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Midijob und Steuern

Das gilt für die Steuererklärung

Wer mehr als 538 Euro im Monat verdient, muss Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es gibt aber einen Übergangsbereich, in dem weniger Steuern anfallen. Was genau es mit dem Midijob und Steuern auf sich hat, erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Bei einem Midijob liegt das monatliche Einkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro
  • Für den Midijob fällt grundsätzlich Lohnsteuer an
  • Midijobber profitieren von weniger Sozialversicherungsbeiträgen

Was ist ein Midijob?

Einfach ausgedrückt: Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob endet. Sobald du also regelmäßig zwischen 538 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienst, hast du einen Midijob. Das Besondere: Der Midijob ist zwar steuer- und sozialversicherungspflichtig, die Beiträge für die Sozialabgaben werden innerhalb dieser Lohnspanne aber reduziert.

Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Minijob?

Bei einem Minijob – also einem Verdienst von bis zu 538 Euro pro Monat – fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Steuern an. Der Arbeitgeber übernimmt hier die Pauschalversteuerung von 2 Prozent und zahlt auch Pauschalen für die Sozialversicherung.

Bei einem Midijob musst du erst einmal Steuern zahlen – denn dein monatlicher Verdienst übersteigt 538 Euro. Zusätzlich ist der Midijob auch sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du monatlich Beiträge für die Sozialversicherung zahlen musst. Im Gegensatz zum Vollzeitjob gibt es beim Midijob aber Erleichterungen bei den Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Mehr dazu erfährst du weiter unten im Beitrag.

Wann muss ich beim Midijob Steuern zahlen?

Ob bei deinem Midijob Steuern anfallen, hängt davon ab, wie viel du im Jahr insgesamt verdienst und in welcher Steuerklasse du bist.

Grundsätzlich gilt: Dein Lohn bleibt bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Erst wenn du im Jahr mehr verdienst, musst du auch Steuern zahlen. Je nach Steuerklasse kann es aber sein, dass dir trotzdem monatlich Lohnsteuer abgezogen wird. Die kannst du dir aber über die Steuererklärung zurückholen.

Kann ich einen Midijob und einen Minijob haben?

Kurz gesagt: Ja. Ist dein Midijob beispielsweise dein Hauptjob, kannst du ohne Bedenken auch noch einen Minijob zusätzlich ausüben. Bei deinem Midijob fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an und dein Minijob bleibt bis 538 Euro pro Monat für dich steuerfrei.

Aber Achtung: Hast du den Midijob und den Minijob bei dem gleichen Arbeitgeber? Dann wird dein Minijob zum Midijob angerechnet. Aus steuerlicher Sicht gilt das dann nämlich als ein Beschäftigungsverhältnis.

Muss ich beim Midijob eine Steuererklärung abgeben?

Ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hast du beispielsweise Lohnersatzleistungen bekommen oder vermietest du eine Immobilie, führt das zu einer Abgabepflicht. Auch deine Steuerklasse spielt hier eine Rolle. Wenn du es ganz genau wissen möchtest, schaue doch in unseren Beitrag:

Doch ob Pflicht oder nicht – die Steuererklärung kann sich in jedem Fall lohnen. Denn nur so kannst du Steuern zurückbekommen, die du im Laufe des Jahres zu viel gezahlt hast. Ganz einfach geht das mit WISO Steuer. Das Programm berechnet dir sofort, ob und wie viel du voraussichtlich vom Finanzamt zurückbekommst. Bekommst du doch keine Erstattung oder musst sogar nachzahlen, musst du deine Steuererklärung auch nicht abgeben. Und auch WISO Steuer bleibt dann für dich kostenlos – denn du zahlst erst bei Abgabe deiner Steuererklärung.

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Was ist die Übergangsbereichregelung?

Verdienst du mehr als 538 Euro im Monat musst du Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen. Hast du nur einen Midijob, kannst du dich aber über reduzierte Sozialversicherungsbeiträge freuen. Es gibt nämlich einen Übergangsbereich zwischen 538 Euro und 2.000 Euro. Das heißt: Mit steigendem Lohn, steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ab einem Einkommen von 2.000 Euro im Monat, fallen die Beiträge in voller Höhe an.

Aber Achtung: Diese Regelung gilt nicht, wenn du schon einen Vollzeitjob hast und der Midijob dein Nebenjob ist. Dann fällt der Übergangsbereich weg und du musst die vollen Beiträge zahlen.

Information zum Thema

Weniger Beiträge für gleiche Leistung

Trotz der niedrigeren Beiträge erhältst du die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die reduzierten Beiträge führen also nicht zu geringeren Leistungen. Auch für die Rentenansprüche gibt es keine Nachteile. Für die Rentenberechnung wird trotzdem dein tatsächlicher Verdienst zugrunde gelegt.

Midijob: Steuern sparen mit Werbungskosten

Ist dein Lohn im Midijob steuerpflichtig, weil du den Grundfreibetrag übersteigst? Dann ist deine Steuererstattung nicht verloren! Denn mit Werbungskosten kannst du zusätzlich sparen. Das sind alle Ausgaben, die du rund um einen Job hast, zum Beispiel Kosten für:

  • Fahrten zum Arbeitsplatz
  • Laptop oder Smartphone
  • Büromaterial
  • Büromöbel bzw. -ausstattung
  • Fachliteratur etc.

Wichtig ist dabei aber immer, dass du das Arbeitsmittel tatsächlich für deinen Job nutzt. Nutzt du es teilweise auch privat, musst du die Kosten aufteilen.

FAQ: Midijob und Steuern

Das hängt von deiner Steuerklasse ab. Bist du in Steuerklasse 1, musst du wahrscheinlich keine Steuererklärung abgeben. Aber: Das kann sich trotzdem lohnen, beispielsweise wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl dein Verdienst unter dem Grundfreibetrag liegt.
Das hängt von deinem Stundenlohn ab. Je mehr du pro Stunde verdienst, desto schneller hast du die Midijob-Grenze von 2.000 Euro erreicht. Dabei gilt der Mindestlohn. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro, erreichst du die Grenze beispielsweise mit 41,7 Wochenstunden.
Im Gegensatz zum Minijob, musst du bei einem Midijob Sozialversicherungsbeiträge und oft auch Lohnsteuer zahlen. Du verdienst Netto also weniger als Brutto.
Im Gegensatz zum Minijob, bist du bei deinem Midijob krankenversichert.
Um von den reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen zu profitieren, muss dein Lohn unter 2.000 Euro liegen. Um die Lohnsteuer zu vermeiden, darf dein Lohn den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Im Jahr 2024 beträgt er 11.604 Euro.
Beim Midijob ist nicht mehr die Minijobzentrale zuständig, sondern die jeweilige Krankenkasse des Midijobbers. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Davon zahlt eine Hälfte (7,3 Prozent) der Arbeitgeber und die andere der Arbeitnehmer.
Midijobber zahlen bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro pro Monat geringere Beiträge für die Rentenversicherung Die verringerten Rentenbeiträge haben aber keinen Nachteil für die Rentenansprüche.
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Quelle: BMAS