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Lebensversicherung & Steuer

Was bei Einzahlung, Kündigung und Verkauf steuerlich zu beachten ist

Mit einer Lebensversicherung kann man die Familie finanziell absichern und je nach Art auch Kapital aufbauen. Im Notfall kann man die Police vorzeitig kündigen oder verkaufen. Allerdings gelten für Lebensversicherungen unterschiedliche Regelungen bei der Steuer.  

Kurz & knapp

  • Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung können abgesetzt werden, bei der Kapital-Lebensversicherung geht das nur bei Verträgen bis 2005
  • Auf den Auszahlungsbetrag der Kapital-Lebensversicherung musst du Abgeltungssteuer zahlen, Alt-Verträge können komplett steuerfrei bleiben
  • Auf Auszahlungen der Risiko-Lebensversicherungen müssen Erben ggf. Erbschaftssteuer zahlen

Kann ich Beiträge für die Lebensversicherung absetzen?

Für die Berücksichtigung einer Lebensversicherung in der Steuererklärung, kommt es darauf an, um welche Art von Lebens­versicherung es sich handelt. Grundsätzlich gibt es mehrere Arten von Lebensversicherungen. Die bekanntesten sind sicherlich die Risiko- und die Kapital-Lebensversicherung. Zwar gehören Einzahlungen in beide Versicherungsarten zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden, doch es gelten unterschiedliche Regelungen.

Risiko-Lebensversicherung

Bei einer Risiko-Lebensversicherung wird eine Versicherungssumme nur auf den Todesfall abgeschlossen. Häufig greift man auf diese Lebensversicherung zurück, um die Familie abzusichern.

  • Die Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung können bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden
  • Den Auszahlungsbetrag im Todesfall müssen die Hinterbliebenen nicht versteuern, wenn sie damit unter ihrem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bleiben

Kapital-Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung enthält neben einer Leistung bei Tod auch einen Sparanteil für den Fall, wenn die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit erlebt. So kann damit Kapital aufgebaut werden. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält der Versicherte eine Kapitalleistung ausbezahlt. Diese setzt sich aus dem Sparanteil und erwirtschafteten Beiträgen vom Versicherungsunternehmen zusammen.

Für die Steuererklärung ist bei der Kapital-Lebensversicherung der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend:

  • Beiträge für bis 2005 abgeschlossene Verträge kannst du in der Steuererklärung absetzen
  • Beiträge für ab 2005 abgeschlossene Verträge kannst du in der Steuererklärung nicht absetzen. Wird das ersparte Geld ausgezahlt wird, greift das Finanzamt zu

Wie gebe ich Beiträge für die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein?

Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung gibst du in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben an. Möchtest du Beiträge für die Kapital-Lebensversicherung absetzen, so kannst du das nur bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Auch diese trägst du dann bei den Sonderausgaben ein.

In WISO Steuer wählst du deine Lebensversicherung einfach unter: Allgemeine Angaben > Übrige abzugsfähige Versicherungen > Risiko-Lebensversicherung/Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

Außerdem gibt das Programm Tipps, welche Versicherungen du zum Beispiel noch absetzen kannst und wo sonst noch Sparpotenzial steckt. So bekommst du die maximale Steuerrückerstattung.

Lebensversicherung WISO Steuer Infografik

Achtung Icon

Achtung: Weitere Versicherungen berücksichtigen

Für Versorgungsaufwendungen gelten Höchstbeträge:

  • Arbeitnehmer: 1.900 Euro pro Person und Jahr
  • Selbstständige: 2.800 Euro pro Person und Jahr

Wichtig dabei ist, dass diese Höchstbeträge insgesamt für alle Vorsorgeversicherungen gelten. Liegst du also schon mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem Höchstbetrag, wirken sich deine Beiträge für die Lebensversicherung nicht mehr aus. Trage deine Ausgaben aber trotzdem immer ein, so bist du auf der sicheren Seite.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge für:

  • private und gesetzliche
  • Krankenversicherungen
  • freiwillige und gesetzliche Pflegeversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Arbeitslosenversicherungen
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Video: Versicherungsbeiträge

In diesem Video, zeigen wir, welche Versicherungen deine Steuer senken und was du neben deiner Krankenversicherung noch absetzen kannst.

Auszahlung: Wie werden Lebensversicherungen besteuert?

So wird die Auszahlung bei der Kapital-Lebensversicherung besteuert

Für die steuerliche Behandlung bei der Kapital-Lebensversicherung ist es entscheidend, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Neu-Verträge: Nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen
  • Alt-Verträge: Bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen

Neu-Verträge: Abschluss nach 2005

Hast du deinen Vertrag ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, musst du deine Auszahlung versteuern. Zahlt also das Versicherungsunternehmen die Kapital-Lebensversicherung aus, handelt es dabei steuerlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Besteuert wird der sogenannte Ertragsteil. Das ist der Differenzbetrag zwischen ausgezahlter Leistung und Summe der gezahlten Beiträge. Kurz: dein Gewinn.

