Kleinunternehmer-Regelung

Weniger Aufwand für Selbstständige

Als Selbstständiger hat man auch bei der Steuer alle Hände voll zu tun. Doch es gibt eine Möglichkeit, sich wenigstens einen Teil des Aufwands zu sparen: die Kleinunternehmer-Regelung. Was genau das ist und wer davon profitieren kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Für die Kleinunternehmer-Regelung müssen bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden
  • Kleinunternehmer können sich auch für die Regelbesteuerung entscheiden
  • Wird die Umsatzgrenze überschritten, muss Umsatzsteuer rückwirkend abgeführt werden
  • WISO Steuer deckt alle Steuererklärungen für dich ab

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

Unternehmer, die sich für die Kleinunternehmer-Regelung entscheiden, müssen dem Finanzamt gegenüber nicht mitteilen, ob und wie viel Umsatzsteuer sie eingenommen haben. Du musst also keine eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings darfst du dir auch keine Vorsteuer zurückholen. Das ist die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst, wenn du Dinge für dein Unternehmen kaufst.

Doch nicht jedes Unternehmen kann die Kleinunternehmer-Regelung nutzen. Denn deine Umsätze dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten:

  • im letzten Jahr weniger als 22.000 Euro und
  • In diesem Jahr höchstens 50.000 Euro
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Achtung:

Hier geht es um deinen Umsatz, nicht um deinen Gewinn! Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger als der Umsatz. Im schlimmsten Fall könnte das dazu führen, dass du die Umsatzgrenzen überschreitest, ohne es zu merken.

Was gilt für Neugründer?

Aber was gilt für Neugründer, die keinen Umsatz im Vorjahr haben? In diesem Fall kommt es nur darauf an, ob du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro voraussichtlich überschreitest. Die Grenze von 50.000 Euro spielt im Gründungsjahr also keine Rolle.

Existenzgründer sind also nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihre Umsätze im ersten Jahr unter 22.000 Euro liegen. Sollte der Umsatz im Nachhinein tatsächlich höher ausfallen, hat das aber keine Folgen. Du musst beispielsweise keine Umsatzsteuer nachzahlen.

Wenn du die Grenze von 22.000 Euro aber überschritten hast, bist du  automatisch im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Du musst dann ab Beginn des nächsten Jahres von sich aus die Regelbesteuerung vornehmen. Das Finanzamt weist dich nicht darauf hin!

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Achtung Steuerfalle!

Die Grenze von 22.000 Euro ist eine Jahresgrenze! Gründest du dein Unternehmen oder deine Selbstständigkeit nicht am Jahresanfang, ist die Umsatzgrenze entsprechend niedriger.

  • Wird das Gewerbe zum Beispiel im Mai begonnen, liegt die Umsatzgrenze bei 14.666 Euro (22.000 Euro : 12 x 8).
  • Bei Aufnahme der Selbstständigkeit am 1. Dezember beträgt die Umsatzschwelle dann nur noch 1.833 Euro.

Kann ich die Kleinunternehmer-Regelung wieder abwählen?

Einmal Kleinunternehmer – immer Kleinunternehmer? Nein! Auch wenn du dich für die Regelung entschieden hast, kannst du wieder zur Regelbesteuerung zurückkehren.

Du musst dafür keinen Antrag stellen. Es genügt, wenn du dem Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibst. Du kannst aber auch vorher mit deinem Finanzamt besprechen, ab wann du zur Regelbesteuerung zurückkehren kannst.

Das gilt auch umgekehrt: Du kannst natürlich auch von der Regelbesteuerung wieder zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln. Du musst nur die Umsatz-Voraussetzungen erfüllen. Dafür genügt ein formloser Antrag, den du bei deinem Finanzamt einreichst. Ein Wechsel – egal in welche Richtung – ist immer zum Jahresende für das Folgejahr möglich.

Aber Achtung: Verzichtest du im Gründungsjahr auf die Kleinunternehmer-Regelung, bist du 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Das bedeutet, dass du erst zum 6. Geschäftsjahr zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln kannst.

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Was sind die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung?

