Stromkosten, Heizung und die Tankfüllung reißen aktuell ein Loch in den Geldbeutel. Doch: Mit der Steuererklärung lassen sich die Folgen der hohen Energiekosten wenigstens etwas abfedern. Wir haben Tipps dazu zusammengestellt, wie man mit der Steuererklärung Energiekosten sparen kann.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Infografik: Energiekosten sparen mit der Steuererklärung
- Energieeffiziente Hausmodernisierung
- Einbau von einer Wärmepumpe
- Photovoltaik-Anlage
- Energiepauschale (EPP)
- Fahrgemeinschaft zur Arbeit
- Tankgutschein vom Chef
- Mobilitätsprämie
- Arbeit von zu Hause absetzen
- Energiekosten sparen mit der Steuererklärung – wie erstelle ich diese unkompliziert?
Kurz & knapp
- Mit der Gebäudesanierung und Handwerkerrechnung profitierst du bei der Steuer
- Sparen kannst du auch mit Ausgaben rund um den Job
- Am besten du erstellst mit WISO Steuer deine Steuererklärung und freust dich wenig später über die Erstattung
Infografik: Energiekosten sparen mit der Steuererklärung
Energieeffiziente Hausmodernisierung
Neue Fenster, bessere Wärmeisolation, neue Lüftungssysteme – du bist Immobilienbesitzer und willst dein Zuhause energieeffizient optimieren? Dabei kannst du auch steuerlich profitieren. Denn das Finanzamt beteiligt sich mit einer Steueranrechnung von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal ist so ein Steuerbonus von 40.000 Euro möglich. Hierbei zählen auch Materialkosten.
Mehr dazu in unserem Beitrag:
Einbau von einer Wärmepumpe
Heizkosten von der Steuer absetzen? Privaten Verbrauch von Öl und Gas kann man leider nicht von der Steuer absetzen. Doch Dienstleistungen vom Handwerker bringen Geld zurück. Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lässt, spart mit der Handwerkerrechnung bei der Steuer. So lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten des Handwerkers und maximal 1.200 Euro von der Steuer absetzen.
Wichtig ist, dass du eine aufgeschlüsselte Rechnung vorweisen kannst. Denn Kosten für die Wärmepumpe selbst, kannst du steuerlich nicht berücksichtigen, denn für Materialkosten gibt es hier keinen Steuervorteil. Außerdem: Bezahle die Rechnung immer per Überweisung, das Finanzamt erkennt die Kosten sonst nicht an.
Die Belege musst du nicht mitschicken, das Finanzamt meldet sich bei dir, wenn es diese braucht. Allerdings solltest du sie aufbewahren – zum Beispiel mit Steuer-Scan.
Photovoltaik-Anlage
Du willst eine Photovoltaik-Anlage installieren und so selbst Strom erzeugen? Auch hier kannst du steuerlich profitieren: Denn speist du den generierten Strom ins Netz, bekommst du dafür eine Vergütung. Ab 2022 zahlst du auf diese Einnahmen keine Steuern mehr. Der Nachteil dabei: Die Kosten rund um die PV-Anlage können nicht mehr abgesetzt werden.
Allerdings kommt immerhin die Berücksichtigung als Haushaltsnahe Dienstleistung / Handwerkerleistung in Betracht – jedoch nur für die Arbeits- und Fahrtkosten und begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag.
Für die Umsatzsteuer gilt: Planst du die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung bis höchstens 30 Kilowatt-Peak (kWp), musst du seit 2023 auch keine Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation der Anlage zahlen. Wenn du deine PV-Anlage auf oder in der Nähe von einem Wohngebäude installierst, ist sie auch dann steuerfrei, wenn der Leistungswert über 30 kWp liegt.
Zuschüsse für die Photovoltaik-Anlage
Energiepauschale (EPP)
Allen Erwerbstätigen steht die Energiepreispauschale zu. Als erwerbstätig gelten Arbeitnehmer der Lohnsteuerklassen 1 bis 5, Minijobber und Selbstständige.
Wer zum 1. September 2022 erwerbstätig war, erhielt die Pauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt. Wenn das nicht der Fall war, kommt das Finanzamt ins Spiel: Mit der Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2022, kannst du dir die Pauschale doch noch sichern.
Auch Rentner haben Anspruch auf diesen Benefit: Wer zum 1. Dezember 2022 Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hat, bekam ebenfalls eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung ausbezahlt.
