Tabak-, Strom-, Bier- oder Kaffeesteuer: Schon gezahlt? Höchstwahrscheinlich ja! Denn im Preis, den man zahlt, sind diese indirekten Steuern längst enthalten. Dennoch ist man nicht der Schuldner dieser Steuer. Wie kommt es also, dass man mit Steuern belastet wird, die man gar nicht direkt an das Finanzamt zahlt? Wir klären auf.
Schnelleinstieg
Steuer ist nicht gleich Steuer
Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe-, Erbschaft- oder Körperschaftsteuer – um nur die berühmtesten Beispiele der Artenvielfalt in der deutschen Steuerlandschaft zu nennen. Hinzu kommen zahlreiche mehr oder weniger bekannte Exemplare. Die Steuerarten lassen sich nach mehreren Kriterien einteilen. So lässt sich zum Beispiel danach unterscheiden, wer die Steuern erhebt (Bund, Länder, Gemeinden) oder was genau besteuert wird (z. B. Besitz, Verkehr oder Verbrauch). Letztlich stellt sich auch immer die Frage, wer die Steuer zahlt und wer sie schuldet. Und genau hierbei kommen die Begriffe „direkte und indirekte Steuern“ ins Spiel.
Wer ist Steuerzahler?
Steuerzahler ist derjenige, der durch die Steuern wirtschaftlich belastet ist. Ihm fehlt durch die Steuer tatsächlich das Geld auf dem Konto bzw. im Portemonnaie.
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist derjenige, der z. B. dem Finanzamt gesetzlich die Steuer schuldet. Er führt also die Steuer an die erhebende Behörde ab. Er muss am Ende auch für die Steuerzahlung „geradestehen“ und kann für unrichtige oder verspätete Zahlungen belangt werden.
Steuerzahler und Steuerschuldner sind oft ein und dieselbe Person. Das muss aber nicht immer so ein. In manchen Fällen ist der Steuerschuldner nämlich nicht durch die Steuer wirtschaftlich belastet. Dann stellt der Steuerschuldner nur eine Art „Mittelsmann“ dar.
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Was sind direkte Steuern?
Um direkte Steuern handelt es sich immer dann, wenn Steuerzahler und Steuerschuldner identisch sind. Das bedeutet: die Person, die die Steuerlast wirtschaftlich trägt, ist auch für die rechtzeitige Entrichtung der Steuer verantwortlich. Das ist zum Beispiel bei diesen Steuern der Fall:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Grundsteuer
- Kfz-Steuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Was sind indirekte Steuern?
Wenn Steuerzahler und -schuldner nicht identisch sind, handelt es sich um indirekte Steuern. Das heißt: Die Steuer wird zunächst vom Steuerzahler an den Steuerschuldner gezahlt. Dieser ist dann verpflichtet, die Steuer an die erhebende Behörde zu bezahlen. Der Steuerschuldner ist in diesen Fällen nicht selbst wirtschaftlich durch die Steuer belastet. Er wird nur dann belastet, wenn er die Steuer nicht vollumfänglich an den Steuerzahler weitergibt.
Um indirekte Steuern handelt es sich, wenn mit ihr der Verbrauch bzw. der Konsum gewisser Güter besteuert wird. Das passiert dadurch, dass der Steuerschuldner die Steuer auf den Endverbraucher (= Steuerzahler) „abwälzt“. Die Steuern sind dann bereits in der Preiskalkulation enthalten. Indirekte Steuern sind:
- Umsatzsteuer
- Verbrauchsteuern
Wer schuldet die indirekten Steuern?
Schuldner der Umsatzsteuer ist der Unternehmer, der die Waren bzw. Dienstleistungen vertreibt. Im Gegenzug darf er die seinerseits gezahlten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuer) abziehen (Vorsteuerabzug). Er muss in der Regel monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldungen sowie jährlich eine Umsatzsteuererklärung erstellen. Damit erklärt er dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer er durch den Warenverkauf bzw. Dienstleistungen eingenommen hat bzw. wie hoch sein Erstattungsanspruch aus gezahlter Vorsteuer ist.
Verbrauchsteuern hingegen werden vom Hersteller der jeweiligen Produkte geschuldet. Stellst du also Produkte her, auf die eine besondere Steuer entfällt (z. B. Tabaksteuer auf Tabakwaren), so bist du Schuldner dieser Steuer. Auch dann, wenn deine Ware z. B. im Supermarkt verkauft wird. Der Supermarktbetreiber wird dadurch nicht Schuldner der Tabaksteuer. Er schuldet nur die Umsatzsteuer auf die von ihm verkauften Produkte.
Die Steuer steckt im Preis
Wie viel Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer du beim Einkauf zahlst, kannst du meistens der Rechnung entnehmen. Je nachdem, was du kaufst, kannst du aber unbemerkt auch andere Steuern zahlen. Folgende Verbrauchsteuern sind beispielsweise vom Unternehmen bereits im Preis der Ware bzw. der Leistung mit einkalkuliert, ohne auf der Rechnung ausgewiesen zu sein:
- Biersteuer
- Branntweinsteuer
- Energiesteuer (ehemals: Mineralölsteuer)
- Kaffeesteuer
- Schaumweinsteuer
- Stromsteuer
- Tabaksteuer
Lohnsteuer: Direkte oder indirekte Steuer?
Bei der Lohnsteuer ist der Fall auf den ersten Blick nicht ganz eindeutig. Denn: Die Lohnsteuer wird von deinem Gehalt einbehalten und von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt entrichtet. Deshalb stellt sich die Frage, wer bei der Lohnsteuer Steuerzahler- und -schuldner ist.
Anders als bei der Umsatzsteuer ist der Arbeitgeber dadurch, dass er die Lohnsteuer ans Finanzamt abführt, nicht zugleich Steuerschuldner. Die Steuerschuldnerschaft bleibt beim Arbeitnehmer. Denn es handelt sich bei der Lohnsteuer um eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und nicht um eine eigene Steuerart. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer: Sie wird (sofern zur Einkommensteuer veranlagt) vom Steuerpflichtigen gezahlt und geschuldet. Deshalb ist auch die Lohnsteuer den direkten Steuern zuzuordnen.
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Quelle: BMF