Mit dem Härteausgleich können Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerfrei bleiben, wenn sie unter 410 Euro liegen.
Wer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, muss diese grundsätzlich versteuern. Doch Steuerzahler mit geringen Nebeneinkünften sollen entlastet werden – mit dem sogenannten Härteausgleich. Betragen die Nebeneinkünfte insgesamt nicht mehr als 410 Euro im Jahr, bleiben sie steuerfrei.
Einkünfte, bei denen der Härteausgleich angewendet werden kann, sind beispielsweise:
- Gewinn aus einer selbstständigen Nebentätigkeit
- steuerpflichtiger Anteil einer gesetzlichen Rente
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
zwar mehr als 410 Euro, aber weniger als 820 Euro im Jahr, so wird die Besteuerung durch den sogenannten Härteausgleich abgemildert. Dabei wird das Einkommen um den Betrag gekürzt, um den die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte (gegebenenfalls vermindert um den anteiligen Altersentlastungsbetrag) niedriger als 820 Euro sind.
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