Was ist VaSt?

Die vorausgefüllte Steuererklärung

Die Steuererklärung selbst machen? Für einige kaum vorstellbar. Viel zu groß ist die Angst, falsche Angaben zu machen – und am Ende sogar die Steuererstattung zu riskieren. Doch diesem Denken wollten die Finanzämter entgegenwirken – und führten 2014 die vorausgefüllte Steuererklärung, kurz VaSt, ein. Wir zeigen, was genau das ist und wie man davon profitiert.

Was ist VaSt?

VaSt, also die vorausgefüllte Steuererklärung, ist ein Service der Finanzämter. Dabei werden Bescheinigungen und Daten, die dem Finanzamt vorliegen, zum Abrufen bereitgestellt. Nutzt du diesen Service, kannst du die Bescheinigungen anfordern und direkt in deine Steuererklärung eintragen lassen. Das spart das lästige Abtippen und bietet gleichzeitig auch Sicherheit – denn die Daten werden direkt an die richtige Stelle in der Steuererklärung eingetragen.

VaSt: Kostenlos bei WISO Steuer

Bei WISO Steuer ist dieser Service kostenlos. Mit dem Steuer-Abruf kannst du alles automatisch eintragen lassen. Probiere es gleich heute aus:

Steuer-Abruf Logo
Steuer-Abruf Logo Steuer-Abruf Logo

Lass deine Steuer automatisch ausfüllen

Spar dir Zeit und lästiges Abtippen: WISO Steuer füllt deine Erklärung automatisch aus. Und das Beste: Du kannst den Service kostenlos nutzen. Probiere es gleich heute aus!
Steuer-Abruf Logo

Welche Daten werden von VaSt bereitgestellt?

Zu den Daten, die über VaSt zur Verfügung stehen, gehören unter anderem:

Wieso hat das Finanzamt meine Daten?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Daten zur Lohnsteuer an das Finanzamt zu übermitteln. Auch bestimmte Versicherungen und Krankenkassen leiten Daten an das Finanzamt weiter. Und genau diese Daten können dann elektronisch abgerufen und automatisch in die Steuererklärung eintragen werden.

Wie lange können Daten abgerufen werden?

Man kann die Daten für die letzten 4 Jahre abrufen. In diesem Zeitraum können sie beliebig oft abgerufen werden. Der Steuer-Abruf von WISO Steuer prüft kontinuierlich, ob neue Daten vorliegen. Wenn das der Fall ist, bekommst du direkt eine Nachricht mit der Info, was sich geändert hat.

Warum wurden meine Daten noch nicht abgerufen?

Vor allem am Jahresanfang kann es sein, dass dem Finanzamt noch nicht alle Daten vorliegen. Das hängt daran, dass Arbeitgeber, Versicherungen und Krankenkassen bis Ende Februar eines Jahres Zeit haben, um die Daten des Vorjahres an das Finanzamt weiterzugeben. So kann es sein, dass VaSt im Januar oder Februar einfach noch nichts übermitteln kann.

Die Daten für die Steuererklärung 2023 sollten dem Finanzamt also bis spätestens 28. Februar 2024 vorliegen.

Welche Vorteile hat VaSt?

  • Zeitersparnis: Du musst die Daten lediglich überprüfen und nicht erst selbst abtippen
  • Sicherheit: Die Daten werden automatisch eingetragen. Somit besteht keine Gefahr, dass man sich vertippt oder Daten falsch einträgt
  • Transparenz: Du weißt genau, welche Daten das Finanzamt von dir hat
  • Kostenlos: Mit dem Steuer-Abruf von WISO Steuer nutzt du VaSt kostenlos

Wie kann ich den Daten-Abruf freischalten?

Möchtest du den VaSt-Service der Finanzämter nutzen, hast du dafür zwei Möglichkeiten. Entweder du schaltest den Abruf direkt über Elster frei, oder du nutzt hierfür ein Steuerprogramm, wie etwa WISO Steuer. Hier ist der Service kostenlos.

