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Grunderwerbsteuer absetzen

Alle Steuer-Tipps rund um die Grunderwerbsteuer

Bei Kauf einer Immobilie, samt Grundstück, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Doch wer sich geschickt anstellt, kann die Grunderwerbsteuer absetzen. Über die Steuererklärung kann dadurch einiges an Geld gespart werden.

Kurz & knapp

  • Vermieter von Immobilien können die Grunderwerbsteuer in der Steuererklärung absetzen
  • Auch betriebliche Nutzung bringt über die Steuererklärung Geld zurück
  • Aktuell liegt der Steuersatz zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Immobilien-Kaufpreises

Bundesland bestimmt die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist alles andere als günstig. Häufig werden beim Erwerb einer Immobilie 10.000 Euro und mehr fällig. Wie hoch die Grunderwerbsteuer ist, hängt vom Bundesland ab, in dem das Grundstück gelegen ist.

So hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern:

BundeslandProzentsatz
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,0 %
Hamburg4,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen3,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen6,5 %
Stand 2020

Grunderwerbsteuer absetzen: Wie wird das Gebäude genutzt?

Ob du tatsächlich die Grunderwerbsteuer bei deiner Steuererklärung absetzen kannst, hängt allein von der zukünftigen Nutzung ab: Du willst das Gebäude als Eigenheim nutzen? Hier hast du leider schlechte Karten – die Grunderwerbsteuer kannst du leider nicht absetzen.

Anders jedoch, wenn du mit der Immobilie Einkommen erzielen willst. In diesen Fällen kannst du die Steuer in deiner Steuererklärung angeben:

  • Du vermietest die Immobilie
  • Du nutzt die Immobilie betrieblich

Kapitalanlage: Immobilie wird ganz oder teilweise vermietet

Du nutzt die Immobilie als Kapitalanlage? Prima! Dann kannst du alle Ausgaben, die rund um das Gebäude anfallen, bei der Steuererklärung absetzen – als Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung.

Achtung: Das heißt gleichzeitig, dass alle Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden müssen. Anlaufpunkt ist hier die Anlage V oder noch einfacher: WISO Steuer.

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten

Steuerlich zählt die Steuer mit zum Kaufpreis der Immobilie. Dieser Gesamtbetrag wird dann mittels Abschreibung Jahr für Jahr von der Steuer abgesetzt.

Du vermietest nur einen Teil der Immobilie?

Dann musst du die Steuer flächenanteilig aufteilen.

Immobilie wird gewerblich genutzt

Dein Betrieb soll nun in den Räumen der Immobilie seinen Platz finden – oder hat anderweitig einen Nutzen für deine betriebliche Tätigkeit? Dann kannst du die Grunderwerbsteuer absetzen, und als Betriebsausgaben abziehen. Auch hier muss die Steuer zusammen mit dem Kaufpreis abgeschrieben werden.

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Tipp: So hältst du die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf niedrig

Du kannst vor dem Kaufvertrag an einigen Schrauben drehen, um die Steuer zu reduzieren. Denn die Grunderwerbsteuer muss nur auf das bezahlt werden, was tatsächlich mit dem Gebäude verbunden ist. Lass dir daher bestimmte Gegenstände aus dem Kaufpreis herausrechnen, bevor du den Kaufvertrag beim Notar unterschreibst.

Folgende Dinge kannst du rausrechnen lassen:

  • Einbauküche
  • Markise
  • Sauna
  • übernommene Möbel

Achte hierbei auf die Beleihungsgrenze

Senkst du die Kaufsumme durch Aufteilung über 15 Prozent, musst du dem Finanzamt Belege hierüber vorlegen. Heißt: Übersteigst du den Wert, benötigst du zum Beispiel Rechnungen vom Vorbesitzer, die belegen, wie teuer die von dir übernommenen Gegenstände waren.

Grunderwerbsteuer-Regelung bei Lebenspartnern

Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht bringt auch bei der Grunderwerbsteuer Neuerungen. So sind Käufe von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich von der Grunderwerbsteuer befreit.

Nachträgliche Steuerbefreiung ab 2010

Bei Kauf einer Immobilie muss der Käufer Grunderwerbsteuer zahlen. Von der Grunderwerbsteuer befreit ist jedoch der Erwerb eines Grundstücks durch

  • den Ehepartner
  • den geschiedenen Ehepartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
  • den hinterbliebenen Ehepartner

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 wurden eingetragene Lebenspartner hinsichtlich aller Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer den Ehepaaren gleichgestellt – allerdings nur für Erwerbsvorgänge ab dem 14.12.2010.

Neuregelung für 2001 bis 2010?

Im Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Grunderwerbsteuer in den Jahren vor 2009 verfassungswidrig war – und zwar seit dem 01.08.2001. Anders als sonst üblich, gaben sich die Verfassungshüter nicht mit einer Nachbesserung in der Zukunft zufrieden. Stattdessen verpflichteten sie den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2012 eine Neuregelung für die betroffenen Altfälle im Zeitraum 2001 bis 2010 zu schaffen.

Rückwirkende Ausweitung – jedoch nicht für jeden

Aktuell wird mit dem “Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz” die Steuerbefreiung für Erwerbsvorgänge unter Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft rückwirkend ausgeweitet auf Erwerbe seit dem 01.08.2001. Von der gesetzlichen Neuregelung für Erwerbsvorgänge im Zeitraum August. 2001 bis Ende 2010 werden nur diejenigen profitieren, die Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt hatten und deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.