Der Beitrag von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio wird nur ungern bezahlt. Umso interessanter ist die Frage, ob der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar ist. Wir erklären, wann das möglich ist und was es zu beachten gilt.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Als Arbeitnehmer kannst du GEZ-Beiträge bei einem häuslichen Arbeitszimmer oder einer Zweitwohnung absetzen
- Bei Selbstständigen gehören die Kosten zu den Betriebsausgaben
- Mit WISO Steuer sind die Rundfunkgebühren schnell eingetragen
Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?
Mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) werden die öffentlich-rechtlichen Programme finanziert. Jeder Haushalt muss dafür 18,36 Euro pro Monat zahlen. Leider lassen sich Rundfunkgebühren nicht abbestellen. Daher stellt sich hier vor allem die Frage, ob man dafür wenigstens bei der Steuererklärung einen Bonus bekommt. Hier gelten unterschiedliche Regelungen.
Als Privatperson kannst du die Gebühren in der Regel nicht absetzen. Doch es gibt Ausnahmefälle, in denen das Finanzamt die Gebühren bei Privatpersonen doch als Werbungskosten akzeptiert:
1. Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer
Hast du ein Arbeitszimmer zu Hause, kannst du die Rundfunkgebühren anteilig absetzen. Du berechnest die Kosten anteilig, abhängig von der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung (inklusive des Arbeitszimmers).
Beispiel: Du hast eine 120 m² Wohnung mit einem Arbeitszimmer (15 m²). So rechnest du die anteiligen Rundfunkgebühren für die Steuererklärung aus:
- 12,5 Prozent von 220,32 Euro = 27,54 Euro
2. Berufliche Zweitwohnung
Auch an deinem Zweitwohnsitz wurde bis 2018 der Rundfunkbeitrag kassiert. Doch seit Juli 2018 ist das nicht mehr verpflichtend, wenn du ihn bereits an deinem Hauptwohnort bezahlst.
Hast du die GEZ-Gebühr trotzdem überwiesen, kannst sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abziehen. Es gilt für alle Unterkunftskosten (inklusive Rundfunkbeitrag) ein Maximalbetrag von 1.000 Euro monatlich.
Wo werden Runkfunkgebühren in der Steuererklärung eingetragen?
In der Steuererklärung gehören die Kosten von Arbeitnehmern in die Anlage N. In WISO Steuer ist das der Abschnitt:
Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre> Ausgaben (Werbungskosten)
GEZ absetzen als Selbstständiger: Das gilt
Einfacher hast du es als Unternehmer (selbstständig oder gewerblich). Die Rundfunkbeiträge gehören zu deinen Betriebsausgaben. Sie werden komplett von deinem Umsatz abgezogen, sodass du unterm Strich weniger Steuern zahlen musst. Voraussetzung ist, dass du die Kosten ausschließlich aufgrund deines Betriebs hattest (zum Beispiel durch Radio oder Fernseher in deinem Büro).
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