Anschaffungen und andere Ausgaben rund um die Selbstständigkeit senken als Betriebsausgaben die Steuer. Dazu gehören auch Stromkosten fürs Gewerbe. Wer für seine Arbeit das Arbeitszimmer zu Hause nutzt, muss rechnen. Was für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Alle betrieblich bedingten Kosten sind steuerlich absetzbar
- Beim häuslichen Arbeitszimmer muss anteilig gerechnet werden
- Nebenberuflich Selbstständige haben mehr Aufwand mit der Steuererklärung
- WISO Steuer unterstützt dich bei der Steuererklärung
Kann ich Stromkosten fürs Gewerbe absetzen?
Mit wenigen Ausnahmen kann ein Unternehmer alle Ausgaben rund um seinen Betrieb von der Steuer absetzen. Als Unternehmen zahlst du Steuern auf deine Gewinne, also auf den Differenzbetrag zwischen deinen Einnahmen und deinen Ausgaben. Zu diesen Ausgaben zählen Stromkosten ebenso wie zum Beispiel deine Waren, Werkzeuge oder Löhne.
Stromkosten für das externe Büro absetzen
Egal ob hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig – findet deine Arbeit in einem Büro, einem Co-Working-Space oder einer Betriebsstätte außerhalb von zu Hause statt, sind die Kosten für diese Räume steuerlich voll absetzbar. Dazu gehören auch die Nebenkosten, also auch die Rechnung für Strom.
Stromkosten für häusliches Arbeitszimmer absetzen
Wer aber nur oder zumindest auch von zu Hause aus arbeitet, muss mit spitzem Bleistift rechnen. Denn übst du deine selbstständige Arbeit in einem häuslichen Arbeitszimmer aus, kannst du zwar auch Stromkosten absetzen. Allerdings nur den Anteil, welcher für die betriebliche Nutzung entsteht. Den privat verbrauchten Strom kannst du also nicht absetzen. Das bedeutet, du musst die Kosten ausrechnen, die auf das Arbeitszimmer entfallen. Die Hürde: Die Stromabrechnung bezieht sich in der Regel auf die gesamte Wohnung.
So gehst du vor:
Da du in der Regel aber nur einen Stromzähler für die ganze Wohnung hast, musst du den Verbrauch für dein Arbeitszimmer anteilig berechnen. Dazu
- errechnest du, welchen prozentualen Flächenanteil dein Arbeitszimmer an der gesamten Fläche der Wohnung hat und
- wendest anschließend diesen Prozentsatz auf deine Stromkosten an.
Theoretisch auch möglich: Du lässt dir einen extra Stromzähler installieren und wickelst die Stromabrechnung über diesen ab. Dieser Aufwand muss sich aber lohnen bzw. im Verhältnis zu den absetzbaren Kosten stehen.
Beispiel: Stromkosten anteilig berechnen
- 900 Euro x 20 Prozent = 180 Euro
Stefan kann also Stromkosten in Höhe von 180 Euro dem Arbeitszimmer zurechnen.
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Stromkosten fürs Gewerbe einfach mit WISO Steuer in die Steuererklärung eintragen
Freiberufler und Freelancer müssen sowohl eine Einkommen- als auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Für Gewerbetreibende kommt obendrein noch die Gewerbesteuererklärung hinzu. Ausnahme: Du machst von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen.
Die Steuerpflichten kannst du einfach und bequem mit WISO Steuer erledigen! Das Beste: Pro Jahr kannst du bis zu 5 Erklärungen ohne zusätzliche Kosten abgeben. Wenn du zum Beispiel 2 verschiedene Gewerbebetriebe führst, kannst du für beide Betriebe jeweils die Umsatz- und Gewerbesteuer-Jahreserklärung und zusätzlich die persönliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Wichtig: Egal um welche Erklärung es geht, bewahre deine Belege sorgfältig auf. Sollte das Finanzamt nachfragen, musst du deine Kosten nachweisen können. Statt Schuhkarton kannst du für die Aufbewahrung die App Steuer-Scan nutzen: Einfach den Beleg damit abfotografieren und schon ist alles automatisch in deiner Steuererklärung hinterlegt.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Stromkosten bei der Gewinnermittlung berücksichtigen
Als Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender musst du deine Gewinne ermitteln. Solange du mit deinem Jahres-Umsatz nicht über 600.000 Euro kommst, darfst du deine Gewinne mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung in deiner Einkommensteuererklärung ermitteln. Dazu ziehst du deine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab. Auf diese Weise schmälern sie deinen Gewinn und damit die Steuern, die du ans Finanzamt abführen musst.
Um deine Stromkosten in der Steuererklärung zu berücksichtigen, musst du sie also bei deinen Betriebsausgaben angeben. Mit WISO Steuer trägst du deine Einnahmen und Ausgaben monatlich ein, am Ende des Jahres berechnet WISO Steuer für dich den kompletten Endbetrag.
Umsatzsteuer für Stromkosten zurückholen
>Das Gute ist aber: Kaufst du etwas für deinen Betrieb, kannst du dir die darin enthaltene Umsatzsteuer zurückholen. Denn in den Kosten, die du für den verbrauchten Strom zahlst, sind 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Für den Strom also, den du für deinen Betrieb verbrauchst, kannst du diese Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen.
Bist du Kleinunternehmer, musst du dich um die Umsatzsteuer nicht kümmern. Dann gilt für dich Brutto für Netto – also keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, aber auch keine wiederbekommen.
- Wichtig: Bewahre unbedingt die Rechnung des Stromanbieters auf, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Hast du die Rechnung nicht, kannst du von diesem Steuervorteil leider nicht profitieren.
Häufig gestellte Fragen
In welchem Jahr kann ich Stromkosten fürs Gewerbe absetzen?
Die Kosten für Strom setzt du in dem Jahr an, in dem du sie bezahlt hast. Das nennt man im Fachjargon auch Abflussprinzip.
Energiekosten: Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?
Ja. Kosten für Strom und Wasser kannst du als Selbstständiger steuerlich absetzen. Diese gibst du aber nicht gesondert in der Steuererklärung an, sondern trägst sie bei den Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung an. Gleiches gilt auch für alle anderen Ausgaben, rund um deinen Betrieb. Dadurch sinkt dein Gewinn und damit auch die Steuer, die du ans Finanzamt abführen musst.
Kann ich meine privaten Stromkosten von der Steuer absetzen?
Das geht leider nicht. Dafür kannst du mit WISO Steuer aber trotzdem die maximale Rückerstattung rausholen. Du willst wissen, wo du sonst noch Geld zurückholen kannst? Schau dir unseren Artikel an: Was kann man von der Steuer absetzen?
Wann muss ich als Selbstständiger meine Steuererklärung abgeben?
Das Finanzamt erwartet deine Steuererklärung zum 31.07. des Folgejahres. Hinweis: Aktuell ist geplant, den Termin für die Steuererklärung 2021 auf den 30.09.2022 zu verschieben. Hier findest du alle Informationen zu den Fristen der Steuererklärung.
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Mit einer Lizenz kannst du bis zu 5 Steuererklärungen pro Steuerjahr abgeben. Perfekt für Familien und Ehepaare.