Schönheits-OP steuerlich absetzen: So geht’s

Schönheits-OPs als außergewöhnliche Belastung

Es wird kaum jemanden geben, der keinen sichtbaren körperlichen Makel bei sich findet. Immer mehr Menschen greifen deshalb tief in die Tasche. Doch kann man die Ausgaben auch steuerlich absetzen?

Kurz & knapp

  • Absetzbarkeit von Schönheits-OPs bei medizinischer Notwendigkeit möglich
  • Trage die Kosten unter außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung ein
  • Notwendige Unterlagen: ärztliche Atteste und Rechnungen

Welche Schönheits-OPs kann ich absetzen?

Du denkst über eine Botox-Behandlung, Nasenkorrektur oder Facelifting nach oder hast bereits etwas davon machen lassen? Je nachdem, welcher Eingriff vorgenommen wurde, können die Kosten sehr hoch ausfallen. Dann fragst du dich sicher: Kann ich das steuerlich absetzen?

Das betrifft eine Reihe an Schönheitsoperationen. Hier eine kleine Auswahl:

  • Brustvergrößerung/-verkleinerung
  • Liposuktion (Fettabsaugung)
  • Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
  • Blepharoplastik (Augenlidstraffung)
  • Abdominoplastik (Bauchdeckenstraffung)
  • Facelifting (Gesichtsstraffung)
  • Botox-Injektionen
  • Filler-Injektionen
  • Otoplastik (Ohrenkorrektur)
  • Haartransplantation

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Schönheits-OPs

Eine Schönheitsoperation kann mehrere tausend Euro kosten. Bist du richtig informiert, kannst du dafür die Steuern vom Finanzamt zurückbekommen. Das können im besten Fall bis zu 45 Prozent der Kosten sein, also fast die Hälfte. Soll dir das Finanzamt deine Kosten anerkennen, ist die entscheidende Frage: War der Eingriff medizinisch notwendig oder ging es in erster Linie um das Aussehen? Im Zweifelsfall brauchst du immer eine Rechnung und ein medizinisches Attest.

Medizinische Notwendigkeit vs. ästhetische Verbesserung

Die Falten sind weg, das Gesicht strahlt – doch das Finanzamt bleibt unbeeindruckt. Ästhetische Eingriffe wie Botox-Behandlungen gegen Falten sind steuerlich nicht absetzbar.

Anders sieht es aus, wenn du aus medizinischen Gründen zum Botox greifst, etwa bei Hyperhidrose (Überproduktion an Schweiß). Immer wenn es also um deine Gesundheit geht, stehen deine Chancen sehr gut, dass du Geld vom Finanzamt zurückbekommst.

Besonders kontrovers wird es zum Beispiel bei Schauspielern, die mit einer glatteren Haut neue Engagements bekommen und so mehr Geld verdienen. Dann können die Ausgaben für die Schönheitsoperation sogar Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.

Atteste und ärztliche Empfehlung notwendig

Bevor du den Steuervorteil ins Auge fasst, mach deine Hausaufgaben und besorge die notwendigen Unterlagen. Ärztliche Atteste und Empfehlungen sind hier das A und O. Sie müssen klarstellen, dass der Eingriff medizinisch notwendig war und nicht nur der Verschönerung diente.

Steuertipps zum Absetzen der Schönheits-OP

Bewahre alle Rechnungen, Belege und ärztliche Bescheinigungen auf. Sie sind dein Schlüssel, um die Kosten der OP von der Steuer abzuziehen. Sprich auch mit deinem Arzt vor der OP, ob er eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen würde.

Schönheits-OP in die Steuererklärung eintragen

Du hast alle wichtigen Unterlagen besorgt? Dann kannst du die Kosten deiner OP als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eintragen. Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die du aufgrund von besonderen Umständen absetzen und die du nicht vermeiden kannst. Dazu gehören zum Beispiel Krankheits- oder Beerdigungskosten für nahe Angehörige. Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie über die sogenannte zumutbare Belastung hinausgehen. Die zumutbare Belastung hängt von deinen Einkünften und der Anzahl der Kinder ab.

Experten Tipp

Trage in WISO Steuer außergewöhnliche Belastungen ein und du findest unter vollständige Berechnung deine individuelle zumutbare Belastung. Deine Angaben machst du unter Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten.

FAQ: Schönheits-OP absetzen

Grundsätzlich kannst du ästhetische Eingriffe nicht von der Steuer absetzen. War dein Eingriff medizinisch notwendig? Durch ärztliche Atteste besteht die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzusetzen.
In der Regel kannst du die Schönheitsbehandlungen absetzen, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Botox-Behandlung bei Hyperhidrose, also übermäßigem Schwitzen. Auch Korrekturen nach Unfällen oder aus gesundheitlichen Gründen durchgeführte Eingriffe können unter Umständen abgesetzt werden. Reine Schönheitsbehandlungen ohne medizinische Indikation kannst du leider nicht von der Steuer absetzen.
Um eine Schönheits-OP steuerlich abzusetzen, benötigst du in erster Linie ärztliche Atteste, die die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs belegen. Sammle auch alle Rechnungen und Belege über die durchgeführte Operation und die entstandenen Kosten. Dazu zählen auch notwendige Fahrtkosten. Diese Unterlagen musst du dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können.
Ob eine Botox-Behandlung steuerlich absetzbar ist, hängt vom Grund der Behandlung ab. Ist die Behandlung medizinisch notwendig, wie beispielsweise bei Hyperhidrose, und wurde dies ärztlich verordnet, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Für rein kosmetische Eingriffe, wie ein Lifting, kannst du im Normalfall keine Steuer erstattet bekommen.
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