Ganz einfach mit dem Steuer-Abruf von WISO Steuer

Mit WISO Steuer kannst du VaSt ganz bequem am Handy oder im Browser freischalten:

  • Einfach über Mein Buhl-Konto > Steuer-Abruf einrichten den Abruf freischalten.
  • Innerhalb kurzer Zeit erhältst du dann einen Brief vom Finanzamt, der den Freischalt-Code enthält. Dann nur noch Code eingeben – und fertig.
  • WISO Steuer ruft automatisch die Daten ab und informiert dich per E-Mail, wenn neue Daten für dich bereitstehen.

Video: So funktioniert VaSt

Im Video zeigen wir dir, wie einfach die vorausgefüllte Steuererklärung mit WISO Steuer funktioniert.

Steuer-Abruf Logo
Steuer-Abruf Logo Steuer-Abruf Logo

Lass deine Steuer automatisch ausfüllen

Spar dir Zeit und lästiges Abtippen: WISO Steuer füllt deine Erklärung automatisch aus. Und das Beste: Du kannst den Service kostenlos nutzen. Probiere es gleich heute aus!
Steuer-Abruf Logo

VaSt in Elster aktivieren

Du kannst auch über Elster am Belegabrufverfahren teilnehmen. Hier sind jedoch etwas mehr Schritte notwendig:

  • Melde dich bei Elster an.
  • Wähle unter Dienste > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) den Punkt Teilnahme am Belegabrufverfahren aus.
  • Gib dein Geburtsdatum sowie deine selbst gewählte Pin ein.
  • Wenn du ein Software-Zertifikat verwendest, bekommst du nun einen Abrufcode per Post zugeschickt. Andernfalls kannst du diesen manuell unter Dienste > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Abrufcode beantragen anfordern.

Wie kann ich die Daten in meine Steuererklärung übernehmen?

Wurde die Daten übermittelt, können sie in die Steuererklärung eintragen werden.

Per Mausklick mit WISO Steuer

WISO Steuer übernimmt per Mausklick die Daten vom Finanzamt. Das Beste: sogar mit individuellen Spartipps! So nutzt du alle Vorteile des Daten-Abrufs beim Finanzamt, sparst Zeit – und vor allem Steuern.

Mit Elster

Um die Daten direkt in die elektronischen Formulare zu übertragen, wähle über die Seite Formulare den Punkt Einkommensteuer aus. Gebe anschließend deine Steuernummer und das Kalenderjahr ein. Klicke den Weiter-Button – so gelangst du zum Steuererklärungs-Formular.

Trage deine Steuer-ID zuerst manuell in das Formular ein. Erst danach ist eine Zuordnung möglich und du kannst die Belege in die Formulare der Steuererklärung übernehmen.

Was tun, wenn Belege falsch oder unvollständig sind?

Es werden zwar bereits viele Daten übernommen, doch vollständig ist die Steuererklärung damit meist noch nicht. Um die optimale Steuererstattung herauszuholen, sollten weitere Angaben ergänzt und Belege nachgereicht werden, wenn das Finanzamt sie fordert. Dazu gehören z. B. Ausgaben wie Fahrtkosten, Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Erfahre in unserem Beitrag, wie auch Krankheitskosten Steuern beeinflussen können.

Achtung Fehler

Fehlerhafte Daten musst du selbstständig korrigieren. Wer einen Fehler nicht berichtigt, ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich.

Sind deine Daten falsch oder unvollständig, solltest du dich an den Datenübermittler wenden. Das kann z. B. dein Arbeitgeber, deine Krankenkasse oder deine Versicherung sein. Die Änderungen müssen dem Finanzamt anschließend mitgeteilt werden. Das Finanzamt selbst übernimmt keine Korrekturen.

Experten Tipp

VaSt mit Fehlern?

Beachte: Trotz der Bereitstellung der Daten durch das Finanzamt, übernimmt das Amt keine Gewähr für deren Richtigkeit! Werfe also immer noch einen prüfenden Blick auf die Daten.
Steuer-Abruf Logo
Steuer-Abruf Logo Steuer-Abruf Logo

Lass deine Steuer automatisch ausfüllen

Spar dir Zeit und lästiges Abtippen: WISO Steuer füllt deine Erklärung automatisch aus. Und das Beste: Du kannst den Service kostenlos nutzen. Probiere es gleich heute aus!
Steuer-Abruf Logo

Quelle: ELSTER Online-Portal