Pro 1: Du sparst dir eine Menge Zeit und Aufwand. Denn: Du musst keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Auch die Umsatzsteuererklärung fällt in der Regel weniger umfangreich aus. Außerdem musst du auf deinen Rechnungen nicht mehr zwischen Brutto- und Netto-Preisen unterscheiden.

Pro 2: Du darfst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Das hat den Vorteil, dass du Waren und Dienstleistungen zum Nettopreis verkaufen kannst. Das verschafft dir gerade bei Privatpersonen einen Wettbewerbsvorteil im Verhältnis zu Konkurrenten, die Umsatzsteuer verlangen müssen.

Information zum Thema

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Bist du Kleinunternehmer, darfst du in deinen Rechnungen nicht die Umsatzsteuer ausweisen. In deinen Rechnungen steht also immer der Netto-Betrag. Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, kann das Finanzamt diese auch nachträglich von dir einfordern. Gleichzeitig sollte immer ein Hinweis auf jede Rechnung, dass du nach §19 UStG Kleinunternehmer bist.

Contra 1: Da du Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibst, also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, darfst du auch keine selbst gezahlte Umsatzsteuer absetzen. Das ist die sogenannte Vorsteuer. Kaufst du viele Waren ein, verlierst du möglicherweise eine Menge Geld durch die Kleinunternehmer-Regelung. Besonders teuer kann das in der Gründungsphase sein. Denn gerade dann kaufst du vermutlich viel Waren bzw. Ausstattung für dein Unternehmen ein.

Contra 2: Sobald deine Umsätze die Grenzen übersteigen, musst du auch wieder zur Regelbesteuerung wechseln. Das kann vor allem ein Nachteil sein, wenn deine Kunden sich bereits an die niedrigeren Preise gewöhnt haben. Denn nun musst du die Umsatzsteuer draufschlagen – das könnte bei Kunden weniger gut ankommen.

Fazit: Die Kleinunternehmer-Regelung lohnt sich besonders dann, wenn du selbst nur wenig Umsatzsteuer zahlst und dir ganz sicher bist, dass du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Trifft das nicht zu, solltest du nochmal nachprüfen, ob die normale Besteuerung nicht günstiger für dich wäre.

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Wie kann ich die Kleinunternehmer-Regelung beantragen?

Möchtest du die Kleinunternehmer-Regelung wählen? Dann hast du dafür 2 Möglichkeiten:

Direkt beantragen

Du kannst die Regelung direkt bei der Anmeldung deines Gewerbes auswählen. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du in der Regel vom Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung “. Dort können Sie ankreuzen, dass du die Kleinunternehmer-Regelung wählen möchtest.

Später beantragen

Du kannst dich aber auch erst später dafür entscheiden. Dann genügt ein formloser Antrag bei deinem Finanzamt. Das prüft dann, ob deine Umsatz-Voraussetzungen erfüllt sind. Aber ein Wechsel ist grundsätzlich erst nach 5 Jahren möglich.

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Vorsicht bei mehreren Unternehmen!

Bei der Umsatzsteuer gelten alle deine Firmen als „ein Unternehmen“. Die Regelung gilt sozusagen pro Unternehmer – und nicht pro Unternehmen. Die Umsatzgrenzen gelten also für alle deine Umsätze zusammen.

Du darfst beispielsweise nicht pro Unternehmen 22.000/50.000 Euro umsetzen – sondern insgesamt. Einzelunternehmen mit mehreren Inhabern werden allerdings getrennt betrachtet.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle?

Du hast doch mehr verdient, als anfangs angenommen? Überschreitest du die Umsatzgrenzen, hat das für das laufende Jahr keine weiteren Folgen. Allerdings verlierst du dadurch den Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung.

Ab dem nächsten Jahr gilt für dich dann automatisch die Regelbesteuerung. Und zwar auch dann, wenn du in diesem Jahr sehr wahrscheinlich unter der Umsatzgrenze bleibst.

Aber Achtung: Du bekommst vom Finanzamt keine Benachrichtigung, wann du zur Regelbesteuerung wechseln musst. Du solltest deine Umsätze daher immer im Blick behalten. Bleibst du trotz hoher Umsätze auch weiterhin bei der Kleinunternehmer-Regelung, musst du trotzdem Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Das gilt auch dann, wenn du deinen Kunden keine in Rechnung gestellt hast!

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