Mehr dazu im Beitrag:
Fahrgemeinschaft zur Arbeit
Die Spritpreise bleiben hoch – eine Herausforderung, gerade für Fernpendler. Eine Fahrgemeinschaft könnte hier Abhilfe schaffen: Auch wenn du nicht selber fährst, kannst du die Kosten als Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) in der Steuererklärung angeben. Damit kannst du für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro (einfache Strecke) und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro abrechnen.
Um die Pauschale zu erhalten, muss es aber nicht zwingend das Auto sein. Auch wenn du die Öffis nutzt, steht dir die Pauschale zu. Wer es nicht allzu weit zur Arbeit hat, kann sich aufs Fahrrad schwingen oder zu Fuß laufen.
Mehr dazu im Beitrag:
Tankgutschein vom Chef
Auch dein Arbeitgeber kann dir dabei helfen, Energiekosten zu sparen. Frage ihn nach einem Tankgutschein. Manche Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter mit einem Gehaltsextra, zum Beispiel einem Tankgutschein. Bei einem Wert des Gutscheins bis höchstens 50 Euro im Monat, ist die Zahlung steuer- und versicherungsfrei – im Gegensatz zum Geldzuschuss über den Lohn. Weitere Voraussetzung: Den Gutschein erhältst du on top, also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Mehr dazu:
Mobilitätsprämie
Wer als Geringverdiener mit seinem Gehalt unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) liegt, muss zwar keine Steuererklärung abgeben. Lohnenswert ist das aber allemal. Denn wer eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder die Fahrtstrecke bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zurücklegt, erhält eine Mobilitätsprämie vom Finanzamt.
Mobilitätsprämie mit der nächsten Steuererklärung
Übrigens: Das funktioniert einfach mit WISO Steuer: Hier musst du einfach nur die Adresse des Arbeitgebers eingeben und das Programm berechnet alles automatisch.
Arbeit von zu Hause absetzen
Wer statt Büro aus dem Wohnzimmer arbeitet, spart so Sprit für die Fahrten und kann dafür die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung absetzen: Pro Arbeitstag im Homeoffice lassen sich 6 Euro, maximal 1.260 Euro im Jahr als Werbungskosten berücksichtigen.
Wer ein Extra-Zimmer hat, kann bei der Steuer mehr herausholen. Ein Arbeitszimmer kannst du dann absetzen, wenn es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt.
Gegenstände für den Job angeben
Auch die für den Job gekauften Arbeitsmittel kannst du in der Steuererklärung eintragen. Sämtliche Kosten – also auch Porto oder Verpackungskosten – gibst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten an. Nutzt du den Gegenstand auch privat, setzt du nur den beruflichen Anteil ab.
Hast du dir für den Job einen Computer, Tablet oder Drucker zugelegt? Hier gibt es einen praktischen Vorteil: Du kannst die Kosten im Jahr des Kaufs – unabhängig vom Preis – voll absetzen (Aufteilung zwischen privat und beruflich wichtig). Das gilt aber nicht für Smartphones. Sie müssen, ebenso wie andere Arbeitsmittel, ab einem Kaufpreis von 952 Euro (800 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer) über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Internet- & Handykosten
Nicht vergessen: Berufliche Internet- und Telefonkosten von zu Hause kannst du ebenso in der Steuererklärung angeben: Gebühren für Internet, Festnetz und Smartphone setzt du für die Zeit im Homeoffice pauschal mit 20 Prozent der Gesamtkosten an. Der Höchstbetrag liegt bei 20 Euro pro Monat, somit ist ein Steuervorteil von bis zu 240 Euro im Jahr möglich.
Energiekosten sparen mit der Steuererklärung – wie erstelle ich diese unkompliziert?
Steuererklärung – ein Buch mit 7 Siegeln? Eigentlich kannst du die Steuererklärung selbst machen. Als praktische Unterstützung kannst du dabei WISO Steuer nutzen. Mit dem Programm lassen sich viele Daten automatisch eintragen. Außerdem werden dir zum Beispiel Pauschalen vorgeschlagen, mit denen du mit wenig Aufwand viel aus der Steuererklärung herausholen kannst.
So funktioniert’s:
Übrigens ist WISO Steuer überall für dich da: Du kannst das Programm auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser nutzen.
*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sowie SteuerGPT sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.
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