Darauf musst du 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen, zusätzlich kommen Solidaritätszuschlag (Soli) und eventuell Kirchensteuer dazu. Normalerweise informiert das Versicherungsunternehmen das Finanzamt über die fälligen Steuern und behält sie auch automatisch ein.

In diesem Fall wird der Ertrag zur Hälfte besteuert

Doch es gibt auch die Möglichkeit, dass dein Ertrag nur zur Hälfte besteuert wird. Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Versicherung lief mindestens 12 Jahre
  • Der Versicherungsbetrag wird einmalig ausgezahlt
  • Die Auszahlung erfolgt nach der Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme
Beispiel Rentner

Beispiel: Ertrag versteuern

Beispiel 1: Ertrag zur Hälfte versteuern

Im Jahr 2020 erhält Stefanie 40.000 Euro aus ihrer Lebensversicherung. Zu diesem Zeitpunkt ist sie 62 Jahre alt und der Vertrag lief insgesamt über 12 Jahre. In ihre Versicherung hatte sie Beiträge in Höhe von 36.000 Euro einbezahlt.

  • Ertrag: 40.000 Euro – 36.000 Euro = 4.000 Euro

Da Stefanie die Voraussetzungen erfüllt, wird nur die Hälfte des Ertrags besteuert, also 2.000 Euro. Davon muss Stefanie also 527,40 Euro ans Finanzamt zahlen (26,375 Prozent Abgeltungssteuer inkl. Soli, ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags).

Beispiel 2: Ertrag voll versteuern

Im Jahr 2020 erhält Stefan 40.000 Euro aus seiner Lebensversicherung. Zu diesem Zeitpunkt ist er 60 Jahre alt, der Vertrag lief insgesamt 9 Jahre. In seine Versicherung hatte er Beiträge in Höhe von 32.000 Euro einbezahlt.

  • Ertrag: 40.000 Euro – 36.000 Euro = 4.000 Euro

Da Stefan die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss er seinen Ertrag voll versteuern. Daher muss Stefan 1.054,80 Euro ans Finanzamt zahlen (26,375 Prozent Abgeltungssteuer inkl. Soli, ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags).

Achtung: Um von der hälftigen Besteuerung zu profitieren, musst du aber aktiv werden. Das heißt: Steuererklärung abgeben! Denn in der Regel behält die Versicherung die Abgeltungssteuer auf den ganzen Ertrag ein. Willst du dein Geld zurückbekommen, solltest du daher unbedingt die Steuererklärung abgeben.

Experten Tipp

Denk an den Sparer-Pauschbetrag!

Musst du deinen Ertrag versteuern, solltest du den Sparer-Pauschbetrag nutzen. Er kann die zu zahlende Steuer nach unten drücken. Denn so bleiben bei Singles 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) pro Jahr steuerfrei. Bei Ehepaaren ist das der doppelte Betrag. Hast du der Versicherung keinen Freistellungsauftrag erteilt, solltest du den Freibetrag noch über die Steuererklärung einfordern.

 

Außerdem kann es sich lohnen in der Steuererklärung die Günstigerprüfung für Kapitalerträge zu beantragen. Für die Besteuerung wird dann dein persönlicher Steuersatz verwendet, wenn dieser günstiger als die 25 Prozent Abgeltungsteuer ist. Mit WISO Steuer erledigst du das besonders bequem: Die Software prüft, ob die Beantragung der Günstigerprüfung für dich sinnvoll ist und beantragt sie automatisch. Jetzt einfach ausprobieren!

Alt-Verträge: Abschluss vor 2005

Hast du deinen Vertrag für die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, kann deine Auszahlung in bestimmten Fällen komplett steuerfrei sein. Dazu muss deine Versicherung bestimmte Kriterien erfüllen.

Information zum Thema

Wann ist eine Lebensversicherung komplett steuerfrei?

  • Der Vertrag wurde vor 2005 geschlossen
  • Die Laufzeit beträgt 12 Jahre
  • Der erste Beitrag wurde bis zum 31. März 2005 gezahlt
  • Die Beiträge wurden mindestens 5 Jahre lang eingezahlt
  • Der Betrag der Versicherung wird vollständig auf einmal ausbezahlt

Auszahlung als monatliche Rente

Lässt du dir den Versicherungsbetrag statt der Einmalzahlung als monatliche Rente auszahlen, musst du den Ertragsanteil aber versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils hängt aber davon, in welchem Alter du in Rente gehst.

