Gute Nachrichten für Tierbesitzer: Das Finanzamt beteiligt sich an der Versorgung und Betreuung des geliebten Vierbeiners. Denn die Ausgaben für den Katzen- oder Hundesitter werden bei der Steuererklärung akzeptiert. Und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro. Wir zeigen, wie die Tierbetreuung von der Steuer abgesetzt wird.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten für die Haustierbetreuung kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
- 20 Prozent des Rechnungsbetrags sind drin, maximal 4.000 Euro
- Mit WISO Steuer fotografierst du die Rechnungen ab und schon sind sie in der Steuererklärung
Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung
Das Zauberwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig ist, dass du dein Haustier zu Hause betreuen lässt. Eine Tierpension ist zwar praktisch, jedoch entfällt hier die Steuerermäßigung. Denn es heißt ja schließlich „haushaltsnah“.
Daher sind die Ausgaben – einschließlich der Anfahrtskosten – nur dann abziehbar, wenn die Betreuung in deinem Haushalt beziehungsweise auf deinem Grundstück stattfindet. Das gilt für alle haushaltsnahen Tätigkeiten, für die du eine Rechnung erhältst. Bis zu 20.000 Euro kannst du so in deiner Steuererklärung angeben. Du bekommst dann einen Steuerbonus auf 20 Prozent deiner Ausgaben – das sind maximal 4.000 Euro. So entschied das Finanzgericht Münster bereits in 2012 (14 K 2289/11 E).
Keinen Steuervorteil bei Abholen und Nachhausebringen
Barzahlung? Lieber nicht!
Die Kosten für den Tiersitter werden dir nur mit Rechnung erstattet. Und diese Rechnung musst du mittels Banküberweisung auf das Konto der Betreuungsperson begleichen. Da ist das Finanzamt ganz strikt. Bei Barzahlung gibt’s keine Steuerermäßigung. Ob mit oder ohne Quittung ist egal! Mit der Überweisung bist du immer auf der richtigen Seite.
Rechnungen für Haustierbetreuung automatisch eintragen
Weitere Tierkosten absetzen?
Diese Kosten gehören nicht in die Steuererklärung, weil das Finanzamt sie als Privatvergnügen ansieht (Finanzgericht Nürnberg 2012, 4 K 1065/12):
Aber es gibt eine lohnende Ausnahme: Das Gassi gehen! Für das Ausführen des Haustieres außerhalb der Wohnung erhältst du den Steuervorteil.
Tierbetreuung in die Steuererklärung eintragen
Die Ausgaben für Tierbetreuung gibst du in der Steuererklärung im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.
FAQ: Tierbetreuung von der Steuer absetzen
Kann man Hundebetreuung von der Steuer absetzen?
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