Es wird kaum jemanden geben, der keinen sichtbaren körperlichen Makel bei sich findet. Immer mehr Menschen greifen deshalb tief in die Tasche. Doch kann man die Ausgaben auch steuerlich absetzen?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Absetzbarkeit von Schönheits-OPs bei medizinischer Notwendigkeit möglich
- Trage die Kosten unter außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung ein
- Notwendige Unterlagen: ärztliche Atteste und Rechnungen
Welche Schönheits-OPs kann ich absetzen?
Du denkst über eine Botox-Behandlung, Nasenkorrektur oder Facelifting nach oder hast bereits etwas davon machen lassen? Je nachdem, welcher Eingriff vorgenommen wurde, können die Kosten sehr hoch ausfallen. Dann fragst du dich sicher: Kann ich das steuerlich absetzen?
Das betrifft eine Reihe an Schönheitsoperationen. Hier eine kleine Auswahl:
- Brustvergrößerung/-verkleinerung
- Liposuktion (Fettabsaugung)
- Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
- Blepharoplastik (Augenlidstraffung)
- Abdominoplastik (Bauchdeckenstraffung)
- Facelifting (Gesichtsstraffung)
- Botox-Injektionen
- Filler-Injektionen
- Otoplastik (Ohrenkorrektur)
- Haartransplantation
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Schönheits-OPs
Eine Schönheitsoperation kann mehrere tausend Euro kosten. Bist du richtig informiert, kannst du dafür die Steuern vom Finanzamt zurückbekommen. Das können im besten Fall bis zu 45 Prozent der Kosten sein, also fast die Hälfte. Soll dir das Finanzamt deine Kosten anerkennen, ist die entscheidende Frage: War der Eingriff medizinisch notwendig oder ging es in erster Linie um das Aussehen? Im Zweifelsfall brauchst du immer eine Rechnung und ein medizinisches Attest.
Medizinische Notwendigkeit vs. ästhetische Verbesserung
Die Falten sind weg, das Gesicht strahlt – doch das Finanzamt bleibt unbeeindruckt. Ästhetische Eingriffe wie Botox-Behandlungen gegen Falten sind steuerlich nicht absetzbar.
Anders sieht es aus, wenn du aus medizinischen Gründen zum Botox greifst, etwa bei Hyperhidrose (Überproduktion an Schweiß). Immer wenn es also um deine Gesundheit geht, stehen deine Chancen sehr gut, dass du Geld vom Finanzamt zurückbekommst.
Besonders kontrovers wird es zum Beispiel bei Schauspielern, die mit einer glatteren Haut neue Engagements bekommen und so mehr Geld verdienen. Dann können die Ausgaben für die Schönheitsoperation sogar Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.
Atteste und ärztliche Empfehlung notwendig
Bevor du den Steuervorteil ins Auge fasst, mach deine Hausaufgaben und besorge die notwendigen Unterlagen. Ärztliche Atteste und Empfehlungen sind hier das A und O. Sie müssen klarstellen, dass der Eingriff medizinisch notwendig war und nicht nur der Verschönerung diente.
Steuertipps zum Absetzen der Schönheits-OP
Bewahre alle Rechnungen, Belege und ärztliche Bescheinigungen auf. Sie sind dein Schlüssel, um die Kosten der OP von der Steuer abzuziehen. Sprich auch mit deinem Arzt vor der OP, ob er eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen würde.
Schönheits-OP in die Steuererklärung eintragen
Du hast alle wichtigen Unterlagen besorgt? Dann kannst du die Kosten deiner OP als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eintragen. Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die du aufgrund von besonderen Umständen absetzen und die du nicht vermeiden kannst. Dazu gehören zum Beispiel Krankheits- oder Beerdigungskosten für nahe Angehörige. Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie über die sogenannte zumutbare Belastung hinausgehen. Die zumutbare Belastung hängt von deinen Einkünften und der Anzahl der Kinder ab.
FAQ: Schönheits-OP absetzen
Kann ich eine Schönheits-OP steuerlich absetzen?
Welche Schönheitsbehandlungen sind steuerlich absetzbar?
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Schönheits-OP abzusetzen?
Kann ich eine Botox-Behandlung absetzen?
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