So wird die Auszahlung bei der Risiko-Lebensversicherung besteuert

Auf die Auszahlung der Risikolebens­versicherung müssen die Hinterbliebenen keine Abgeltungsteuer zahlen. Allerdings kann Erbschaftssteuer anfallen. Ob sie fällig wird und wie hoch sie ist, hängt von der Höhe der Summe und dem Verwandtschaftsgrad ab. Bei nahen Verwandten gelten nämlich teilweise großzügige steuerliche Freibeträge. Zusätzlich entscheiden noch Erbschaftssteuer-Steuerklassen über die Höhe der Steuer.

VerwandtschaftsgradErbschaftssteuer-Freibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder, Enkel (deren Eltern verstorben sind)400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern, Großeltern100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner und alle anderen Erben20.000 €

Verkauf und Kündigung der Lebensversicherung

Kündigung der Risiko-Lebensversicherung

Willst du deine Risiko-Lebensversicherung kündigen, solltest du beachten, dass es dafür keinen Rückkaufswert seitens der Versicherung gibt. Beiträge, die du bereits geleistet hast, werden dir also nicht erstattet.

Kündigung der Kapital-Lebensversicherung

Willst du deinen Vertrag auflösen, hast du auch die Möglichkeit, diesen zu kündigen. Man spricht auch von einem Rückkauf durch die Versicherung. Dann wird der Versicherungsvertrag an den Versicherer zurückgegeben. Dafür zahlt er dir einen Rückkaufswert von deinem Sparanteil aus.

Oft erhält man aber erst nach einer gewissen Laufzeit der Versicherung etwas ausbezahlt. Vorher werden die Beiträge zur Deckung der Kosten der Versicherung genommen. Auch hier gilt:

  • Bekommst du mehr ausbezahlt, als du einbezahlt hast, muss die Differenz (Gewinn) versteuert werden
  • Erfüllst du die Kriterien für die hälftige Besteuerung, kannst das Geld über die Steuererklärung zurückholen

Lebensversicherung verkaufen: Was ist steuerlich wichtig?

Verkauf der Risiko-Lebensversicherung
Eine Risiko-Lebensversicherung kannst du nicht verkaufen. Da diese Art nicht kapitalbildend ist, kann eine Auszahlung nur im Todesfall geleistet werden.

Obwohl die Laufzeit noch nicht vorbei ist, kannst du deinen Vertrag auch an Dritte verkaufen. Der Käufer führt den Vertrag dann weiter. Das heißt, er zahlt die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit und erhält am Schluss die Auszahlung. Deine Lebensversicherung kannst du auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen. Das kann interessant sein, wenn die Versicherung bei einem Rückkauf weniger zahlt als ein gewerblicher Käufer.

Steuerlich wird der Verkauf von Versicherungen ebenfalls in Alt- und Neuverträge unterschieden. Hast du eine Lebensversicherung nach 2005 abgeschlossen, heißt es für dich: Verkaufst du deinen Vertrag zu einem höheren Preis als die Summe der eingezahlten Beiträge, musst du auf den Differenzbetrag Steuern zahlen: 25 Prozent Abgeltungsteuer, zzgl. Soli und Kirchensteuer.

Bei einem Alt-Vertrag musst du bei Verkauf keine Steuern zahlen, sofern du diese Voraussetzungen erfüllst:

  • Der Vertrag wurde vor 2005 geschlossen
  • Die Laufzeit beträgt 12 Jahre
  • Der erste Beitrag wurde bis zum 31. März 2005 gezahlt
  • Beiträge wurden mindestens 5 Jahre lang eingezahlt
  • Der Betrag der Versicherung wird vollständig auf einmal ausbezahlt
  • Die eingezahlten Beiträge machen mindestens 60 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme aus

Finanzamt weiß immer Bescheid

Steuer umgehen? Das funktioniert nicht: Denn Versicherer sind verpflichtet, den Verkauf beim Finanzamt zu melden. Sobald du also deine Versicherung verkaufst, wir das Finanzamt darüber informiert. Um die Steuer musst du dich aber in diesem Fall selber kümmern.

Tipp: Vergiss nicht, deinen Sparerfreibetrag einzutragen. Mit dem Freibetrag sinkt die Steuer, die du zahlen musst, um 1.000 Euro bei Singles und um 2.000 Euro bei Verheirateten.

Lebensversicherung mit Verlust verkauft, was tun?

Hast du durch den Rückkauf oder Verkauf deine Lebensversicherung Verluste, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Doch aufgepasst: Verluste aus Kapitalvermögen kannst du nur mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften ausgleichen. Sofern du andere Kapitalerträge hast, kannst du den Verlust damit verrechnen. Auf diese Weise sinkt die Steuer, die du zahlen musst.

Gibt es bei dir keine Gewinne zum Verrechnen, können die Verluste über die Steuererklärung in Folgejahre mitgenommen werden. Mehr Infos dazu, gibt es in unserem Beitrag: Verlustvortrag

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