Mit einer Rentenerhöhung werden Jahr für Jahr die Altersbezüge angehoben. Doch das hat jedoch nicht nur Vorteile. Denn viele Rentner rutschen plötzlich in die Steuerpflicht – und müssen eine Steuererklärung abgeben. Was Rentner jetzt wissen müssen.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Rentenerhöhung 2025
- Wie wird die Rentenerhöhung bestimmt?
- Jährliche Rentenerhöhung erst später auf dem Konto
- Rentenanpassung Ost und West
- Achtung! Steuern nachzahlen wegen Rentenerhöhung
- Musst du jetzt eine Steuererklärung abgeben?
- So trägst du deine Rente in WISO Steuer ein
- FAQ: Rentenerhöhung
Kurz & knapp
- Die Renten in Deutschland werden jährlich zum Juli angepasst
- Durch eine Erhöhung kann es zu einer Steuerpflicht des Rentenbeziehers kommen
- Maßgeblich ist, ob der Grundfreibetrag überschritten wird
Rentenerhöhung 2025
Millionen Rentner können sich zum ersten Juli 2025 über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten voraussichtlich um rund 3,5 Prozent.
Laut Bundesregierung sollen die Renten bis zum Jahr 2036 um insgesamt knapp 43 Prozent steigen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr.
Wie wird die Rentenerhöhung bestimmt?
Die jährliche Erhöhung der Renten in Deutschland basiert auf verschiedenen Faktoren. Das wichtigste Kriterium ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Die Rentenanpassung erfolgt in der Regel automatisch und orientiert sich am sogenannten Rentenwert.
Konkret wird die Rentenanpassung auf Basis des sogenannten „Altersvorsorgeveränderungssatzes“ berechnet. Dieser Satz gibt an, wie sich die Bruttolöhne und -gehälter im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. In der Regel wird dabei der Durchschnittswert der vergangenen 3 Jahre herangezogen.
Darüber hinaus spielen weitere Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Entwicklung der Beitragseinnahmen und -ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch die gesamtwirtschaftliche Lage, insbesondere die Inflation, kann Einfluss auf die Rentenanpassung haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenerhöhung in Deutschland nicht fest vorgegeben ist. Die Rentenanpassung erfolgt jedes Jahr auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen neu.
Was ist der Rentenwert?
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Dieser Wert wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Seit 2023 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Ost- und Westdeutschland – der Rentenwert ist nun bundesweit einheitlich. 2023 lag der Rentenwert bei 37,60 Euro, für 2024 stieg er auf 39,32 Euro. Die Anpassung für 2025 hängt von der Lohnentwicklung und der wirtschaftlichen Lage ab.
Jährliche Rentenerhöhung erst später auf dem Konto
Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Doch das Geld kommt nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an: Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus erst mit einem Monat Verspätung. Denn die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den laufenden Monat überwiesen. Somit wird deine Rente – also auch die erhöhte Rente – erst Ende Juli auf dem Konto sein.
Hingegen wird für Rentner, die bis März 2004 in Ruhestand gingen, die Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt. Das heißt: Die Rente für Juli erhältst du bereits Ende Juni – und damit auch schon das Rentenplus für Juli.
Rentenanpassung Ost und West
30 Jahre nach der Wiedervereinigung herrscht erstmals dasselbe Rentenniveau zwischen Ost und West. Dies war das große Ziel der Regierungen – und wurde 2017 durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung beschlossen. Sodann wurden Jahr für Jahr die Rentenwerte für Ost und West angeglichen.
Genauer: Die bisher im Osten noch abweichenden Werte für die Rentenberechnung wurden seit Juli 2018 schrittweise an die Westwerte angeglichen. Im Gegenzug minderte sich jährlich der Faktor zur Umrechnung der Ost-Entgelte in West-Entgelte.
Seit Juli 2023 ist erstmals Angleichung des Ostwertes an den Westwert zu 100 Prozent erreicht. Nun gilt ein in Deutschland ein einheitlicher gesamtdeutscher aktueller Rentenwert – und damit auch einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen (Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze).
Achtung! Steuern nachzahlen wegen Rentenerhöhung
Leider hat eine Rentenerhöhung auch ihre Schattenseiten. Denn viele Rentner rutschen durch das Plus auf dem Konto direkt in die Steuerpflicht – und müssen eine Steuererklärung abgeben. Schuld daran ist die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung. Hierbei steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr, bis im Jahr 2040 die komplette Rentenzahlung der Steuer unterliegt.
Maßgeblich für die Steuerpflicht ist der Grundfreibetrag. Bis zu diesem bleiben alle Einnahmen steuerfrei. Liegt also die Rente, Pension oder lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn aus einer Nebenbeschäftigung darunter, muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Erst wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, werden die Einnahmen versteuert – und zwar jeder Cent.
Jahr | Grundfreibetrag (Ledige) | Grundfreibetrag (Verheiratete) |
---|---|---|
2026 | 12.348 € (geplant) | 24.696 € (geplant) |
2025 | 12.096 € (geplant) | 24.192 € (geplant) |
2024 | 11.784 € | 23.568 € |
2023 | 10.908 € | 21.816 € |
2022 | 10.347 € | 20.694 € |
2021 | 9.744 € | 19.488 € |
2020 | 9.408 € | 18.816 € |
*Stand 2024
Kleines Trostpflaster: Auch Rentner können Steuern sparen. Ausgaben rund um Rente und andere Altersbezüge kannst du als Werbungskosten ansetzen. Außerdem gibt es noch einen Pauschbetrag. Zudem können Rentner für Krankheitskosten, Spenden und Co. einen Steuervorteil erhalten.
Musst du jetzt eine Steuererklärung abgeben?
Du bist dir unsicher, ob du wegen der Rentenerhöhung nun verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben? Rechne einfach mit WISO Steuer nach, ob du jetzt zur Abgabe verpflichtet bist. Und das komplett kostenlos und ohne Risiko. Denn erst, wenn du deine Einkommensteuererklärung mit WISO Steuer abgeben willst, fallen Gebühren an.
So trägst du deine Rente in WISO Steuer ein
Egal ob Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente: All deine Renteneinnahmen haben ihren Platz in der Steuererklärung, und zwar in der Anlage R. In WISO Steuer trägst du alle Angaben unter Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide) ein.