WISO MeinBüro Rechnungen
So schreiben Unternehmer schnell & rechtssicher Rechnungen
- Kunden und Artikel per Klick der Rechnung hinzufügen
- Sämtliche Pflichtangaben werden automatisch ergänzt
- Versand direkt aus der Anwendung heraus
- Zahlungsstatus übersichtlich verfolgen
- Inkl. E-Rechnungen in den Formaten XRechnung & ZUGFeRD
WISO MeinBüro ist bekannt aus






Rechnung schreiben mit WISO MeinBüro Rechnungen

Davon profitierst du in deinem Büroalltag

Vom Angebot zur Rechnung
Mit WISO MeinBüro Rechnungen bildest du deine gesamte Auftragsabwicklung ab. Erstelle und versende Angebote, (E-) Rechnungen, Aufträge und Lieferscheine, und das mit nur wenigen Klicks! So sparst du wertvolle Zeit und vermeidest teure Fehler. Alle erstellten und empfangenen Dokumente archivierst du sicher digital und kommst so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!

Rechtssicher und finanzamtkonform
Sämtliche Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer oder Steuernummer werden automatisch ergänzt. Darüber hinaus unterstützt WISO MeinBüro Rechnungen dich bei der Einhaltung der GoBD, welche für Selbstständige und Unternehmen verpflichtend sind.

Buchhaltung vorbereiten und übermitteln
Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellst du deinem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.

Steuerliche Pflichten erfüllen
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ kannst du diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.
Deine Vorteile auf einen Blick

Kunden und Artikel per Klick aus Stammdaten hinzufügen
Pflichtangaben werden automatisch ergänzt
Zahlungen werden offenen Rechnungen automatisch zugeordnet
Gesicherte Online-Ablage auf mehrfach geschützten Servern in Deutschland
Buchhaltung vorbereiten und digital an Steuerberater übermitteln
Manuelle Eingaben und aufwändiger Übertrag aus Kunden- und Artikellisten
Risiko von fehlerhaften Angaben mit rechtlichen Konsequenzen
Manueller Abgleich zwischen Bankkonto und Papierrechnungen
Eine physische Dokumentenablage birgt Risiken wie Diebstahl oder Beschädigung
Hohe Kosten für Steuerberater und Aufwand durch Aktenordner
Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Rechnungen
Das sagen unsere Kunden
Preise für WISO MeinBüro Rechnungen
Mit uns erfüllst du die seit dem 01.01.25 geltende Pflicht zur E-Rechnung
- Erstellen & versenden
- Verarbeiten & archivieren
- ZUGFeRD & XRechnung
Für E-Rechnungen
nach EU-Norm EN 16931
E-Rechnungen erstellen
Alle E-Rechnungen werden im XRechnung-Format erstellt. Ab Ausbaustufe XS auch ZUGFeRD-Format möglich.
E-Rechnungen auslesen
In der kostenpflichtigen Version ab Ausbaustufe S verfügbar.
Für Gründer und Nebenberufler
bis 25.000 € Umsatz / 365 Tage
Weitere Nutzer zubuchbar
Lade kostenlos bis zu 50 Mitarbeiter zur gleichzeitigen Arbeit in WISO MeinBüro Rechnungen ein. 4)
Weitere Firmen zubuchbar
Verwalte mehrere Firmen getrennt voneinander mit dem gleichen Kundenkonto. Je weitere Firma ab 9,00 € pro Monat je nach gewählter Ausbaustufe.1)
Angebote erstellen
E-Rechnungen erstellen
E-Rechnungen werden im XRechnung- und ZUGFeRD-Format erstellt.
Individuelles Briefpapier
Auch englische Vorlagen verfügbar.
Mobile App (iOS & Android)
Übersicht offener Posten
Ausgangsrechnungen archivieren
Ausgangsrechnungen archivierst du sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt dich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
DATEV-Schnittstelle
Steuerberaterexport
Der Export ist mit den gängigen Steuerberatersystemen kompatibel, wie z. B. DATEV, Simba, Agenda, ADDISON, Stotax.
Steuerberaterzugang
Online Kundenportal
Teile Dokumente digital mit deinen Kunden. Über das Kundenportal können diese deine Angebote annehmen, rechtsgültig elektronisch unterzeichnen und Rechnungen bezahlen.
Aufgaben inkl. Erinnerungen
Kunden- & Artikelverwaltung
Schriftlicher Support
Für kleine Unternehmen
bis 120.000 € Umsatz / 365 Tage
EÜR- & GuV-Berichte
Der Bericht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unterstützt dich beim Ausfüllen des amtlichen Formulars für das Finanzamt. Dank Bericht zur Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) behältst du deine Gewinne und Verluste jederzeit im Blick.
Umsatzsteuervoranmeldung
Anlagenverwaltung
ELSTER-Schnittstelle
WISO Steuer-Export
Übertrage die steuerrelevanten Daten deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Weiterverarbeitung nach WISO Steuer.
Online-Banking
Mobiler Belegscan
E-Rechnungen auslesen
Eingangsrechnungen archivieren
Eingangsrechnungen archivierst du sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt dich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
Autom. Zahlungsabgleich
Buchen nach SKR 03 / SKR 04
Auftragsbestätigungen
Abschlags- & Abo-Rechnungen
Lieferscheine
Lieferantenverwaltung
Elektronisches Kassenbuch
Kundenbezogene Zeiterfassung
Erfasse den geleisteten Arbeitsaufwand für deine Kunden samt Stundensatz und Tätigkeitsbeschreibung. Per Klick stellst du deine Leistungen minutengenau in Rechnung.
Telefonischer Support
Für wachsende Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Sammelrechnungen
Mahnwesen
Erstelle und versende Mahnungen zu überfälligen Rechnungen – manuell oder automatisiert. Definiere dabei bis zu drei Mahnstufen mit individuellen Fälligkeitsdaten, Mahngebühren und Textbausteinen.
Lagerbestandsführung
Zahlungserinnerungen
Artikelreservierungen
Für etablierte Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Premium Onboarding
Wir helfen dir, dich mit deiner neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass du die Anwendung effektiv nutzen kannst, um dir den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Persönlicher Ansprechpartner
Auch nach dem Premium-Onboarding steht dir dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt dich zuverlässig bei allen Fragen zur Software und unseren Services.
Manchmal braucht es etwas mehr Individualität, um die eigenen betrieblichen Bedürfnisse perfekt abzudecken. Ruf uns an:
Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für dich und dein Unternehmen.
Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Rechnungen.
Jetzt loslegen und die erste Rechnung schreiben!
Einfach ein kostenloses buhl:Konto anlegen und WISO MeinBüro Rechnungen online testen!

