Studenten: Steuererklärung einfach gemacht
Mit dem Studium Steuern sparen
Hol dir jetzt deine Studienkosten zurück. Ganz einfach mit WISO Steuer. Hier bekommst du eine menge Tipps und kannst vieles automatisch ausfüllen lassen.
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Finde heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt. Beantworte dafür einfach diese Fragen: Hast du…
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einen Laptop oder ein Handy gekauft?
einen Handwerker beauftragt?
mehr als 18 km Arbeitsweg?
im Homeoffice gearbeitet?
Kinderbetreuung bezahlt?
Es lohnt sich!
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Steuererklärung einfach machen lassen – ganz automatisch!
Steuererklärung für Studenten mit WISO Steuer
Du möchtest WISO Steuer ausprobieren?
Du kannst WISO Steuer in aller Ruhe testen. Ganz unverbindlich und solange du möchtest. Nach der Freischaltung kannst du auch die Formularvorschau, den Ausdruck und die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER nutzen.
Kostenlos testenWelche Kosten kann ich als Student absetzen?
Fahrten zur Universität oder zur Fachhochschule
Bei Vollzeit-Studiengängen stellt die Universität die erste Tätigkeitsstätte dar. Du kannst also deine täglichen Fahrten zur Uni als Pendlerpauschale mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Das gilt übrigens auch, wenn du zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bist.
Ausnahme duales Studium
Bei berufsbegleitenden Studiengängen bzw. dem dualen Studium ist der Betrieb die erste Tätigkeitsstätte. In diesem Fall gibst du also die Fahrten zum Betrieb in der Steuererklärung an. Fahrten zur Uni oder FH stellen hingegen eine Auswärtstätigkeit dar. Dein Vorteil: Auch diese kannst du absetzen – und zwar als Reisekosten mit 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Doppelter Bonus: Bei Reisekosten kannst du sowohl die Hin-, als auch die Rückfahrt angeben. So holst du noch mehr aus der Steuer raus! Als Bonus sind sogar noch Pauschalen für Verpflegung möglich.
Fahrten mit den Öffis
Auch Fahrkarten darfst du als Student absetzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Einzelfahrscheine oder Semester-Tickets handelt. Alternativ kannst du aber auch hier die Pendlerpauschale wählen. WISO Steuer rechnet automatisch für dich aus, mit welcher Methode du mehr Steuern sparst.
Studiengebühren
Egal, ob Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren: Ausgaben, die im Rahmen deines Studiums anfallen, bringen dir als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben Geld zurück.
Arbeitsmittel
Studieren ohne Laptop? Undenkbar! Deshalb kannst du auch Arbeitsmittel wie Tablet und Laptop steuerlich absetzen – egal wie teuer das war. Aber wenn Du einen Gaming-PC auch privat benutzt, musst du den Kaufpreis prozentual aufteilen.
Büromaterial, Fachbücher und Internet
Wie viele Blöcke, Stifte und Fachbücher braucht es für ein Semester? Am besten, du bewahrst deine Rechnungen gut auf. Denn auch mit den Kosten für Kugelschreiber, Blöcke, Folien & Co. holst du dir deine Steuer zurück. Das Gleiche gilt übrigens auch für Fachliteratur und Kosten für Online-Datenbanken. Besonderes Plus: Auch die Kosten für deinen Internetvertrag kannst du absetzen.
Reisekosten
Auch Exkursionen oder Forschungsreisen können teuer werden. Zum Glück kannst du die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es für In- und Ausland unterschiedliche Pauschalen, die du berücksichtigen kannst. Außerdem kannst du Fahrtkosten mit dem eigenen Auto mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Hast du Flug-, Bahn- oder Bustickets gekauft, kannst du die tatsächlichen Kosten angeben.
WG-Zimmer? Doppelte Haushaltsführung angeben
Eine Zweitwohnung in der Nähe der Universität? Das ist für dich sinnvoll, wenn du z. B. deinen Lebensmittelpunkt im Heimatort nicht aufgeben möchtest. Oder du studierst dual und unterhältst noch eine weitere Wohnung am Ort deines Arbeitgebers. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die doppelte Haushaltsführung zusätzlich steuerlich geltend machen.
