Steuern muss man in Deutschland auf alles zahlen – oder doch nicht? Das Einkommensteuerrecht kennt genau 7 Einkunftsarten. Und für jede gibt es eigene Regelungen. In diesem Beitrag gibt’s den Überblick, was wozu zählt.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Es gibt 7 verschiedene Einkunftsarten bei der Steuer
- Die Einkunftsarten unterteilen sich in Gewinn- und Überschusseinkünfte
- Bei jeder Einkunftsart gelten andere Regelungen dafür, was und in welcher Höhe absetzbar ist
Einkommensteuer – worauf muss sie gezahlt werden?
Wenn du der Meinung bist, das Steuerrecht in Deutschland ist kompliziert, dann hast du sicherlich damit recht. Nicht nur, dass es unzählige Gesetze, Vorschriften und Regelungen gibt – diese ändern sich auch noch ständig. Manchmal sogar jedes Jahr.
Aber es gibt ein paar Grundsätze. Und dazu zählen auch die Einkunftsarten. Und wenn du dich fragst, wer eigentlich Steuern zahlen muss, ob deine Einnahmen dazu zählen und ob du eine Steuererklärung abgeben musst, dann bist du hier richtig.
Persönliche Steuerpflicht – keine Steuern für mich?
Wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, dann musst du auf jeden Fall hier Steuern zahlen. Das nennt sich dann unbeschränkte Steuerpflicht. Aber auch wer nicht dauerhaft hier wohnt, muss zumindest die Einkünfte aus Deutschland versteuern. In so einem Fall spricht man von beschränkter Steuerpflicht.
Die Einkommensteuer müssen nur natürliche Personen bezahlen. Dazu zählen auch Selbstständige oder Gewerbetreibende. Bestimmte Firmen, wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), versteuern den Gewinn mit der Körperschaftsteuer.
Grundsätzlich muss jeder für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. So sehen es die Steuergesetze vor. Aber wie immer gilt: keine Regel ohne Ausnahme.
Sachliche Steuerpflicht – worauf zahle ich Steuern?
Im Einkommensteuerrecht gibt es 7 sogenannte Einkunftsarten. Und nur die sind auch steuerpflichtig. Die Höhe deiner Steuer richtet sich danach, wie hoch deine Einkünfte sind – bei einem Spitzensteuersatz zahlst du entsprechend die meiste Steuer. Die große Frage, die du dir vielleicht stellst: Muss ich einen Lottogewinn denn versteuern? Nein, tatsächlich nicht. Denn er gehört zu keiner der 7 Einkunftsarten.
Gibt es steuerfreie Einkünfte?
Obwohl diese Lohnersatzleistungen steuerfrei sind, zählen sie doch mit bei der Berechnung deines Steuersatzes und können für eine Erhöhung der Steuern sorgen. Schuld daran ist der sogenannte Progressionsvorbehalt.
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Gewinn und Überschuss
Grundsätzlich können Einkünfte in 2 Gruppen eingeteilt werden: Gewinn-Einkünfte und Überschuss-Einkünfte. Für alle Einkunftsarten gilt, dass von den Einnahmen die Ausgaben abgezogen werden. Teilweise darf auch ein Verlust entstehen. Der Unterschied liegt dabei in den verschiedenen Regelungen, was denn als Ausgabe gilt und in welcher Höhe diese abgezogen werden darf.
Wer eine eigene Firma hat oder als Selbstständiger arbeitet, muss auch noch zusätzlich eine Gewinnermittlung machen.
Subsidiaritätsprinzip - was ist das?
Legst du beispielsweise als Selbstständiger Firmengeld an und bekommst darauf Zinsen, zählen die Einnahmen mit zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder auch Gewerbebetrieb und nicht mehr zum Kapitalvermögen.
Einkunftsarten im Überblick
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Der Name ist Programm. Einnahmen als Landwirt oder Tierzüchter gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Aber auch die Jagd, der Weinanbau sowie die Pflanzenzucht zählen dazu. Es gibt auch keine Grenze bei zu kleinen Betrieben – allerdings gibt es eine Freigrenze von 900 Euro, wenn die Einkünfte nicht höher als 30.700 Euro pro Jahr liegen.
Eine Besonderheit: Bei einer intensiven Tierzucht oder Tierhaltung wird der Betrieb ab einer bestimmten Größe als Gewerbebetrieb eingestuft.