- 14 Tage kostenlos testen
- Testphase endet automatisch
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Wer darf Rechnungen schreiben?
Jeder, der im Rahmen seiner selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit Leistungen erbringt oder Waren verkauft, darf Rechnungen schreiben. Dazu zählen Gewerbetreibende, Freiberufler, Kleinunternehmer und andere Selbstständige.
Welche Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung?
Eine Rechnung muss nach § 14 UStG Abs. 4 die folgenden Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt alle Pflichtangaben auf deinen Rechnungen automatisch. So bist du stets auf der rechtssicheren Seite!
Deckt WISO MeinBüro Rechnungen auch E-Rechnungen ab?
Ja, mit WISO MeinBüro Rechnungen kannst du neben herkömmlichen Rechnungen auch E-Rechnungen erstellen, versenden, verarbeiten und archivieren. WISO MeinBüro Rechnungen unterstützt die gängigen XML-Formate XRechnung und ZUGFeRD.
Darf ich Rechnungen mit Word und Excel schreiben?
Nein. Gängige Office-Programme wie Microsoft Word oder Excel sollten niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.
Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und -aufbewahrung, wie WISO MeinBüro Rechnungen.
Wie lange muss ich eine Rechnung aufbewahren?
Unternehmen müssen Rechnungen zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle. Die Aufbewahrungspflicht gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für digitale Rechnungen.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro Rechnungen kein Problem!
Muss ich als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?
Ja, auch Kleinunternehmer müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.
Kleinunternehmer sind jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für Sie zutrifft.
Muss ich als Freiberufler Rechnungen schreiben?
Ja, auch Freiberufler müssen unter bestimmten Umständen Rechnungen schreiben. Nach § 14 UStG sind Unternehmer, auch Kleinunternehmer, zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Bei Leistungen an Privatpersonen müssen Rechnungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Kunde diese explizit verlangt.
Sofern Freiberufler der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) unterliegen, sind sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Daher sollte sich der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung wiederfinden. WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt diesen automatisch, sofern die Kleinunternehmerregelung für dich zutrifft.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht kleinen Unternehmen und Selbstständigen, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Dies erleichtert die Buchführung, allerdings können Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen, was insbesondere bei hohen Investitionen nachteilig sein kann.
Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer in Anspruch nehmen, wenn ihr Nettoumsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erfolgt entweder bei der Gründung über den sog. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, oder durch ein formloses Schreiben an das Finanzamt frühestens fünf Kalenderjahre nach der Gründung.