Eine Erbschaft bringt nicht nur Vermögen, sondern oft auch steuerliche Pflichten mit sich. Das betrifft nicht nur die Erbschaftssteuererklärung, sondern möglicherweise auch die Einkommensteuererklärung – für den Erben und für den Verstorbenen.
Kurz & knapp
- Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es einen Freibetrag – hast du mehr geerbt, zahlst du Steuern
- Die Erbschaftssteuer hängt von Steuerklasse, Freibetrag und dem Wert des Erbes ab
- WISO Steuer hilft im Erbfall bei der Steuererklärung – deiner eigenen und der des Verstorbenen
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Die Erbschaftssteuer wird immer dann fällig, wenn Vermögen aufgrund eines Erbfalls oder einer Schenkung auf eine andere Person übergeht. Wo liegt der Unterschied?
- Erbschaft: Das Vermögen geht nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers auf die Erben über.
- Schenkung: Das Vermögen wird bereits zu Lebzeiten übertragen – hier kann Schenkungssteuer anfallen, die grundsätzlich genauso funktioniert wie die Erbschaftssteuer. Die Regelungen stehen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.
Die Steuerpflicht hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Erbes und der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erbe. Die gute Nachricht: Es gibt hohe Freibeträge. Erbschaftssteuer zahlst du erst, wenn das geerbte Vermögen den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Liegt das Erbe darunter, fällt keine Steuer für dich an.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Nicht jede Erbschaft muss versteuert werden – bis zu einer bestimmten Höhe bleibt sie steuerfrei. Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:
1. Freibetrag & Steuerklasse
Entscheidend für die Höhe des persönlichen Freibetrags ist das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: Je enger die Verbindung, desto höher der Freibetrag. Während zum Beispiel Ehepartner, Kinder und Enkel hohe Steuerfreibeträge haben, müssen entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen (etwa unverheiratete Paare) bereits ab geringen Beträgen Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag gilt pro Person.
Um festzulegen, welcher Freibetrag gilt, werden Erbende in Steuerklassen eingeteilt. Diese Steuerklasse hat allerdings nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, sondern richtet sich ausschließlich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser.
Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|---|
I | Ehepaare, Lebenspartner Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder Enkelkinder (Groß)Eltern, Urenkelkinder | 500.000 € 400.000 € 200.000 € 100.000 € |
II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € |
III | Nicht verwandte Personen | 20.000 € |
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gibt es spezielle Regelungen, die Erben entlasten können. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, können mehrere Steuerbefreiungen wirksam werden. So sind beispielsweise bestimmte Hausratsgegenstände und bewegliche Güter bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Außerdem können Pflegeleistungen an den Erblasser mit einem Pflegefreibetrag honoriert werden.
Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer
Einen weiteren Freibetrag gibt es für überlebende Ehepartner und Kinder. Diesen Versorgungsfreibetrag kann man ausschließlich für ein Erbe, also Vermögen einer verstorbenen Person, anwenden. Steuerfrei bleiben dann für den Ehepartner 256.000 Euro – gekürzt um eventuelle Versorgungsbezüge.
Bei Kindern richtet sich die Höhe des Versorgungsfreibetrags nach dem Alter:
Alter in Jahren | Versorgungsfreibetrag |
---|---|
bis 5 | 52.000 € |
5 bis 10 | 41.000 € |
11 bis 15 | 30.700 € |
16 bis 20 | 20.500 € |
21 bis 27 | 10.300 € |
Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände
Müssen Geburtstagsgeschenke versteuert werden? Nicht, wenn du Geschenke im „üblichen Wert“ erhalten hast. Das gilt auch für übliche Gelegenheitsgeschenke zu Anlässen wie Hochzeit, Weihnachten oder ein Jubiläum.
Außerdem sieht das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz Freibeträge für bestimmte private Gegenstände vor, die vererbt werden. Nur ein übersteigender Wert muss versteuert werden. Der Freibetrag steht jedem Erben zu.
Steuerfrei sind: