Jobrad & Steuererklärung

Diese Vorteile winken für das Zweirad

Immer mehr Arbeitnehmer haben die Chance, ein Dienstfahrrad vom Chef zu erhalten. Der Arbeitgeber least das Firmenrad (oft ein E-Bike), das der Mitarbeiter auch privat nutzen darf. Nach Ende der Leasinglaufzeit ist dann der Kauf des Dienstrads möglich. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist.

Kurz & knapp

  • Du bekommst ein geleastes Dienstrad vom Chef aufgrund einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsextras
  • Bei einer Gehaltsumwandlung muss die Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden
  • Zu versteuern ist pro Monat 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, außerdem sparst du bei einer Gehaltsumwandlung Sozialabgaben
  • Beim Kauf des Dienstfahrrads nach Leasingende sind Steuern fällig, die in der Regel der Leasinganbieter übernimmt

Jobrad versteuern: Diese Regeln gelten

Statt dir ein Bike komplett selbst zu finanzieren, kannst du es auch über deinen Arbeitgeber anschaffen. Meist wird das Fahrrad über 3 Jahre geleast und dein Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Für dich gibt es 2 Möglichkeiten zur finanziellen Abwicklung:

  • Gehaltsumwandlung: Ein Teil deines Lohns wird dir als Sachzuwendung statt als Geld gewährt. Dir steht das Dienstfahrrad zur freien Verfügung. In der Praxis ist das die üblichere Variante.
  • Gehaltsextra: Zusätzlich zu deinem Gehalt bekommst du das Dienstrad und der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Kosten.

Wird dir das Dienstfahrrad als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt, bleibt die Privatnutzung steuerfrei. Diese Regel gilt seit 2019. Anders sieht es bei der Gehaltsumwandlung aus.

Privatnutzung eines E-Bikes als geldwerter Vorteil

Bekommst du über deinen Arbeitgeber ein Fahrrad, nutzt du das in der Regel nicht nur für den Weg zum Büro, sondern auch privat. Das stellt aber einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.

Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, fallen für die Privatnutzung Steuern an. Dafür gibt es eine pauschale Berechnung: Der Bruttolistenpreis (unverbindliche Preisempfehlung) wird geviertelt und dann auf volle 100 Euro abgerundet. 1 Prozent davon wird als geldwerter Vorteil angesetzt. Unterm Strich sind das jeden Monat 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis.

Übrigens: Bis 2019 galt noch die 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung von Dienstfahrrädern, ähnlich wie bei Firmenwagen. Seit 2020 wird aber mit 0,25 Prozent gerechnet.

Die Steuern werden von deinem Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt weitergegeben. Das passiert automatisch. Du brauchst dafür nichts extra zu tun.

Beispiel: Ein E-Bike kostet 2.500 Euro (unverbindliche Preisempfehlung). Ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet ergibt dies 600 Euro. 1 Prozent davon sind 6 Euro als monatlicher geldwerter Vorteil.

Bei der Gehaltsumwandlung trägst du als Arbeitnehmer die Kosten. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss; in der Regel übernimmt er mindestens den Versicherungsbeitrag an die Leasinggesellschaft.

Lohnt sich das?

Um eine Entscheidung für oder gegen ein Dienstfahrrad zu treffen, solltest du ermitteln, wie viel du jeden Monat selbst zahlen musst. Viele Anbieter haben für diesen Zweck auf ihrer Homepage einen Dienstfahrradrechner integriert. Als Beispiel haben wir bei Jobrad folgende Konstellation für einen Arbeitnehmer mit folgenden Daten berechnet (Stand: 15. März 2024):

Bruttogehalt 4.000 €, Steuerklasse 1, gesetzlich krankenversichert mit Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, kirchensteuerpflichtig, ohne Kind.

Dienstfahrrad für 2.500 € (unverbindliche Preisempfehlung), monatliche Leasing-Rate von 72,69 € und 5 € für Inspektion = 77,69 €, die der Arbeitnehmer faktisch über die Gehaltsumwandlung zahlt.

Der Arbeitgeber trägt eine monatliche Fahrradversicherung von 7,35 Euro.

Ohne RadMit Rad
Bruttogehalt 4.000,00 € 4.000,00 €
Leasingrate als Gehaltsumwandlung- 77,69 €
Geldwerter Vorteil+ 6,00 €
Berechnungsgrundlage 4.000,00 € 3.928,31 €
Lohnsteuer- 581,41 €- 562,91 €
Kirchensteuer- 46,51 €- 45,03 €
Rentenversicherung- 372,00 €- 365,33 €
Krankenversicherung- 326,00 €- 320,16 €
Pflegeversicherung- 92,00 €- 90,35 €
Arbeitslosenversicherung- 52,00 €- 51,07 €
Versteuerter geldwerter Vorteil- 6,00 €
Nettogehalt 2.530,80 € 2.487,46 €
Tatsächliche Nettobelastung 42,62 €

Effektiv zahlst du in diesem Beispiel für die Dienstradnutzung jeden Monat 42,62 € aus eigener Tasche. Dein Arbeitgeber spart etwas Sozialabgaben. Für beide Seiten gibt es also Vorteile.

Bike Leasing muss in der Steuererklärung nicht eingetragen werden

Du musst die Privatnutzung deines Zweirads nicht in die Steuererklärung eintragen. Das liegt daran, dass dein Arbeitgeber die Versteuerung bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat. Der geldwerte Vorteil und die Steuern sind in deiner Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten. Das macht es umso einfacher für dich.

In WISO Steuer wird deine Lohnsteuerbescheinigung sogar automatisch übernommen. Dadurch sparst du dir viel Zeit.

Kauf des Dienstfahrrads nach Leasingende

Ein typischer Leasing-Vertrag läuft 36 Monate. Anbieter von Diensträdern werben damit, dass du nach Ablauf der Leasing-Laufzeit das Firmenrad zu günstigen Konditionen erwerben kannst. Oft sogar für nur circa 15 Prozent des Neupreises. In der Regel ist es aber deutlich mehr wert. Und deshalb entsteht dadurch ein weiterer steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Die Finanzverwaltung hat aus Vereinfachungsgründen folgende Regel festgesetzt: Das Dienstfahrrad hat beim Kauf noch einen Restwert von 40 Prozent des Neukaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer). Hast du weniger als 40 Prozent des Neukaufpreises bezahlt, musst du den Differenzbetrag versteuern – und zwar als zusätzlichen Arbeitslohn. In vielen Fällen übernimmt der Leasinganbieter die 30 Prozent Pauschalsteuer. Wenn das so erfolgt, dann kannst du das Rad ohne weitere Steuerzahlung privat übernehmen.

Für das oben genannte Beispiel könnte dann folgendes Gesamtergebnis resultieren:

42,62 € monatliche Nettobelastung x 36 Monate = 1.534,32 €

+ 2.500 € (unverbindliche Preisempfehlung) x 15 % = 375 €

Somit hättest du insgesamt 1.534,32 € + 375 € = 1.909,32 € für das Fahrrad mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 2.500 € bezahlt und rund ein knappes Viertel gespart.

Weitere Steuervorteile für ein Jobrad

Komplett steuerfrei ist das Dienstfahrrad, wenn du es zusätzlich zum Arbeitslohn erhältst. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf fest am Rad verbaute Zubehörteile wie zum Beispiel Fahrradständer, Gepäckträger, Klingel, Schutzbleche, Schlösser, Rückspiegel und festverbaute Navigationsgeräte (Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main vom 2. Januar 2023).

Kein „fahrradtypisches Zubehör“ ist hingegen ein mobiles Navigationsgerät oder ein Helm. Kosten hierfür erhöhen den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Steuerermäßigtes Zweitrad für Angehörige

Der Verwaltungserlass der OFD stellt zudem fest, dass der Arbeitnehmer für seinen Ehepartner oder sein Kind sogar ein zweites Dienstfahrrad bekommen darf. Obwohl der Ehepartner nicht am Arbeitsverhältnis beteiligt ist, gilt die ermäßigte Besteuerung bei einer Gehaltsumwandlung auch für das Zweitrad.

Übrigens: Das Aufladen eines dienstlichen E-Bikes im Unternehmen ist steuerfrei.

Arbeitsweg mit dem Fahrrad

Du nutzt das Rad für den Weg zur Arbeit? Auch mit dem E-Bike steht dir die sogenannte Pendlerpauschale zu. Damit wird dir für die einfache Strecke zur Arbeit 0,30 Euro pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet. Ab dem 21. Kilometer deines Arbeitswegs gibt es sogar 0,38 Euro. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Du kannst sie auch für Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen.

FAQ: Jobrad & Steuern

Wenn du das Dienstrad als Gehaltsextra zusätzlich zum Lohn bekommst, musst du keinen geldwerten Vorteil versteuern.
Für die private Nutzung eines Dienstrads ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn du es per Gehaltsumwandlung finanzierst. Dieser beträgt monatlich 0,25 Prozent des Neukaufpreises.
Nach 3 Jahren endet typischerweise ein Leasingvertrag. Du kannst dann das Dienstrad zurückgeben und gegebenenfalls über den Arbeitgeber ein neues leasen.

Oft ist es möglich, das Rad für circa 15 Prozent des Bruttolistenpreises zu kaufen. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Restwert bei 40 Prozent liegt. Hast du weniger bezahlt, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil dar, den in der Regel der Leasinganbieter pauschal mit 30 Prozent versteuert. Wenn das so erfolgt, kannst du das Rad ohne weitere Steuerzahlung privat übernehmen.

Ein S-Pedelec kann bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, ist versicherungspflichtig und gilt daher als Kraftfahrzeug. Es wird steuerlich wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Für die Fahrten zum Arbeitsplatz sind zusätzlich 0,03 Prozent pro Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke zu versteuern.
Das Dienstrad wird bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung versteuert. Es muss in der Steuererklärung nicht eingetragen werden.
Zu versteuern ist jeden Monat 1 Prozent des auf 100 Euro abgerundeten geviertelten Bruttolistenpreises, unterm Strich sind das 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil.
Selbst wenn du die Kosten im Rahmen einer Gehaltsumwandlung selbst trägst, kannst du sie nicht absetzen. Für die Fahrten zur Arbeit kannst du aber die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke als Werbungskosten absetzen.
Ja. Du kannst auch für deinen Ehepartner oder dein Kind ein Dienstfahrrad bekommen – zu denselben günstigen steuerlichen Bedingungen.
Ja. Wenn du mit dem Dienstrad zur Arbeit fährst, kannst du 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke als Entfernungspauschale absetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent.
Ein Teil des Lohns gewährt der Arbeitgeber als Sachzuwendung statt als Geld. Der Arbeitgeber stellt das Dienstrad zur freien Verfügung. Für die private Nutzung musst du einen geldwerten Vorteil versteuern. Das erledigt der Arbeitgeber über die monatliche Lohnabrechnung.

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