Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

So kannst du Aktienverluste & Co. absetzen

Wer Geld investiert und Verluste gemacht hat, sollte noch bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung für die Steuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste über die Steuer ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

Kurz & knapp

  • Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken verrechnest du über die Steuererklärung
  • Beantrage deshalb bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung
  • Trage diese in WISO Steuer ein, um mehr Geld zurückzubekommen

Verluste und Gewinne bei verschiedenen Banken verrechnen

Für Investments in Wertpapiere, Aktien oder ETFs zahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Gewinne, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Der Freibetrag liegt bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete.

Besonders in schwachen Marktphasen können Verluste entstehen. Banken verrechnen diese intern mit Gewinnen – in getrennten Töpfen für „Aktien“ und „Sonstiges.“ Verluste aus Aktienverkäufen kannst du nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit anderen Einkünften. Nicht genutzte Verluste überträgt die Bank dann intern ins nächste Jahr.

Besitzt du Depots bei mehreren Banken, brauchst du eine Verlustbescheinigung, um in der Steuererklärung Gewinne und Verluste bankübergreifend zu verrechnen. Damit kannst du dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen.

Wichtig: Die Verlustbescheinigung ist nicht Teil der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Sie wird nur auf Antrag erstellt.

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So beantragst du die Verlustbescheinigung

  • Frist beachten: Stelle den Antrag bis spätestens 15. Dezember bei deiner Bank.
  • Antrag stellen: In der Regel reicht ein kurzer, schriftlicher Antrag bei der Kundenbetreuung deiner Bank. Das geht meist einfach online über App oder im Browser, per E-Mail oder telefonisch.
  • Steuererklärung vorbereiten: Trage deine Verluste bei den Kapitalerträgen in der Steuererklärung ein. Auf Nachfrage legst du dem Finanzamt die Verlustbescheinigung vor, um Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Experten Tipp

Du hast mehrere Konten?

Prüfe jedes Jahr, ob eine Verlustbescheinigung für dich sinnvoll ist.

Keine rückwirkende Beantragung möglich

Verpasst du die Frist zum 15. Dezember, kannst du für das Jahr keine Verlustbescheinigung mehr beantragen – eine Verlängerung gibt es nicht. Die nächste Möglichkeit zur Beantragung einer Verlustbescheinigung hast du dann erst wieder bis zum 15. Dezember des Folgejahres.

Selbst wenn du bis Mitte Dezember unsicher bist, ob Verluste anfallen, bleibt die Frist verbindlich. Nach der Ausstellung setzt die Bank den Verlusttopf intern auf Null.

Nur über die Steuererklärung kannst du Verluste und Gewinne von unterschiedlichen Banken verrechnen. Verpasst du die Frist oder forderst keine Verlustbescheinigung an, führt die Bank den offenen Verlust intern ins nächste Jahr fort. Damit werden zukünftige Zinsen, Dividenden oder Verkaufsgewinne automatisch ohne Steuerabzug verrechnet.

Sind die Verluste deiner Bank höher als die Gewinne bei einer anderen Bank, bleibt ein Restbetrag offen. Das Finanzamt stellt dir dann mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung über den „verbleibenden Verlustvortrag“ aus. Diesen Verlust berücksichtigt das Finanzamt automatisch in den folgenden Jahren – jedoch nur, wenn du Kapitalerträge in der Steuererklärung angibst. Entstehen in den Folgejahren keine Gewinne, wird der Verlust einfach weiter in die nächsten Steuerjahre übertragen.

Verlustbescheinigung in die Steuererklärung eintragen

Reiche die Verlustbescheinigung in der Steuererklärung zusammen mit der Anlage KAP ein. Einfacher geht’s mit WISO Steuer: Hier übernimmt das Programm die Formularauswahl für dich und führt dich Schritt für Schritt, inklusive Tipps für mehr Steuererstattung.

Deine Angaben machst du unter: Sparer und Vermieter › Zinsen und andere Kapitalerträge › Steuerbescheinigungen

Beantworte dort die Frage Handelt es sich um eine Verlustbescheinigung? mit Ja.

FAQ: Verlustbescheinigung in der Steuererklärung

Damit kannst du Verluste aus Kapitalanlagen bei einer Bank mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnen. So holst du dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.
  • Aktienverluste kannst du nur mit Aktiengewinnen verrechnen
  • Andere Kapitalverluste kannst du mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen, sogar mit einem Gewinn aus Aktienverkäufen
  • Für eine bankübergreifende Verrechnung benötigst du eine Verlustbescheinigung zur Angabe in der Steuererklärung
Du musst die Verlustbescheinigung aktiv bis spätestens 15. Dezember bei deiner Bank beantragen, da sie nicht automatisch erstellt wird. Das geht meist einfach online über App oder im Browser, per E-Mail oder telefonisch.
Hast du die Frist verpasst, gibt es keine Verlängerung. Die Bank überträgt den Verlust ins nächste Jahr, um künftige Gewinne zu mindern. Eine neue Verlustbescheinigung kannst du erst wieder bis zum 15. Dezember des Folgejahres beantragen.
Der Verlusttopf bei der Bank ist unbegrenzt gültig. Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen und können so lange mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind.
Ja, Banken verrechnen Verluste und Gewinne intern, jedoch getrennt in Töpfen für Aktien und sonstige Kapitalerträge. Eine bankübergreifende Verrechnung erfolgt nur über die Steuererklärung mit der Verlustbescheinigung.
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Quelle: § 43a Abs. 3 S. 4 EStG (Einkommensteuergesetz)