Überall für dich da
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Alle Fragen zur Steuererklärung für Studenten
In der Regel bist du als Student nicht zur Abgabe verpflichtet. Bist du jedoch neben dem Studium selbstständig oder arbeitest für mehrere Arbeitgeber zur gleichen Zeit, wird die Steuererklärung Pflicht.
Weitere Infos dazu verrät dir unser Artikel: Ist die Steuererklärung Pflicht?
Auch wenn du schon am Ende deines Studiums bist oder im Berufsleben stehst, kannst du dir deine Studienkosten noch zurückholen. Bis zu 4 Jahre hast du Zeit, die Steuererklärung freiwillig einzureichen. Somit kannst du jetzt noch folgende vergangene Steuererklärungen abgeben:
Weiteren Informationen zur Abgabe erhält du unter Steuererklärung Fristen.
Mit Pauschalen kannst du dir ganz leicht dein Geld zurückholen. Dein Vorteil: Für diese Kosten ist kein expliziter Nachweis (Rechnung/Beleg) nötig.
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Universität, zur Bibliothek oder zum Nebenjob
- 12 Euro pro Tag für Verpflegung bei Studienfahrten o. Ä.
- 110 Euro pro Jahr für Arbeitsmittel
- 240 Euro pro Jahr für Telefon und Internet
- 2,50 Euro pro Online-Bewerbung oder 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe
- 16 Euro pro Jahr für die Führung eines Kontos
- bis zu 886 Euro pro Umzug in die Universitätsstadt
Wenn du als Student kein oder nur ein geringes Einkommen hast, zahlst du in der Regel keine Steuern. Somit kann dir das Finanzamt auch keine Steuern zurückerstatten. Trotzdem kann sich die Einkommensteuererklärung auch als Student ohne Einkommen lohnen.
Mit dem Verlustvortrag als Student kannst du dir deine Ausgaben zurückholen. Diesen können zum Beispiel Master-Studenten nutzen, deren Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Voraussetzung für den Verlustvortrag ist, dass du dich in deiner Zweitausbildung befindest. Für die Erstausbildung ist kein Verlustvortrag möglich.
Mit dem Verlustvortrag teilst du dem Finanzamt deine jährlichen Ausgaben für dein Studium mit. Diese Verluste merkt sich das Finanzamt. Mit der ersten Steuererklärung nach dem Studium bekommst du dann deine Studienkosten erstattet. Das lohnt sich richtig!
BAföG dient zur Finanzierung deines Lebensunterhalts während des Studiums. Dadurch wird es nicht als Einkommen gewertet und ist steuerfrei. BAföG-Zahlungen musst du somit nicht in deiner Steuererklärung angeben.
Auch die BAföG-Rückzahlungen sind nicht steuermindernd, da der zurückzuzahlende Anteil zinsfrei ist. Nur bei Studiendarlehen, auf die du Zinsen zahlst, kannst du die Zinsen als Werbungskosten absetzen.
Du scheust dich als Student eine Steuererklärung abzugeben? ELSTER ist dir zu kompliziert? Erledige deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das ist nicht nur einfacher als ELSTER, es bietet dir auch weitere Vorteile:
- Ohne Installation direkt hier starten
- Tipps zum Sparen
- Rechnungen und Belege per Smartphone-Foto einfügen
- Ausgaben aus dem Bankkonto übernehmen
- Hilfe bei falschem Steuerbescheid
Als dualer Student stehst du in einem Dienstverhältnis, bekommst ein monatliches Gehalt und zahlst Steuern. Deine selbst bezahlten Studienkosten kannst du in deiner jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Das ist auch möglich, wenn dein duales Studium dein Erststudium ist.
Verschenke kein Geld ans Finanzamt, hol dir jetzt deine Studienkosten zurück!
Wenn du Werkstudent bist und auf deine Einnahmen Steuern zahlst, solltest du die jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Gleiches gilt auch, wenn du ein Praktikum absolvierst oder einen Nebenjob hast. Immer wenn du Lohnsteuer zahlst, lohnt es sich, diese im nächsten Jahr über die Steuererklärung zurückzuholen. Mit WISO Steuer geht es ganz einfach und ohne Stress.
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Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
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Gute Führung durch die Steuererklärung, sehr übersichtlich, gute Hilfestellung und Tipps.
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Ich bin super zufrieden mit der Software und der dazugehörigen Hilfe die man bekommt, Steuerberatung über die Software ist Top auch der Support ist super. Kann ich nur weiterempfehlen.
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