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Nach dem Steuergesetz hast du einen Gewerbebetrieb, wenn du selbstständig und nachhaltig tätig wirst, um damit Gewinne zu erzielen. Hauptmerkmal ist sicherlich, dass du im Gegensatz zu einem Angestellten dein eigener Chef bist. Du trägst also auch das eigene geschäftliche Risiko von Gewinn und Verlust.
3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Dazu zählt das Einkommensteuergesetz viele verschiedene Berufe. Bist du zum Beispiel Wissenschaftler, Künstler, Arzt, Architekt, Krankengymnast oder Journalist – dann zählst du als Selbstständiger. Ein anderer Begriff ist „Freiberufler“.
Die Grenze zum Gewerbebetrieb liegt vor allem darin, dass eher die geistige Arbeitskraft im Vordergrund steht und nicht so sehr der Handel und Einsatz von Kapital. Aber trotzdem gelten die gleichen Regeln, dass du selbst das Risiko trägst und kein Angestellter bist.
4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Auch wenn der Begriff zuerst ein wenig merkwürdig klingt, sind doch die meisten Menschen in Deutschland nichtselbstständig tätig. Sie sind nämlich Arbeitnehmer. Bei einem Dienstverhältnis zählen die Löhne und Gehälter eines Angestellten zu dieser Einkunftsart. Zählst du zu den Berufsgruppen der Beamten, Richter oder Soldaten? Auch dann sind deine Bezüge Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus dieser Einkunftsart hast du, wenn du dein Geld für dich arbeiten lässt. Dazu gehören also Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und auch Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren.
Allerdings gibt es bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eine Besonderheit: Es gibt eine pauschale Kapitalertragsteuer, die 25 Prozent beträgt. Dir steht zwar ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro pro Person zu, doch liegst du mit deinen Einkünften darüber, zahlen die deutschen Banken automatisch 25 Prozent deiner Einkünfte an das Finanzamt.
Ausnahme: du hast einen Freistellungsauftrag erteilt. Dafür musst du diese Einnahmen nicht mehr bei deiner Steuererklärung angeben. Darum nennt man diese Abgabe auch Abgeltungsteuer. Wurde keine Abgeltungsteuer bezahlt, musst du die Erträge aber auf jeden Fall bei deiner Steuererklärung angeben! Das gilt zum Beispiel, wenn du Kapitaleinkünfte im Ausland hast.
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Besitzt du eine oder mehrere Wohnungen, die du vermietest, hast du Einkünfte aus Vermietung. Grundstücke können auch verpachtet werden, zum Beispiel für Anbau. Etwas exotisch mutet auch die Überlassung von Rechten an. Hat dein Vorfahr ein Buch geschrieben oder eine Erfindung gemacht, zählen die Einnahmen aus deinem Urheberrecht auch dazu.
7. Sonstige Einkünfte
Es mag auf den ersten Blick so klingen, als würde alles andere einfach unter dem Begriff der sonstigen Einkünfte gepackt werden. Doch auch hier zählen nur bestimmte Einkünfte dazu.
Neben allen Altersrenten gehören auch bestimmte Unterhaltsleistungen und Diäten von Abgeordneten zu dieser Einkunftsart. Handelst du mit Kryptowährungen oder seltenen Gegenständen wie Oldtimern, gehören die Einnahmen. Dabei gilt eine sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr. Liegt das zwischen Kauf und Verkauf, bleibt der Gewinn steuerfrei. Bei Immobilien und Grundstücken gilt aber sogar eine Spekulationsfrist von 10 Jahren.
Was muss ich bei den Einkunftsarten in der Steuererklärung beachten?
Für jede Einkunftsart gibt es eigene Steuerformulare. Diese Vorlagen (auch Anlagen genannt) sollen dir dabei helfen, dass du alles korrekt ausfüllst. Allerdings zeigen die Formulare auch nicht jeden Trick und Kniff, den es gibt. Oder wusstest du, dass du deine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kannst und sogar die Kosten für die Wäsche zu Hause in der Steuererklärung angeben darfst? Arbeitest du regelmäßig im Homeoffice, solltest auch unbedingt deine Internet- und Telefonkosten absetzen.
Unser Tipp: Bei all diesen Dingen hilft dir auf jeden Fall die richtige Software – WISO Steuer. Damit lässt du den Papierkram hinter dir und kannst deine Steuererklärung komplett digital abgeben.
Macht Schluss mit nervigem Papierkram