,00 €3)

Für Gründer und Nebenberufler

bis 22.000 € Umsatz / 365 Tage

Nutzer enthalten

1

Weitere Nutzer zubuchbar

Laden Sie weitere Mitarbeiter zur gleichzeitigen Arbeit in WISO MeinBüro Rechnungen ein. Je weiterer Nutzer 6,00 € pro Monat.1)

Weitere Firmen zubuchbar

Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt voneinander mit dem gleichen Kundenkonto. Je weitere Firma ab 9,00 € pro Monat je nach gewählter Ausbaustufe.1)

Angebote erstellen

E-Rechnungen erstellen

E-Rechnungen werden im XRechnung- und ZUGFeRD-Format erstellt.

Individuelles Briefpapier

Auch englische Vorlagen verfügbar.

Mobile App (iOS & Android)

Übersicht offener Posten

Ausgangsrechnungen archivieren

Ausgangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.

DATEV-Schnittstelle

Steuerberaterexport

Der Export ist mit den gängigen Steuerberatersystemen kompatibel, wie z. B. DATEV, Simba, Agenda, ADDISON, Stotax.

Steuerberaterzugang

Online Kundenportal

Teilen Sie Dokumente digital mit Ihren Kunden. Über das Kundenportal können diese Ihre Angebote annehmen, rechtsgültig elektronisch unterzeichnen und Rechnungen bezahlen.

Aufgaben inkl. Erinnerungen

Kunden- & Artikelverwaltung

Schriftlicher Support

S
19,00 €3)

Für kleine Unternehmen

bis 120.000 € Umsatz / 365 Tage

Nutzer enthalten

1
Zusätzlich zu XS:

EÜR- & GuV-Berichte

Der Bericht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unterstützt Sie beim Ausfüllen des amtlichen Formulars für das Finanzamt. Dank Bericht zur Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) behalten Sie Ihre Gewinne und Verluste jederzeit übersichtlich im Blick.

Umsatzsteuervoranmeldung

Anlagenverwaltung

ELSTER-Schnittstelle

WISO Steuer-Export

Übertragen Sie die steuerrelevanten Daten Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Weiterverarbeitung nach WISO Steuer.

Online-Banking

Mobiler Belegscan

E-Rechnungen auslesen

Eingangsrechnungen archivieren

Eingangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.

Autom. Zahlungsabgleich

Buchen nach SKR 03 / SKR 04

Auftragsbestätigungen

Abschlags- & Abo-Rechnungen

Lieferscheine

Lieferantenverwaltung

Elektronisches Kassenbuch

Kundenbezogene Zeiterfassung

Erfassen Sie den geleisteten Arbeitsaufwand für Ihre Kunden samt Stundensatz und Tätigkeitsbeschreibung. Per Klick stellen Sie Ihre Leistungen minutengenau in Rechnung.

Telefonischer Support

Top-Seller
M
39,00 €3)

Für wachsende Unternehmen

mit unlimitierter Umsatzgrenze

Nutzer enthalten

2
Zusätzlich zu S:

Sammelrechnungen

Mahnwesen

Erstellen und versenden Sie manuell oder automatisiert Mahnungen aus überfälligen Rechnungen. Definieren Sie dabei bis zu drei Mahnstufen mit individuellen Fälligkeitsdaten, Mahngebühren und Textbausteinen.

Lagerbestandsführung

Zahlungserinnerungen

Artikelreservierungen

Persönlicher Ansprechpartner
L
99,00 €3)

Für etablierte Unternehmen

mit unlimitierter Umsatzgrenze

Nutzer enthalten

5
Zusätzlich zu M:

Premium Onboarding

Wir helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Anwendung effektiv nutzen können, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Persönlicher Ansprechpartner

Auch nach dem Premium-Onboarding steht Ihnen weiterhin ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt Sie zuverlässig bei allen anfallenden Fragen zur Software und unseren Services.

Manchmal braucht es etwas mehr Individualität, um die eigenen betrieblichen Bedürfnisse perfekt abzudecken. Rufen Sie uns an:

+49 2735 776 65001

Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.

Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Rechnungen.

Jetzt loslegen und die erste Rechnung schreiben!

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  • 14 Tage kostenlos testen
  • Testphase endet automatisch
  • Keine Zahlungsdaten erforderlich
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Häufig gestellte Fragen

Wer darf Rechnungen schreiben?

Jeder, der im Rahmen seiner selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit Leistungen erbringt oder Waren verkauft, darf Rechnungen schreiben. Dazu zählen Gewerbetreibende, Freiberufler, Kleinunternehmer und andere Selbstständige.

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung?

Eine Rechnung muss nach § 14 UStG Abs. 4 die folgenden Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Ausstellungsdatum
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  6. Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
  7. Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  8. Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
  9. Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
  10. Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“

Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt alle Pflichtangaben auf Ihren Rechnungen automatisch. Sie sind stets auf der rechtssicheren Seite!

Darf ich Rechnungen mit Word und Excel schreiben?

Nein. Gängige Office-Programme wie Microsoft Word oder Excel sollten niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.

Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und -aufbewahrung, wie WISO MeinBüro Rechnungen.

Wie lange muss ich eine Rechnung aufbewahren?

Unternehmen müssen Rechnungen zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle. Die Aufbewahrungspflicht gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für digitale Rechnungen.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.

Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro Rechnungen kein Problem!

Muss ich als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?

Ja, auch Kleinunternehmer müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.

Kleinunternehmer sind jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für Sie zutrifft.

Muss ich als Freiberufler Rechnungen schreiben?

Ja, auch Freiberufler müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.

Sofern Freiberufler der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) unterliegen, sind sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für Sie zutrifft.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht kleinen Unternehmen und Selbstständigen, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Dies erleichtert die Buchführung, allerdings können Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen, was insbesondere bei hohen Investitionen nachteilig sein kann.

Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer in Anspruch nehmen, wenn ihr Nettoumsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erfolgt entweder bei der Gründung über den sog. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, oder durch ein formloses Schreiben an das Finanzamt frühestens fünf Kalenderjahre nach der Gründung.